Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutzer

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cybersteve
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von cybersteve »

koaschten hat geschrieben:Auch hier sei wieder festgestellt das es ein "Sonderkündigungsrecht" nicht gibt. Was ihr meint ist eine außerordentliche Kündigung aus besonderem Grund, zum Beispiel eine Nichterbringung einer Leistung (Unangekündigte Drosselung von Filesharing) oder eine einseitige Vertragsänderung zum nachteil einer Partei (AGB Änderung "Drosselung auf 100kb/s nach 10GB Filesharing Traffic").
ausserordentliche kündigung aus besonderem grund = fristlose kündigung ?
Simsi1986
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Simsi1986 »

cybersteve hat geschrieben:
Simsi1986 hat geschrieben: Meine Tests ergaben bisher folgendes: MO-FR 18 bis 24 Uhr / Wochenende ca. 10 bis 24 Uhr - Usenet rund 100 kbit/s, jedoch bei Steam und Origin volle Geschwindigkeit.
Wo bitte kann man den Test machen damit ich auch nen Beweis für meine fristlose Kündigung habe ?
Beim Glasnost Speedtest kann man verschiedene Ports testen.

Hatte wie in vergangenen Threads geschrieben mehrfach an KDG geschrieben bzw. auf deren (Standard-)Mails geantwortet.

Mehrfach wurde ich mit der Auskunft belogen , dass man mich telefonisch nicht erreicht hat (weder Telefonanlage noch Smartphone haben einen Anruf in Abwesenheit registriert) oder mit Standard-Texten, die ich folgt aufliste, abgefertigt wurde:

- Speedtest auf der KDG-Homepage an verschiedenen Tagen und Uhrzeiten ausführen => sehr witzig, Port 80 wird immer schön auf 32 Mbit/s gehalten, o.g. Speedtest zeigt aber, dass eben nicht überall die volle Bandbreite geliefert wird
- Bitte PC direkt am Modem anschließen => bei einer Fritz!Box Cable eher sinnfrei
- diverse Einstellung an der Netzwerkkarte => z.B. MTU anpassen, was bei Geschwindigkeit innerhalb des Heimnetzes von >100 MB/s zeigt, dass hier die Standard-Einstellung ok sind
- Unter Fuer_Profis_Pruefliste_fuer_die_Bandbreite.pdf eine Prüfliste ausfüllen => wer sie nicht öffnen will: KDG will wissen, welches Betriebssystem mit welchem Netzwerkadapter eingesetzt wird (nebst Treiber und Hersteller), mehr auch nicht (abgesehen von Kundennummer und Anschlussinhaber); Witzig: für Anschlüsse ab 60 Mbit/s wird minimum Windows 7, Mac OS X oder Ubuntu 9.04 empfohlen, bei 32 Mbit/s reicht "XP oder neuer, Linux, Mac OS"
- Die Einstellungen am Computer sollten geprüft werden, da zu langsame Hardware (z.B. CPU <1,6 Ghz) und Firewall/Sicherheitseinstellungen auf älteren Rechnern können die Geschwindigkeit einschränken

Samstag hatte ich mal wieder zurückgeschrieben und daran erinnert, dass ich als ITler nicht mit Standard-Texten abgefertigt werden kann und weiterhin am Monatsende kündigen werde, wenn sich dem Problem nicht angenommen wird (habe einen Anschluss, der weit vor dem Mai 2012 aktiviert wurde und in den AGBs steht bei mir nur, dass bei Bedarf bei Überlastung die Bandbreite gedrosselt werden kann). Sonntag Abend kam ein Anruf aus Berlin. Erste Frage von mir war natürlich, ob ich jetzt jemanden aus der Technik dran habe. Zum Glück war dem so. Der Mann musste schmunzeln als ich ihm von o.g. Dingen erzählt habe, weiterhin hätte er mir auch wieder den Standardkram schicken müssen, was der hohen Kundenzahl geschuldet wäre.
Interessant sind dann die Fakten die er mir nannte bzw. die er mir auf Grund vorliegender Unterlagen sagen darf:
In den AGBs steht schon immer, dass KDG berechtigt ist, sein Netz bei drohender Überlastung einzuschränken. Seit spätestens 3. Mai wird davon im größeren Maße gebrauch gemacht, d.h. bei Anschlüssen die auf gewissen Ports Traffic verursachen der über Surfen und Mails schreiben hinaus geht, wird pauschal zu den bereits genannten Zeiten (Mo-Fr 18-24 Uhr, Sa/So 10-24 Uhr) auf 100 kbit/s gedrosselt. Was genau und warum gedrosselt wird darf er mir nicht sagen, nur dass die AGBs genauer definiert worden sind bzgl. der bekannten 10 GB/Tag, ab welcher bestimmte Ports gedrosselt werden. Er wäre auch nicht sonderlich begeistert davon und laut Rechtsabteilung wäre es nur eine Änderung, die kein Kündigungsrecht nach sich ziehen und auch keine Mitteilung an die Kunden nötig machen würden. Er empfiehlt im Zweifelsfall mit der Verbraucherzentrale Kontakt aufzunehmen, da ihn selbst interessieren würde, ob das alles überhaupt rechtens ist.
Außerdem wäre KDG bekannt, dass man für eMail und surfen keine 100 Mbit/s benötigt.
Insgesamt machte mir der Mann einen kompetenten Eindruck, gleichzeitig achtete er wohl darauf nichts falsches zu sagen, sprich ich hatte das Gefühl, dass es intern eine Anweisung gibt, wie man mit Beschwerden auf Grund der Drosseln umgehen soll, so als ob da mehr dahintersteckt als die in der Pressemitteilung genannten "Qualitätssicherungsmaßnahmen", aber das ist Spekulation. Er selbst ist auch nicht zufrieden damit, dass keine klaren Auskünfte von seinem Arbeitgeber nach außen weitergegeben werden.

Für mich zeigt es, dass KDG maßiv versucht, Filesharing einzuschränken ohne dabei auf legale Nutzung Rücksicht zu nehmen. Ebenso wird jeder Kunde, der seinen Anschluss nicht nur zum Surfen und eMail senden/empfangen auf ein Minimum von 0,01 % reduziert.
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Teuto
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Teuto »

Simsi1986 hat geschrieben:was der hohen Kundenzahl geschuldet wäre.

In den AGBs steht schon immer, dass KDG berechtigt ist, sein Netz bei drohender Überlastung einzuschränken. Seit spätestens 3. Mai wird davon im größeren Maße gebrauch gemacht, d.h. bei Anschlüssen die auf gewissen Ports Traffic verursachen der über Surfen und Mails schreiben hinaus geht, wird pauschal zu den bereits genannten Zeiten (Mo-Fr 18-24 Uhr, Sa/So 10-24 Uhr) auf 100 kbit/s gedrosselt.
Für Mich zeigt es eher das die Kundenanzahl zu Hoch ist, man nicht jedem Kunden die Leistung im Segment liefern kann und da wird dann halt zu den Uhrzeiten wo die Leute zu Hause sind die Drossel ausgepackt. Und das hat man dann in den AGB's verpackt um die Kunden wenigstens etwas zu Präsentieren.
Kunterbunter
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Kunterbunter »

Simsi1986 hat geschrieben:Ebenso wird jeder Kunde, der seinen Anschluss nicht nur zum Surfen und eMail senden/empfangen auf ein Minimum von 0,01 % reduziert.
0,01 % von 100 MBit/s sind ja nur noch 10 kBit/s. :roll:
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Simsi1986
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Simsi1986 »

Kunterbunter hat geschrieben:
Simsi1986 hat geschrieben:Ebenso wird jeder Kunde, der seinen Anschluss nicht nur zum Surfen und eMail senden/empfangen auf ein Minimum von 0,01 % reduziert.
0,01 % von 100 MBit/s sind ja nur noch 10 kBit/s. :roll:
Damit ist die Zahl der Kunden gemeint, die laut Kabel Deutschland von der Drosselung betroffen sind. Ging aus dem Text vielleicht nicht richtig hervor.
Teuto hat geschrieben:
Simsi1986 hat geschrieben:was der hohen Kundenzahl geschuldet wäre.

In den AGBs steht schon immer, dass KDG berechtigt ist, sein Netz bei drohender Überlastung einzuschränken. Seit spätestens 3. Mai wird davon im größeren Maße gebrauch gemacht, d.h. bei Anschlüssen die auf gewissen Ports Traffic verursachen der über Surfen und Mails schreiben hinaus geht, wird pauschal zu den bereits genannten Zeiten (Mo-Fr 18-24 Uhr, Sa/So 10-24 Uhr) auf 100 kbit/s gedrosselt.
Für Mich zeigt es eher das die Kundenanzahl zu Hoch ist, man nicht jedem Kunden die Leistung im Segment liefern kann und da wird dann halt zu den Uhrzeiten wo die Leute zu Hause sind die Drossel ausgepackt. Und das hat man dann in den AGB's verpackt um die Kunden wenigstens etwas zu Präsentieren.
Klar, wobei pauschalisiert wird und unabhängig vom Bedarf gedrosselt wird. Wichtig ist dabei, dass die Drosselung lt. Techniker pro Anschluss und nicht pro Segment erfolgt!
Letztlich läuft es wie du schon gesagt hast darauf hinaus, dass die Technik von KDG der Kundenzahl mittlerweile nicht mehr standhalten kann.
mason
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von mason »

Also wird eine Leistung verkauft, die man wissentlich nicht erbringen kann.

Weitere Spekulationen lasse ich sein.
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fLoo
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von fLoo »

Falls nicht bekannt:

http://www.computerbild.de/artikel/cb-A ... 65602.html

Wurde von Computerbild gebeten hierzu Stellung zu nehmen und ob die meinen Namen veröffentlichen dürfen habe abgelehnt, da das Magazin meiner Meinung nach einen miserablen qualitativen Ruf hat, was sich auch in diesem Fall wieder bestätigt:

"In den neuen AGB verschärft Kabel Deutschland seine Richtlinien für Datenverkehr und Drosselung. Wer mehr als zehn Gigabyte Daten am Tag herunterlädt, surft danach nur noch mit 100 Kilobit pro Sekunde."

Das ist defakto falsch, denn nur die Filesharing-Dienste werden gedrosselt, nicht die "Surfgeschwindigkeit". Man man man, ich wusste es vorher :kaffee:
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mason
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von mason »

Naja, immerhin konkretisieren die das etwas später im Artikel
...
Als Neuerung drosselt Kabel Deutschland bei einem Gesamtdatenvolumen von zehn Gigabyte am Tag die Übertragungsgeschwindigkeit des Downstreams (Bandbreite beim Download) auf 100 Kilobit pro Sekunde. Von der Drosselung sind anscheinend allein Filesharing-Anwendungen betroffen
...
Davon abgesehen halte ich auch nix von der Bild; egal, welcher :grin:
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Thyrael
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Thyrael »

Die Überschrift ist natürlich der "Aufmacher" ja, aber weiter unten im text stehts dann richtig.
computerbild.de hat geschrieben:Datendrosselung auf 100 Kilobit pro Sekunde
Als Neuerung drosselt Kabel Deutschland bei einem Gesamtdatenvolumen von zehn Gigabyte am Tag die Übertragungsgeschwindigkeit des Downstreams (Bandbreite beim Download) auf 100 Kilobit pro Sekunde.
Edit:
Da war ich wohl was zu langsam. :lol:
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fLoo
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von fLoo »

Das habe ich bemerkt, trotzdem ist das rechtlich mehr als fraglich diesen "Aufmacher" so stehen zu lassen.

@Thyrael: Das ist aber auch falsch. Nicht die gesamte Bandbreite wird gedrosselt, sondern nur Filesharing-Dienste. "Surfen" ist nach-wie-vor uneingeschränkt möglich, auch wenn das im folgenden Absatz konkretisiert wird.
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