Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutzer

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
kleinermann
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von kleinermann »

Damals wurde das AGB von KD mal wieder geändert, die so genannte FairUse Klausel wurde durch den 4.1.11 Absatz ersetzt.
4.1 Der Kunde ist verpflichtet,
4.1.11 die Leistungen von Kabel Deutschland und deren technischen Einrichtungen sowie die von Dritten nicht zu gefährden.
KabelDeutschland macht das nun schon seid Anbeginn ihrer Zeit. Wenn irgendwelche obskure AGB Klauseln nicht mehr helfen werden sie wieder neu erfunden.
Wenn das nicht hilft versucht man heimlich Ports zu Drosseln in bestimmten Uhrzeiten (inklusive alles Leugnen mit inbegriffen).
Wenn das dann nicht mehr hilft schreibt man eben wieder ein neues AGB mit obskuren Klauseln um ihr Pseudo-Flatrate-Geschäft zu verteidigen.

Aber immer schön mit „Internetanschluss mit Internet-Flatrate“ werben.

Das eigentlich schlimme daran ist das dass Kabel Internet Geschäft in den letzten Jahren so ausgebaut wurde das dort Monopole entstanden sind, wo der Kunde wenn er schnelles Internet haben will nur zu diesen einen Anbieter gehen kann. Der macht dann eben auch alles was er mit dem Kunden machen will.

Wenn der Kunde die Wahl hätte z.b. Telekom VDSL 50/10 oder KD 100/6 wird der natürlich Telekom VDSL 50/10 nehmen, weil er dort nicht mit einem obskuren AGB gegängelt wird.
kleinermann
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von kleinermann »

pascalh hat geschrieben:Es ist doch schon nicht mehr ganz richtig, dass man durch solche Diskussionen verunsichert wird zu bestellen :( Ich bin übermäßig zufrieden mit meiner KD 32er Leitung, habe jetzt nur irgendwie die Befürchtung wenn ich umziehe und auf die 100er Leitung setze, dass solche Probleme entstehen. Vor allen Dingen weil ich die Bauarbeiten für die Kabeleinführung ins Haus ja vorher noch bezahlen muss...
Das nennt man Informieren!

Ich will doch nicht das du, der jetzt mit seiner KD 32 Leitung voll zufrieden ist. Dann mit einer KD 100 Leitung sich wundert warum er nur noch mit 100 kb/s unterwegs ist.

Und dann erst merkt, ach schön veräppelt.Also wenn du eine Wahl hast....
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Thyrael
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Thyrael »

So, ich habe heute Antwort auf meine Frage erhalten:
Sehr geehrter Herr Thyrael,

wir haben eine gute Nachricht für Sie: Ihre Nachfrage zu unseren AGB haben wir bereits bearbeitet. Sie bekommen dazu in den nächsten Tagen Post von uns.

Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns einfach unter unserer Service-Nummer an!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kabel Deutschland Service-Team
Wenn ich den AGBs widerspreche, wird es wahrscheinlich wohl so kommen das KDG den I&P Vertrag kündigt, da ich nicht glaube dass die KDG für jeden Kunden die "Wunsch AGBs" zusammenstellt.
mason
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von mason »

Warum schicken die eigentlich ihre Antwort nicht direkt per Mail?
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Thyrael
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Thyrael »

Die Antwort habe ich per Mail bekommen. Eine Änderungen der AGBs muss ich aber schriftlich bekommen, nicht elektronisch, so steht es zumindest in den AGBs der KDG.
mason
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von mason »

Thyrael hat geschrieben:Die Antwort habe ich per Mail bekommen. Eine Änderungen der AGBs muss ich aber schriftlich bekommen, nicht elektronisch, so steht es zumindest in den AGBs der KDG.
Verstehe ich es also richtig, dass du jetzt als Bestandskunde neue AGB geschickt bekommst, denen du dann zustimmen kannst oder auch nicht?
Würde ja heissen, dass nach und nach alle Bestandskunden die neuen AGB erhalten müssten.
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Thyrael
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Thyrael »

Davon gehe ich aus ja, falls KDG sich nicht irgendeine andere Überraschung hat einfallen lassen oder so. Sobald ich den Brief gelesen habe poste ich hier natürlich.

Edit:
Ich habe den Brief gerade im Briefkasten gefunden. Er enthält eine kleine Nachricht die da lautet "..anbei wie gewünscht die aktuellen AGB von Kabeldeutschland. Wir sind unter unserer Servicenummer (0800) 2787000 gerne für sie da." Weiter nichts, keine AGBs, keinen Hinweis auf die Widerspruchsfrist noch sonst irgendetwas.

Ich sag da jetzt lieber nichts weiter zu... :roll:
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Anudeath
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Anudeath »

Thyrael hat geschrieben:Davon gehe ich aus ja, falls KDG sich nicht irgendeine andere Überraschung hat einfallen lassen oder so. Sobald ich den Brief gelesen habe poste ich hier natürlich.

Edit:
Ich habe den Brief gerade im Briefkasten gefunden. Er enthält eine kleine Nachricht die da lautet "..anbei wie gewünscht die aktuellen AGB von Kabeldeutschland. Wir sind unter unserer Servicenummer (0800) 2787000 gerne für sie da." Weiter nichts, keine AGBs, keinen Hinweis auf die Widerspruchsfrist noch sonst irgendetwas.

Ich sag da jetzt lieber nichts weiter zu... :roll:
Da hat das Druckhaus wohl vergessen die aktuellen AGB's mit beizulegen xD

btw: was stand denn bei "Unser Zeichen"? ***/O17 oder ***/O61?
(* steht für das Kürzel des Mitarbeiters und ist uninteressant)
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Thyrael
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Thyrael »

O61 steht da, welche Abteilung ist das? Ich will ja auch keine Ausfertigung der aktuellen AGBS, die kann ich mir selbst runterladen. Ich möchte von denen ja ein Schreiben gemäß dieses Abschnittes:
Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail zugesandt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht in Textform widerspricht. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein. Kabel Deutschland wird auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Sechswochenfrist im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch von Kabel Deutschland als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.
Die Änderungen der AGBs bzw. der Leistungsmerkmale der Internet & Phone Produkte, betreffen ja die Einführung dieser 10GB Drossel, das hätte ich gerne schriftlich damit ich dem ganzen ordentlich widersprechen kann. Ich glaub das hat KDG noch nicht so wirklich verstanden, zumindest kommt es mir so vor wenn ich mir den ersten Satz im Schreiben von KDG durchlese.
mason
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von mason »

Immerhin kann KDG jetzt jederzeit mit Verweis auf das Aktenzeichen behaupten, dass man dir die AGB´s zugesandt hat.
Dass die AGB nicht im Brief waren, wirst du ja nicht beweisen können.
In 6 Wochen heisst es dann "Kunde Thyrael hat nicht widersprochen, Drossel einschalten"

So kann man es auch versuchen.