Das sehe ich anders.RcRaCk2k hat geschrieben:Vergesst es! Soll ich euch was sagen? Bevor die neuen AGB public gemacht werden, haben das schon mehrere Anwälte auf Plausiblität geprüft.
Und jetzt sage ich euch was, ist aber ein Geheimnis: Das Ganze stand auch schon vorher in den AGB, nur jetzt ist es explizit kommuniziert worden, ab wann - und wenn, was gedrosselt wird.
Sprich es ist keine AGB-Änderung! Es ist einfach nur eine Verdeutlichung einer vorher unpräzisen Aussage.
Absolute Klarheit ist immer noch nicht gegeben, aber aufgrund des Satzes, dass man sich bei K.D. auf Qualitätssichrungsmaßnahmen zur Erhaltung der Netzstabilität beruft, ist alles erlaubt, was unter diese Aussage passt.
Wenn K.D. jetzt aber von 10GB auf 1GB reduzieren würde, müsste der Kunde wirklich den neuen AGB zustimmen, da dies eine definitive Änderung des Vertragsbestandteils ist!
Es ist ein Unterschied, ob KDG bei überlasteten Segmenten zeitweise das Tempo bei verschiedenen Diensten drosselt oder ob plötzlich generell ab einem bestimmten Volumen drosselt.
Zumal KDG in der Pressemitteilung davon spricht, dass bisher erst bei 60 GB agesvolumen gedrosselt werden.
Eine Einschränkung von 60 auf 10 ist nicht unerheblich.
Und wenn Bestandskunden davon betroffen sind, müssen diese in Schriftform über diese Änderung informiert werden.