hiEvtl. könnte es wichtig werden, ähnliche Schicksale zu sammeln.
Viele Grüße, Nikolaus.
an welcher Adresse seid Ihr? Wir haben das identische Problem am Engeldamm, Grenze K-Berg zu Mitte...
lg
Ingo
hiEvtl. könnte es wichtig werden, ähnliche Schicksale zu sammeln.
Viele Grüße, Nikolaus.
Hi Ingo,lookat2012 hat geschrieben:hiEvtl. könnte es wichtig werden, ähnliche Schicksale zu sammeln.
Viele Grüße, Nikolaus.
an welcher Adresse seid Ihr? Wir haben das identische Problem am Engeldamm, Grenze K-Berg zu Mitte...
lg
Ingo
Welchen Grund sollte die KDG haben, Eure Verträge zu kündigen, wenn sie rechtlich dort noch anbieten dürften?Spreepiratin hat geschrieben:Nach den AGBs hätte Kabel Deutschland eine Kündigungsfrist von vier Wochen.
lookat2012 hat geschrieben:danke für den guten Tip... da bin ich ja in 18 Jahren Selbstständigkeit nicht drauf gekommen,... ein Glück, dass es Foren gibt.Wenn ich als Fa. auf funktionierendes Internet angewiesen bin, sorge ich für eine Fallback-Möglichkeit.
Und wenn es ein UMTS Router ist.
Meinen WLAN-Stick von meinem Cellphone Provider hat mir wohl eine gute Fee gestern nacht in den anderen Router getan, ich war auf jeden Fall zu blöd dazu
Du Troll
Ingo
Ja, stimmt, da hast Du recht. Ich bin aber in der dummen Situation, dass ich trotz Vorsorge und Backup-System der Dumme bin und von KDS nackt über die Wäscheleine gehängt werde...ch habe das ernst gemeint.
Ich habe schon genug Kunden gehabt, denen das Internet wichtig war, weil ohne praktisch nichts mehr ging.
Aber etwas zahlen für erhöhte Ausfallsicherheit wollten sie nie, bis die K*** am dampfen war.
Hättest ja direkt verraten könen, dass du ne alternative hast.
Und man kann dann immer noch in nem vernünftigem Tonfall sagen, dass man vorgesorgt hat
Ausserdem sind Fristen einzuhalten.10.4. Die Kündigung muss unter Angabe der Kundennummer in Textform erfolgen.
Demnach liegt hier m.E. eine betriebliche Störung vor, für die eindeutig der Vertragspartner KDG verantwortlich ist.Bei einer Mindestvertragslaufzeit von mehr als 12 Monaten beträgt die
Kündigungsfrist jeweils 3 Monate zum Laufzeitende, bei einer Mindestvertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten jeweils 6 Wochen zum Laufzeitende.
Ich hoffe jetzt mal, daß Du Business-Kunde bist, sonst kannst Du dir das mit dem Schadenersatz gleich wieder abschminken!lookat2012 hat geschrieben:PS:
http://www.motorberlin.com/download/f-p ... kabeld.pdf
auf der Facebook Seite von KDG steht es auch (ein paar Sekunden lang)...
https://www.facebook.com/KabelDeutschland
als Text...:
"Sehr geehrte Damen und Herren
seit Samstag nacht um 00.00 Uhr, sprich seit dem 1.7. 12 funktioniert unser Internet nicht mehr. Nach Auskunft Ihrer Hotline wurde uns der Vertrag am 30.6. 12 gekündigt.
Wir haben noch immer keine Kündigung vorliegen, können also daher nur annehmen, dass wir gekündigt wurden.
Angeblich liegt das darin begründet, dass die KDG mit Telecolumbus in Verhandlungen liegt, und sich niemand
einigen kann, wer an diesem Standort für den Service zuständig ist.
Mir als zahlendem Kunden ist das schlichtweg egal. Ich mahne Sie hiermit an, Ihren Service unverzüglich wieder aufzunehmen, da von unserer Seite kein Kündigungsgrund vorliegt. Sie haben regelmässig und pünktlich Ihre Zahlungen erhalten.
Sollten Sie trotz dieser Abmahnung den Service nicht bis Ende der Woche wieder aufgenommen haben, machen wir Sie bereits jetzt auf folgende Massnahmen aufmerksam:
- Wir behalten uns vor, die Zahlungen ab Juli 2012 zurück zu fordern, falls Sie trotz ausstehenden Service
weiter abbuchen.
- Wir behalten uns vor, Sie auf Schadensersatz zu verklagen, wenn uns durch den fehlenden Service Schaden
entsteht - wir sind ein Büro für Design, unter anderem Webdesign, und haben bereits einen Auftrag durch die
überraschende Beendigung verloren.
- Wir behalten uns vor, evt. entstehende Kosten durch Ersatzmassnahmen Ihnen in Rechnung zu stellen.
Insbesondere die höheren Betreibungskosten eines UMTS-Sticks der t-mobile werden wir von Ihnen
zurück fordern.
Abschliessend möchten wir betonen, dass es eine Unverschämtheit ist, ohne jedwede Ankündigung und ohne rechtzeitige (oder bis zum heutigen Tag überhaupt vorliegende) schriftliche Kündigung, sprich ohne Vorwarnung einen gültigen Service über ein Wochenende einzustellen.
Unabhängig von o.g. möglichen rechtlichen Konsequenzen stellen wir hiermit fest, dass KGD hier verächtlich, unachtsam und grob fahrlässig und auf denkbar schlechteste Weise handelt, und offensichtlich kein Unternehmen ist, mit dem man professionell arbeiten kann.
Wir werden diesen Vorgang im Rahmen unserer beratenden Tätigkeit bei unseren Kunden und an allen möglichen öffentlichen Stellen wie dem kdgforum und facebook veröffentlichen.
Gruß
Ingo Strobel
mo*production"