Kann aber auch zum "Filesharing" benutzt werden. Wie du siehst, die Klausel ist mehr als schwammigThyrael hat geschrieben:Unabhängig davon ob die Drossel nun korrekt ist oder nicht, sollte KDG nur das drosseln was sie auch selbst angeben zu drosseln, eben "nur" das Filesharing, 6in4 Tunnel von Hurricane Electric gehören aber nunmal nicht dazu.
Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutzer
Forumsregeln
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
-
- Kabelfreak
- Beiträge: 1473
- Registriert: 30.11.2008, 12:19
- Wohnort: Hamburg
Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Kopfstation: Hamburg Barmbek Süd (22083) -> Gekündigt wgn. schlechter und überlasteter Kabelnetz-Qualität in Hamburg.
[KDG Helpdesk] - [Kopfstationen & Ausbaustatus]
[KDG Helpdesk] - [Kopfstationen & Ausbaustatus]
-
- Ehrenmitglied
- Beiträge: 9750
- Registriert: 03.02.2009, 12:46
Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Ja, da haste du natürlich Recht aber dann müssten sie auch, theoretisch, alles drosseln womit man Daten übertragen kann.
-
- Kabelfreak
- Beiträge: 1488
- Registriert: 31.05.2010, 20:28
Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Wenn die z.B. Port 80 auch überwachen, ist das überhaupt legal?
Gruß brasstube
-
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 151
- Registriert: 16.11.2010, 20:25
Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Klar ist das erlaubt, wobei unter "Überwachung" nur eine technische Untersuchung der Pakete auf bestimmte Muster zu verstehen ist.
Da wird aber nicht nach "Bombe" oder "Terror" gefiltert, es sei denn du bist dem BND bekannt
Habe den Passus jetzt auch in AGB gesehen. Ist ein starkes Stück. Kabel Deutschland braucht sich nicht wundern, wenn sie abgemahnt werden.
So eine wichtige Einschränkung (man stelle sich vor 7 kb/s bei einer 100 Mbit-Leitung !!!) darf man nicht in den AGB verstecken.
Sowas gehört gefälligst auf die Produktseite / Angebotsseite.
Dazu gab es nun schon zahlreiche Urteile.
Das ist eine Einladung für jeden Kunden, der betroffen ist, fristlos zu kündigen.
Da wird aber nicht nach "Bombe" oder "Terror" gefiltert, es sei denn du bist dem BND bekannt
Habe den Passus jetzt auch in AGB gesehen. Ist ein starkes Stück. Kabel Deutschland braucht sich nicht wundern, wenn sie abgemahnt werden.
So eine wichtige Einschränkung (man stelle sich vor 7 kb/s bei einer 100 Mbit-Leitung !!!) darf man nicht in den AGB verstecken.
Sowas gehört gefälligst auf die Produktseite / Angebotsseite.
Dazu gab es nun schon zahlreiche Urteile.
Das ist eine Einladung für jeden Kunden, der betroffen ist, fristlos zu kündigen.
-
- ehemals MB-Berlin
- Beiträge: 14082
- Registriert: 15.04.2008, 23:50
- Wohnort: Berlin
Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Das steht sowohl in Preisliste, in den AGB sowie in allen aktuellen Flyern der KDG.webskipper hat geschrieben:So eine wichtige Einschränkung (man stelle sich vor 7 kb/s bei einer 100 Mbit-Leitung !!!) darf man nicht in den AGB verstecken.
Versteckt wird es also nicht.
Welche?webskipper hat geschrieben:Dazu gab es nun schon zahlreiche Urteile.
MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
-
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 232
- Registriert: 07.01.2008, 00:21
Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Interessant wie sich einige immer aufregen, auch wenn gar keiner hier betroffen ist. Normale Anwendungen werden definitiv nicht gedrosselt, sonst hätte ich das die letzten Tage wohl mitbekommen. Umfangreiches Online-Backup eingerichtet und die Wiederherstellung getestet, 50GB rauf, 50GB runter und das ganze mit nem anderen PC nochmal innerhalb von 2 Tagen. Da wird nix gedrosselt.
Filesharing-Drossel bezieht sich nur darauf, wenn ihr euren PC in das entsprechende Netz einklinkt und zig andere Nutzer rund um die Uhr damit bedient, das kommt nem Serverbetrieb gleich, und da gibt und gab es noch keinen einzigen Internetanbieter, der das jemals gestattet hat.
Und das sowas gedrosselt wird, da würde ich jederzeit voll dahinterstehen. Denn wenn man mal ehrlich ist, es gibt keine vorstellbare legale Aktion, bei der man rund um die Uhr hunderte Gigabytes über Torrent oder eMule runter- und an viele andere Nutzer hochlädt. Da kann ich absolut verstehen, wenn ein Internetanbieter dafür seine Kapazitäten nicht hergeben will. Und von was anderem ist ja nirgendwo die Rede. So lange es sich nicht um sowas handelt, steht es doch jedem Nutzer frei, täglich wenn er will 500 Gigabyte durch die Leitung zu pusten.
Filesharing-Drossel bezieht sich nur darauf, wenn ihr euren PC in das entsprechende Netz einklinkt und zig andere Nutzer rund um die Uhr damit bedient, das kommt nem Serverbetrieb gleich, und da gibt und gab es noch keinen einzigen Internetanbieter, der das jemals gestattet hat.
Und das sowas gedrosselt wird, da würde ich jederzeit voll dahinterstehen. Denn wenn man mal ehrlich ist, es gibt keine vorstellbare legale Aktion, bei der man rund um die Uhr hunderte Gigabytes über Torrent oder eMule runter- und an viele andere Nutzer hochlädt. Da kann ich absolut verstehen, wenn ein Internetanbieter dafür seine Kapazitäten nicht hergeben will. Und von was anderem ist ja nirgendwo die Rede. So lange es sich nicht um sowas handelt, steht es doch jedem Nutzer frei, täglich wenn er will 500 Gigabyte durch die Leitung zu pusten.
-
- Newbie
- Beiträge: 18
- Registriert: 18.05.2012, 13:19
Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Das ist ganz unten in ganz kleinen Buchstaben geschrieben.MB-Berlin hat geschrieben: Das steht sowohl in Preisliste, in den AGB sowie in allen aktuellen Flyern der KDG.
Versteckt wird es also nicht.
Das muss genauso groß geschrieben sein wie "Internetanschluss mit Internet-Flatrate". Aber die KD Schwindler tun das nicht, um potenzielle Kunden zu locken.
-
- Newbie
- Beiträge: 48
- Registriert: 18.09.2010, 13:33
Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
@mh0001
Frage an dich.
Was hat denn Usenet mit p2p Betrieb zu tun?
Dort stelle ich weder etwas zur Verfügung noch laden andere von meiner Festplatte etwas herunter.
Ich persönlich bin betroffen von den 100kb.Ich bin Altkunde und habe nicht über Gebühr die Leitung beansprucht.
Aber darum geht es meiner Meinung nach auch überhaupt nicht.
Es geht um die Art und weise wie KD das den (Alt-)kunden verkaufen will(Netzschutz) und das 10Gb bei ner 100mbit Leitung ein Hohn ist.
Wer dagegen als NEUkunde diesen Vertrag akzeptiert,der muss halt damit leben.
Und um mal deine "nicht vorstellbare legale Aktion" zu entkräften...Ich lade z.B. sehr viel HD Serien über Usenet.In der Qualität 1080 kommen da bei 3 Folgen schon über 10Gb zusammen,je nach Qualität.
Und das NICHT über p2p.
Aber warum erzähle ich das eigentlich.Dieselben Leute die hier KD auch noch in Schutz nehmen werden hier am lautesten Schreien,wenn KD mal irgendwas drosselt,wo sie dann selbst betroffen sind.
Denn ihr solltet wachsam sein.Wenn KD mit sowas durchkommt,was spräche dann dagegen,auch in anderen Bereichen zu drosseln(TV-Stream,generelles Limit/Tag,usw).
Was denkt ihr denn wozu man eine 100mbit Leitung benötigt? Zum Surfen? Zum Gamen? Natürlich um grosse Datenmengen in kurzer Zeit laden zu können.Wer was anderes behauptet lügt sich doch selbst in die Tasche.Vernünftig surfen kann ich auch mit DSL2000 und guten Ping.Selbst lustige Youtube Videos sind da noch drin.Da gäbe es aber günstigere Varianten als 40€ zu zahlen.
Wie gesagt,wer als Neukunde solch Vertrag unterschreibt,gut,aber Altkunden einfach drosseln nach neuen AGB und noch nichtmal informieren ist ein
N O G O ! !
Frage an dich.
Was hat denn Usenet mit p2p Betrieb zu tun?
Dort stelle ich weder etwas zur Verfügung noch laden andere von meiner Festplatte etwas herunter.
Ich persönlich bin betroffen von den 100kb.Ich bin Altkunde und habe nicht über Gebühr die Leitung beansprucht.
Aber darum geht es meiner Meinung nach auch überhaupt nicht.
Es geht um die Art und weise wie KD das den (Alt-)kunden verkaufen will(Netzschutz) und das 10Gb bei ner 100mbit Leitung ein Hohn ist.
Wer dagegen als NEUkunde diesen Vertrag akzeptiert,der muss halt damit leben.
Und um mal deine "nicht vorstellbare legale Aktion" zu entkräften...Ich lade z.B. sehr viel HD Serien über Usenet.In der Qualität 1080 kommen da bei 3 Folgen schon über 10Gb zusammen,je nach Qualität.
Und das NICHT über p2p.
Aber warum erzähle ich das eigentlich.Dieselben Leute die hier KD auch noch in Schutz nehmen werden hier am lautesten Schreien,wenn KD mal irgendwas drosselt,wo sie dann selbst betroffen sind.
Denn ihr solltet wachsam sein.Wenn KD mit sowas durchkommt,was spräche dann dagegen,auch in anderen Bereichen zu drosseln(TV-Stream,generelles Limit/Tag,usw).
Was denkt ihr denn wozu man eine 100mbit Leitung benötigt? Zum Surfen? Zum Gamen? Natürlich um grosse Datenmengen in kurzer Zeit laden zu können.Wer was anderes behauptet lügt sich doch selbst in die Tasche.Vernünftig surfen kann ich auch mit DSL2000 und guten Ping.Selbst lustige Youtube Videos sind da noch drin.Da gäbe es aber günstigere Varianten als 40€ zu zahlen.
Wie gesagt,wer als Neukunde solch Vertrag unterschreibt,gut,aber Altkunden einfach drosseln nach neuen AGB und noch nichtmal informieren ist ein
N O G O ! !
-
- Ehrenmitglied
- Beiträge: 9750
- Registriert: 03.02.2009, 12:46
Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Auch hier habe ich Probleme bei aktiver Drossel das harmlose Dienste wie ein 6in4 Tunnel gedrosselt werden. Es hängt wohl einfach davon ab was Kabel Deutschland sich unter Filesharing vorstellt, fängt die KDG eines Tages an auch Clouddienste zu dieser Kategorie zu zählen, wirds mit "50GB rauf, 50GB runter" auch arg dünn aussehen.
-
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 151
- Registriert: 16.11.2010, 20:25
Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Ich denke das ist eher ein Fehler / Miskonfiguration in den Systemen von KD.
Das Problem ist doch nun, dass das Kabelnetz nicht für Filesharing geeignet ist. Wenn sich alle eine Kupferleitung teilen wird es eben eng - das ist kein Platz für Heavyload-Nutzer.
In Berlin und anderorts gibts Mietshäuser, da sind hunderte Mietparteien drin. Ich glaube nicht, dass diese Häuser aus den 60ern Glasfaser-Anschlüsse haben. Bleiben also wenige 100 Mbit bis vielleicht 5 Gbit Kapazität bis zum nächsten Glasfaser-Uplink. Das ist nicht unbedingt viel. Telefonie ist da wohl im Vorteil, da jeder einen eigenen Klingeldraht mit V(DSL) hat.
Viel schlauer wäre es, wenn KD das Filesharing auf die Nebenzeiten reduzieren würde, so von 00:00 bis 15:00. Von mir aus sollen die Permanent-Sharer dann noch 10 - 20 EUR mehr zahlen. Das wär ein Kompromiss und alle wären glücklich.
Und meinem Empfinden nach ist es schon "überraschend" wenn ich dick und fett "bis zu 100Mbit Internet-Flatrate" lese und dann diese 10GB-Klausel auf der Website, ganz unten eingeklappt und in Mini-Schrift, nicht übersehe oder eben in den AGB finde.
Das Problem ist doch nun, dass das Kabelnetz nicht für Filesharing geeignet ist. Wenn sich alle eine Kupferleitung teilen wird es eben eng - das ist kein Platz für Heavyload-Nutzer.
In Berlin und anderorts gibts Mietshäuser, da sind hunderte Mietparteien drin. Ich glaube nicht, dass diese Häuser aus den 60ern Glasfaser-Anschlüsse haben. Bleiben also wenige 100 Mbit bis vielleicht 5 Gbit Kapazität bis zum nächsten Glasfaser-Uplink. Das ist nicht unbedingt viel. Telefonie ist da wohl im Vorteil, da jeder einen eigenen Klingeldraht mit V(DSL) hat.
Viel schlauer wäre es, wenn KD das Filesharing auf die Nebenzeiten reduzieren würde, so von 00:00 bis 15:00. Von mir aus sollen die Permanent-Sharer dann noch 10 - 20 EUR mehr zahlen. Das wär ein Kompromiss und alle wären glücklich.
Werde hier keine Urteile referenzieren, weil ich überhaupt nicht die Kompetenz dafür habe. Meinem Verständnis nach ist das Verbot von "Überraschungen" aber Usus in der Rechtsprechung. Siehe als Einstieg auch http://dejure.org/gesetze/BGB/305c.htmlMB-Berlin hat geschrieben:Welche?webskipper hat geschrieben:Dazu gab es nun schon zahlreiche Urteile.
MB-Berlin
Und meinem Empfinden nach ist es schon "überraschend" wenn ich dick und fett "bis zu 100Mbit Internet-Flatrate" lese und dann diese 10GB-Klausel auf der Website, ganz unten eingeklappt und in Mini-Schrift, nicht übersehe oder eben in den AGB finde.