Genau, nichts wird so heiss gegessen wie es diskutiert wird.Scraby hat geschrieben:Ehrlich gesagt glaube ich, dass ihr euch einfach zuviel Gedanken macht. Erstmal steht dort nur, dass Kabel Deutschland zur Drosselung berechtigt ist. Dort steht nicht, dass die Drosselung auch sofort vorgenommen wird. Man sollte also abwarten.
Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutzer
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Die Sperre bezieht sich ausschließlich auf Filesharing-Nutzer und die Drosselung wird nur vorgenommen, wenn andere Kunden davon beeinträchtigt werden.crack00r hat geschrieben:[ externes Bild ]
Nur mal so, zum zeigen, das hier alles ok ist.
ps. ich habe heute ca. 220GB gezogen, und keine Drossel da, aber
a.: Altkunde, daher alöte AGB´s
und
b.: unausgelastetes Segment.
Wer also Videos in HD streamt braucht sich keine Sorgen machen. Die Geschwindigkeit wird in diesem Fall nicht gedrosselt. Auch nicht wenn er 400 GB saugen würde (könnte)
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Nochmal zu der Unterscheidung Alt-/Neukunde:
Es kann ja sein, dass die MAC Adressen ab 2.5. alle hinterlegt sind in einer entsprechenden Datenbank für Neukunden, die dann die "Drosselung" vornimmt.
Jetzt folgender Gedanke:
Altkunde (ohne "Drosselung") bekommt ein neues Modem oder Fritzbox, da das alte defekt ist.. was passiert?
Er kann auch in die "Drossel"falle tappen, da man (wie so vieles) bei KD nicht bemerkt hat, dass es sich um einen Altkunden handelt und dieses Gerät dann aus der Datenbank nimmt.
Es kann ja sein, dass die MAC Adressen ab 2.5. alle hinterlegt sind in einer entsprechenden Datenbank für Neukunden, die dann die "Drosselung" vornimmt.
Jetzt folgender Gedanke:
Altkunde (ohne "Drosselung") bekommt ein neues Modem oder Fritzbox, da das alte defekt ist.. was passiert?
Er kann auch in die "Drossel"falle tappen, da man (wie so vieles) bei KD nicht bemerkt hat, dass es sich um einen Altkunden handelt und dieses Gerät dann aus der Datenbank nimmt.
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Ich halte es für nicht sinnvoll, wenn KD eine MAC-Liste machen würde. Denn die Altkunden machen ja dennoch viel Traffic. Das Traffic-Engineering würde also nicht wie erwartet funktionieren.
Zudem würde es dann zwei Klassen Gesellschaften geben. Das wird man sicherlich unterbinden.
z.B. in einem Netz mit 20 Neukunden und 80 Bestandskunden macht das Verfahren der Drosselung keinen Sinn mehr, wenn das nur bei 20% erfolgt. Daher müssen alle Kunden gleichgestellt werden, damit die Regeln, die von KD definiert wurden auch die entsprechenden Wirkungen zeigen können.
Zudem würde es dann zwei Klassen Gesellschaften geben. Das wird man sicherlich unterbinden.
z.B. in einem Netz mit 20 Neukunden und 80 Bestandskunden macht das Verfahren der Drosselung keinen Sinn mehr, wenn das nur bei 20% erfolgt. Daher müssen alle Kunden gleichgestellt werden, damit die Regeln, die von KD definiert wurden auch die entsprechenden Wirkungen zeigen können.
Anschlüsse: 3x Internet&Phone 100 MBits, 2x Internet&Phone 26MBit, 1x Internet&Phone 32 MBits Telefon-Anschluss: sipgate.de, dus.net, easybell.de, personal-voip.de
Router: Linux x64 Router, Interne Verkablung: Patchpannel, CAT 7, Netzwerkdosen, CAT 5e, wirelessLAN
Links:
- Kabel-Deutschland und die Geschwindigkeit des Internet-Zugangs
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Ich frage mich, ob es überhaupt mit bestehenden Gesetzen vereinbar ist, dass KDG meinen Traffic dahingehend auswertet, was ich wo und wie runter lade.
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- Kabelexperte
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Also allen "Altkunden" sei gesagt: Auch Ihr seit davon betroffen!
Ich zitiere gerne aus den AGB's und hab mal die ganz alten (Stand 2005) rausgesucht. Auch in diesen ist folgendes zu finden:
"Kabel Deutschland ist berechtigt, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen,
in der Dauer zu beschränken oder die Leistung teilweise oder ganz einzustellen,
soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, gesetzlicher
Vorgaben, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität,
des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder
technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist."
Ich denke nicht, dass wir uns darüber unterhalten müssen, wer den meisten Traffic verursacht, oder?
Das KDG die Drosselung schon länger vornimmt sollte jedem spätestens mit den Passus der aktuellen Preisliste klar sein:
"Ab einem Gesamtdownload von mehr als 10 GB pro Tag ist Kabel Deutschland berechtigt, die Übertragungsgeschwindigkeit für File-Sharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 kbit/s Downloadgeschwindigkeit zu begrenzen; aktuell wird eine Drosselung erst ab einem Gesamtdownload von 60 GB pro Tag durchgeführt."
Es ist also auch keine neue Erfindung...nur wird jetzt explizit darauf hingewiesen, ab welchen Größenordnungen diese Drosselung stattfindet.
Damit die Nutzer solcher Dienste sich gleich darauf einstellen können was passiert, wenn sie es überteiben und andere Nutzer damit einschränken!
Und meine persönliche Meinung dazu: Ja ich finde es richtig! Mit dieser Maßnahme nimmt man einfach Last zu den Stoßzeiten vom Kabelnetz. Und wenn das hilft, dass auch ich wieder meinen Anschluss ab 18 Uhr mit voller Geschwindigkeit nutzen kann, dann bin ich damit vollkommen einverstanden.
Und jetzt bitte los...zerfleischt mich wegen meiner Haltung
Ich zitiere gerne aus den AGB's und hab mal die ganz alten (Stand 2005) rausgesucht. Auch in diesen ist folgendes zu finden:
"Kabel Deutschland ist berechtigt, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen,
in der Dauer zu beschränken oder die Leistung teilweise oder ganz einzustellen,
soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, gesetzlicher
Vorgaben, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität,
des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder
technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist."
Ich denke nicht, dass wir uns darüber unterhalten müssen, wer den meisten Traffic verursacht, oder?
Das KDG die Drosselung schon länger vornimmt sollte jedem spätestens mit den Passus der aktuellen Preisliste klar sein:
"Ab einem Gesamtdownload von mehr als 10 GB pro Tag ist Kabel Deutschland berechtigt, die Übertragungsgeschwindigkeit für File-Sharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 kbit/s Downloadgeschwindigkeit zu begrenzen; aktuell wird eine Drosselung erst ab einem Gesamtdownload von 60 GB pro Tag durchgeführt."
Es ist also auch keine neue Erfindung...nur wird jetzt explizit darauf hingewiesen, ab welchen Größenordnungen diese Drosselung stattfindet.
Damit die Nutzer solcher Dienste sich gleich darauf einstellen können was passiert, wenn sie es überteiben und andere Nutzer damit einschränken!
Und meine persönliche Meinung dazu: Ja ich finde es richtig! Mit dieser Maßnahme nimmt man einfach Last zu den Stoßzeiten vom Kabelnetz. Und wenn das hilft, dass auch ich wieder meinen Anschluss ab 18 Uhr mit voller Geschwindigkeit nutzen kann, dann bin ich damit vollkommen einverstanden.
Und jetzt bitte los...zerfleischt mich wegen meiner Haltung
Zuletzt geändert von Anudeath am 08.05.2012, 06:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
KDG wertet nicht aus, wass du herunter lädst, oder von wo!mason hat geschrieben:Ich frage mich, ob es überhaupt mit bestehenden Gesetzen vereinbar ist, dass KDG meinen Traffic dahingehend auswertet, was ich wo und wie runter lade.
Es wird ausgewertet über welchen Port du wieviel Traffic verursachst. Und wenn das ein Port ist für Filesharing dann wird halt der Download begrenzt, wenn andere Nutzer von deinem Download-Verhalten beeinträchtigt werden!
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Trotzdem bleibt die Frage nach der rechtlichen Grundlage für die Überwachung des Traffics und die Auswertung, über welchen Port der Download läuft.
Bei einer Flatrate ist der Traffic ja vollkommen uninteressant für die Rechnungserstellung; das Argument zieht also schon mal gar nicht.
Bei einer Flatrate ist der Traffic ja vollkommen uninteressant für die Rechnungserstellung; das Argument zieht also schon mal gar nicht.
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Es geht ja auch nicht um die Rechnungslegung sondern um die lt. AGB zu gewährleistende "Sicherheit des Netzbetriebes und der Aufrechterhaltung der Netzintegrität"mason hat geschrieben:Trotzdem bleibt die Frage nach der rechtlichen Grundlage für die Überwachung des Traffics und die Auswertung, über welchen Port der Download läuft.
Bei einer Flatrate ist der Traffic ja vollkommen uninteressant für die Rechnungserstellung; das Argument zieht also schon mal gar nicht.
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Ob es eine rechtliche Grundlage (oder eben eigentlich ein Grundlage für die Unterlassung dieser Praxis) gibt, weiß ich nicht.
Rein technisch wird bei QoS ja nicht viel anderes gemacht.
Mich würde mal interessieren was los ist, wenn das vollständig untersagt werden würde und dann in einem ausgelasteten Segment nicht mehr telefoniert werden kann, da gerade 500 Leutchen ihre Youtube-Filmchen anschauen...
Rein technisch wird bei QoS ja nicht viel anderes gemacht.
Mich würde mal interessieren was los ist, wenn das vollständig untersagt werden würde und dann in einem ausgelasteten Segment nicht mehr telefoniert werden kann, da gerade 500 Leutchen ihre Youtube-Filmchen anschauen...
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten):
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
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