Rufnummernportierung - Wie genau zu verstehen?

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Lichtfaenger
Newbie
Beiträge: 30
Registriert: 21.12.2011, 15:10

Rufnummernportierung - Wie genau zu verstehen?

Beitrag von Lichtfaenger »

Hallo geschätzte Community,

wie interpretiere ich folgenden Text:

Wenige Tage nachdem Ihr Auftrag eingeht, erhalten Sie einen gesonderten Auftrag zur Rufnummernmitnahme (Portierungsformular). Diesen füllen Sie bitte vollständig aus und senden ihn schnell unterzeichnet an Kabel Deutschland zurück. Das Portierungsformular enthält gleichzeitig die Kündigung Ihres bestehenden Telefonanschlusses. Sie müssen diesen also nicht gesondert bei Ihrem bisherigen Anbieter kündigen.

Bitte beachten Sie jedoch: Kabel Deutschland leitet das Portierungsformular mit Ihrer Kündigung des bestehenden Anschlusses erst nach erfolgreicher Installation Ihres neuen Anschlusses innerhalb von ca. 3 Tagen an Ihren bisherigen Anbieter weiter. Erst dann wird Ihre Kündigung gegenüber Ihrem bisherigen Anbieter erklärt. Der Termin der Rufnummernübertragung richtet sich nach dem Ende Ihres bisherigen Vertrages.

Bitte beachten Sie daher weiter: Es gelten die Kündigungsfristen bei Ihrem bisherigen Anbieter. Daher muss die Installation rechtzeitig vor Ablauf dieser Kündigungsfrist erfolgen. Teilen Sie uns bitte Ihren letztmöglichen Kündigungstermin mit. Das ist der Termin, zu dem Ihre Kündigung spätestens beim bisherigen Anbieter eingegangen sein muss. Beachten Sie bitte, dass Kabel Deutschland eine Vorlaufzeit von drei Wochen, in Einzelfällen auch bis zu einem Monat für die Durchführung der Installation benötigt. Nur wenn Sie uns den letztmöglichen Kündigungstermin nennen und eine Installation vor diesem Termin unter Beachtung der oben genannten Fristen möglich ist, kann eine möglicherweise ungewollte Verlängerung Ihres bisherigen Vertrages verhindert werden.


Ich möchte jetzt für eine Freundin einen KDG-Anschluss anmelden, Kündigungstermin für den bestehenden Anschluss bei Telekom ist der 05.06.2012.

Reicht das dann noch aus?

Gruss und schönen Restsonntag,
Lichtfaenger
BastardLawyerFrmHell
Fortgeschrittener
Beiträge: 177
Registriert: 23.06.2011, 13:22

Re: Rufnummernportierung - Wie genau zu verstehen?

Beitrag von BastardLawyerFrmHell »

Ja, man kann die Rufnummer grundsätzlich auch noch portieren lassen, wenn man selbst den alten Anschluss kündigte. So geschah es auch bei mir und problemlos.