Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutzer

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Scraby
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Scraby »

Also um es hier noch einmal klar zu machen. Es gab keine AGB-Änderung. Daher kann/muss auch niemand widersprechen. Somit besteht auch kein Anrecht auf eine Sonderkündigung oder Ähnliches. Die Drosselung ab einem Nutzungsvolumen von 10GB für File-Sharing betrifft ausschließlich Neukunden oder Kunden, die ihren Tarif wechseln und dazu die neuen AGB erhalten. Für alle Anderen gilt das, was zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses relevant war.
Simsi1986
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Simsi1986 »

Scraby hat geschrieben:Also um es hier noch einmal klar zu machen. Es gab keine AGB-Änderung. Daher kann/muss auch niemand widersprechen. Somit besteht auch kein Anrecht auf eine Sonderkündigung oder Ähnliches. Die Drosselung ab einem Nutzungsvolumen von 10GB für File-Sharing betrifft ausschließlich Neukunden oder Kunden, die ihren Tarif wechseln und dazu die neuen AGB erhalten. Für alle Anderen gilt das, was zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses relevant war.
Sagst du - theoretisch gibts nun verschiedene Kunden mit verschiedenen AGBs. Praktisch wird über einen Kamm geschert.
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Thyrael
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Thyrael »

Warum wurden mir denn die neuen AGBs zugeschickt und das Beschwerdemanagement sagt das:
Sehr geehrter Herr Thyrael,

es tut uns sehr leid, dass Sie sich über uns geärgert haben. Gerne erläutern wir Ihnen den AGB Zusatz.

Grundsätzlich können Sie mit Internet von Kabel Deutschland alle Funktionen von Webseiten nutzen. Da sich jedoch das Konsumverhalten der einzelnen Nutzer deutlich unterscheidet, gibt es Qualitätssicherungsmaßnahmen. Um jedem User alle Anwendungen wie zum Beispiel, Social Networks, E-Mails, Video Streaming, Video on Demand, Chat usw. jederzeit uneingeschränkt anbieten zu können, wird bei erhöhter Nutzung von File-Sharing Produkten, die Bandbreite im Downstream reduziert.

Um die Servicequalität für den Großteil unserer Nutzer auf einem hohen Niveau zu halten, behalten wir uns vor, eine Begrenzung ab 10 GB am Tag durchzuführen. Den entsprechenden Hinweis können Sie jederzeit in unseren AGB unter http://www.kabeldeutschland.de nachlesen. Sie finden die entsprechende Textstelle unter dem Punkt. 11. Änderungen B.) Internet 2. Übertragungsgeschwindigkeit b.). Diese Änderung betrifft nicht nur Neuverträge sondern auch bestehende Verträge.

Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß mit den Produkten von Kabel Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kabel Deutschland Service-Team
Diese Aussage würde ja dann verkehrt sein?

P.S.: Der entsprechende Abschnitt in den neuen AGBs die ich per Brief bekommen habe, wurde sogar manuell markiert.
cybersteve
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von cybersteve »

Moin,
habe heute noch kein einziges GB geladen und werde via Usenet von Anfang an gedrosselt.
Per Usenet scheint es ja sogar ne zeitliche Begrenzung zu geben.
Bin ich froh wenn ich von diesem drecks Laden weg bin. Freu mich auf Telekom Entertain.

In den AGB`s http://www.kabeldeutschland.de/static/m ... elefon.pdf steht auch nichts von einer Drosselung von bestimmten Uhrzeiten und ich habe auch keine Änderung / Anpassung der AGB`s erhalten.
Hat man da nicht ein Sonderkündigungsrecht ?
Simsi1986
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Simsi1986 »

cybersteve hat geschrieben:Moin,
habe heute noch kein einziges GB geladen und werde via Usenet von Anfang an gedrosselt.
Per Usenet scheint es ja sogar ne zeitliche Begrenzung zu geben.
Bin ich froh wenn ich von diesem drecks Laden weg bin. Freu mich auf Telekom Entertain.
Ja, dass ist inoffiziell bereits bekannt. Von KDG gabs hier noch keine Bestätigung.
Montag bis Freitag 18 bis 24 Uhr und Samstag/Sonntag 10 bis 24 Uhr.
Der Witz ist, dass es wie die AGB-Änderung von KDG bei Bestätigung ganz bestimmt mit Erhaltung der Netzqualität begründet wird.
Wäre es nicht kundenfreundlicher, wenn schon eine angebliche Belastung besteht (so wie ich mitbekommen habe werden bei jedem die Usenet-Standardports zu besagten Zeiten auf 100 kbit/s gedrosselt, kann also nicht akut sein wenn pauschal gedrosselt wird), diese Drosselung dynamisch zu regeln und dafür mehr Bandbreite zur Verfügung zu stellen? Also z.B. Drosselung in bestimmten Segmenten um 50 %. Oder ganz einfach: Statt 100 kbit/s pauschal einzutragen einfach die Priorität so niedrig wie möglich einstellen - dann bekommt man bei Usenet einfach nur so viel wie im Moment möglich.
fanatik1
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von fanatik1 »

hallo kann ich nicht bestätigen habe schon paar im monat mai mehr als 100gb an einem Tag gezogen ohne speedverlust

habe eine 100er leitung also kann ich die Drosselung nicht bestätigen
cybersteve
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von cybersteve »

Habe denen gerade eine mail geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Benutzung der Newsgroups habe ich festgestellt,
dass zu bestimmten Uhrzeiten unabhängig vom Volumen die Geschwindigkeit von Kabel Deutschland auf 100 kb/s begrenzt wird. Davon stand bei Vertragsabschluss nichts in den AGB`s .
Sollte sich die Geschwindigkeit diesbezüglich nicht bessern, dass ich wieder die volle Bandbreite per Usenet nutzen kann werde ich von meinem Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistungen Ihrerseits gebrauch machen. Verbraucherschutz und Rechtsanwalt wird im Falle einer Ablehnung eingeschaltet.

Mit freundlichen Grüßen

Übrigens bin ich Bestandskunde und werde trotzdem gedrosselt .
Simsi1986
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Simsi1986 »

fanatik1 hat geschrieben:hallo kann ich nicht bestätigen habe schon paar im monat mai mehr als 100gb an einem Tag gezogen ohne speedverlust

habe eine 100er leitung also kann ich die Drosselung nicht bestätigen
Es geht ja nicht um die Volumendrosselung sondern um die Zeitabhängige Drosselung bestimmter Ports des NNTP-Protokolls.
Wenn man wie ich bei einem schlechten Usenet-Provider ist hat man keine Möglichkeit von den Standardports abzuweichen.
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koaschten
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von koaschten »

Auch hier sei wieder festgestellt das es ein "Sonderkündigungsrecht" nicht gibt. Was ihr meint ist eine außerordentliche Kündigung aus besonderem Grund, zum Beispiel eine Nichterbringung einer Leistung (Unangekündigte Drosselung von Filesharing) oder eine einseitige Vertragsänderung zum nachteil einer Partei (AGB Änderung "Drosselung auf 100kb/s nach 10GB Filesharing Traffic").
cybersteve
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von cybersteve »

Simsi1986 hat geschrieben: Meine Tests ergaben bisher folgendes: MO-FR 18 bis 24 Uhr / Wochenende ca. 10 bis 24 Uhr - Usenet rund 100 kbit/s, jedoch bei Steam und Origin volle Geschwindigkeit.
Wo bitte kann man den Test machen damit ich auch nen Beweis für meine fristlose Kündigung habe ?