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Anudeath hat geschrieben:
Wenn ich sowas schon lese wird mir ...keiner hindert dich daran z.B. DVB-T zu nutzen oder ne Schüssel an die Wand zu zimmern. Und ja, falls dein Vermieter den Anbau einer Schüssel verbietet ist das ja kein Verschulden von KDG, oder?
Das ist wieder mal eine stumpfsinnige Sichtweise. Niemand spricht von Schuld haben, oder? Dir leuchtet aber ein, dass jemand der keine Schüssel anbringen darf und DSL nicht die benötigte Bandbreite liefert, der Kabelanbieter für diese Wenigen ein Monopol darstellt.
Diese Monopolstellung in einem gar nicht so kleinem Bruchteil der Wohnungen und Häuser muss man einfach mal so hinnehmen.
Über DVB-T bekommt man wieviel HD Sender?
Über IPTV bekommt man bei welchen Anbieter Sky ?
IPTV bekommt man bei jeden DSL Anbieter gebucht?
IPTV bekommt man überall ? DSL gibts überall ?
Wo ist dein Problem? Ist das ein Verschulden von KDG, dass DVB-T nur wenige Sender bereitstellt?
Ist es Verschulden von KDG, dass es noch immer DSL-freie Gebiete in Deutschland gibt und das nur wenige DSL-Provider IP-TV anbieten? Nein, sucht euch nen anderen Sündenbock.....
Du mußt ruhiger werden.
" ... und gebe mir die Weisheit ..."
Manches lohnt sich, manches nicht - bspw. gegen Windmüh - äh - bestimmte Vorzugsthemen hier im Forum anzugehen.
Laß sie meckern, laß sie schimpfen, lebe ruhiger und sie zu, wie dieses Forum zu bestimmten Zeiten einfach eine Meckerstelle manchmal ohne jede Substanz darstellt. Glaub mir, ich habs oft genug (siehe mein Anmeldedatum) gesehn
Kabelmensch hat geschrieben:
Du mußt ruhiger werden.
" ... und gebe mir die Weisheit ..."
Manches lohnt sich, manches nicht - bspw. gegen Windmüh - äh - bestimmte Vorzugsthemen hier im Forum anzugehen.
Laß sie meckern, laß sie schimpfen, lebe ruhiger und sie zu, wie dieses Forum zu bestimmten Zeiten einfach eine Meckerstelle manchmal ohne jede Substanz darstellt. Glaub mir, ich habs oft genug (siehe mein Anmeldedatum) gesehn
sry, bei sowas kann ich nicht ruhig bleiben...
Sollen sie doch in die Pampa ziehen und sich nen Fernsehen aus Holz schnitzen, wenn es Ihnen bei KDG nicht gefällt...die wissen garnicht wie gut sie es haben...wenn ich da an meine TC-Anschluss denke!!! Gute Nacht.
Ich kann nur hoffen, das KDG die Freigabe vom Kartellamt bekommt uns ich endlich bei einem (mE) ordentlichen Anbieter bin
Anudeath hat geschrieben:
Wenn ich sowas schon lese wird mir ...keiner hindert dich daran z.B. DVB-T zu nutzen oder ne Schüssel an die Wand zu zimmern. Und ja, falls dein Vermieter den Anbau einer Schüssel verbietet ist das ja kein Verschulden von KDG, oder?
Das ist wieder mal eine stumpfsinnige Sichtweise. Niemand spricht von Schuld haben, oder? Dir leuchtet aber ein, dass jemand der keine Schüssel anbringen darf und DSL nicht die benötigte Bandbreite liefert, der Kabelanbieter für diese Wenigen ein Monopol darstellt.
Diese Monopolstellung in einem gar nicht so kleinem Bruchteil der Wohnungen und Häuser muss man einfach mal so hinnehmen.
Kann ich direkt bestätigen, weil bis vor einem Jahr habe ich noch in so einer Bude gewohnt. Schüssel anbringen verboten, DSL Bandbreite max 2000 kbit/s, aber Kabelnetz war ausgebaut. Wenn ich also Fernsehen wollte, musste ich den Kabelanschluss anmelden, da gab es keine wirktliche Alternative. DVB-T hatte nur die ÖR im Angebot und ne ziemliche schlechte Empfangsqualität. Man hat sich da schon ein wenig gegängelt gefühlt.
ZWANGSVERKABELT!!
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sven061265 hat geschrieben:Arme TC Kunden, die können einem jetzt schon Leid tun.
hab mal im Call-Center für TC gearbeitet. Schlimmer dran als bei TC können die Kunden bei KDG gar nicht dran sein.
ich kenne den Unterschied zwischen TC-Kundenservice und KDG-Kundenservice nur zu gut. Nur so viel --->
An dieser Stelle, einen schönen Gruß von mir an die Pappnasen aus meinen TC-Kundenservice-Call-Center - ihr Pfeifen ihr
PS: es war übrigens ein Call-Center in Berlin mit Meerblick
brixmaster hat geschrieben:Ich kann hoffen,das die nur die Freigabe erhalten,wenn diese zu harten Auflagen erfüllen,bereit sind.
Das hoffe ich auch. Vor allem die Aufhebung der Grundverschlüsselung muss als Auflage vom Kartellamt erteilt werden.
Wenn ab 01.01.2013 Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen alle freien Privatsender auch über DVB-C unverschlüsselt empfangen können, hängt der Rest von Deutschland hinterher.
Frank Winkel hat geschrieben:Hoffentlich macht das Kartellamt auch hier die Aufhebung der Grundverschlüsselung zur Bedingung wie bei Unitymedia und Kabel BW.