Volle Zustimmung. Das versteht sich ja auch von selbst, dass man dafür nicht bezahlen muß.Baba hat geschrieben:Die fehlerhafte Anzeige im CSC wird nicht berechnet. Das weiß ich aus 100%iger Quelle.
Genau.Baba hat geschrieben: Man muss nur an der Hotline darauf hinweisen das eine falsche Anzeige sein könnte.
Aber der springende Punkt dabei ist, dass es die Hotline entweder glauben muss oder es in der EDV nachvollziehen kann und auch will, dass die Deaktivierung der Anrufsperre nicht durch den Kunden beantragt wurde.
Noch einmal: Du kannst als Kunde nicht beweisen, dass Du etwas nicht bestellt hast.
Dann sag mir mal bitte, welche effektiven Beweismöglichkeiten man als Kunde in dieser Situation hätte, wenn KDG z.B. sagen würde: „Nö, laut EDV wurde am 01.11.2007 die Deaktivierung über das CSC beantragt. Eine Reaktivierung ist leider kostenpflichtig“
Man könnte das Gegenteil nicht beweisen, weil man absolut nichts in der Hand hat.
Verstehst Du jetzt, wie ich das meine ?
Wie auch immer ist die Sache ja geklärt und der Systemfehler wurde über den kurzen Dienstweg beseitigt.
MfG.
Michael