Rückverfolgung anonymer Anrufe

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kabelman
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Rückverfolgung anonymer Anrufe

Beitrag von kabelman »

Hallo, KD kann oder will die Rückverfolgung anonymer Anrufe nicht leisten (keine Reaktion am anderen Ende der telefonleitung und keine auf den AB).
Auch die Ordnungshüter versuchen das Geschehen kleinzureden.
Die Telekom kann das unter bestimmten Voraussetzungen.
Liegt es an der Konkurenzsituation Telekom KD ?
Welche Erfahrungen habt Ihr für mich ?
Vielen Dank.
mfg

kabelman
SODA-MAX
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Re: Rückverfolgung anonymer Anrufe

Beitrag von SODA-MAX »

So weit ich weis, ist eine nachträgliche Rückverfolgung nicht erlaubt. Du kannst sich nur bei KDG melden und nach einer Fangschaltung fragen. Diese muss sogar angeboten werden. Die Kosten hierbei musst du dann tragen.

Wenn der anonyme Anrufer ermittelt wurde, wird dieser kontaktiert. Dieser muss sogar zustimmen, dass seine Daten weitergegeben werden. Sollte er dem nicht zustimmen, dann wirst du nie erfahren wer der dies ist. Ich glaube man kann erläutern wieso diese Person nicht informiert werden darf wenn sie ermittelt wird. Bei wichtigen Fällen, werden dann die Daten mitgeteilt, ohne das die andere Person etwas davon weis.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
cable_guy
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Re: Rückverfolgung anonymer Anrufe

Beitrag von cable_guy »

Kurz gesagt, es geht nur mit richterlichen Beschluss. (also wenn eine Straftat vorliegt)
SODA-MAX
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Re: Rückverfolgung anonymer Anrufe

Beitrag von SODA-MAX »

cable_guy hat geschrieben:Kurz gesagt, es geht nur mit richterlichen Beschluss. (also wenn eine Straftat vorliegt)
ist so nicht ganz richtig.

Die Voraussetzungen der Fangschaltung sind gesetzlich im § 101 Telekommunikationsgesetz geregelt.

Man wendet sich in diesem Fall an KDG. Diese senden dann ein Formular zu welches man ausfüllt. Danach wird die Fangschaltung aktiviert.
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Anudeath
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Re: Rückverfolgung anonymer Anrufe

Beitrag von Anudeath »

Man kann sich auch das Geld für die Fangschaltung sparen und die Funktion blockieren anonymer Anrufer aktivieren.
Der Anrufer wird in dem Fall dann von einer Bandansage darüber informiert, dass der Angerufene das Gespräch weger der unterdrückten Rufnummer nicht entgegennehmen will.

Derjenige wird also, ohne ein Klingeln am Anschluss, direkt abgewiesen und man hat seine Ruhe :kaffee:
mason
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Re: Rückverfolgung anonymer Anrufe

Beitrag von mason »

Tja, es gibt leider immer noch zahllose Nutzer uralter TK-Anlagen, die keine Nummer übermitteln und auch viele Privatleute, die die Anzeige der Nummer unterdrücken.
Dein Vorschlag würde eventuell dazu führen, dass auch erwünschte anrufe mit unterdrückter Rufnummer abgewiesen werden.

Grundsätzlich kann man eine "Fangschaltung" des eigenen Anschlusses jederzeit beaantragen; beim jeweiligen Provider; rückwirkend einen Anruf nachverfolgen zu lassen, geht nur auf richterliche Anordnung.
Der Anruf alleine ist ja noch keine Straftat und macht das ganze etwas schwierig.

Und es bleibt die Frage, wie lange KDG die ankommenden Anrufe speichert.
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Anudeath
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Re: Rückverfolgung anonymer Anrufe

Beitrag von Anudeath »

mason hat geschrieben:Tja, es gibt leider immer noch zahllose Nutzer uralter TK-Anlagen, die keine Nummer übermitteln und auch viele Privatleute, die die Anzeige der Nummer unterdrücken.
Dein Vorschlag würde eventuell dazu führen, dass auch erwünschte anrufe mit unterdrückter Rufnummer abgewiesen werden.
Ne Patentlösung ist das sicher nicht, aber ne Möglichkeit dies für ein paar Tage zu probieren...wenn derjenige die Ansage ein paar mal gehört hat wird er eh gefrustet damit aufhören und man kann die Funktion wieder deaktivieren.

Ne nachträgliche Prüfung des anonymen Anrufers ist für den Kunden ohne richterliche Anordnung nicht möglich. Wie lange die Daten gespeichert werden kann ich leider nicht genau sagen.

wenn es hart auf hart kommt bleibt eben nur die kostenpflichtige....und nicht ganz billige Fangschaltung. Wenn man dann die Rufnummer herausbekommen hat kann man dann ja die Anzeige aufgeben und dem Spuk so ein Ende bereiten
kabelman
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Re: Rückverfolgung anonymer Anrufe

Beitrag von kabelman »

Vielen Dank für Eure Unterstützung !
Es geht ja um eine massive persönliche Beeinflussung wenn sogar zu nachtschlafender Zeit die Anrufe kommen.
Das bedeutet wohl dass die Schizos vorrangig geschützt sind.
In Deutschland schützt man häufig die Täter besser wie die Opfer.
Die KD-Tante hat mich abgewimmelt ohne auf die Nachverfolgung oder ggf. mögliche Fangschaltung hinzuweisen.
Wie teuer ist denn eine Fangschaltung ?

Vielen Dank Leute!
Grüße
kabelman
mason
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Re: Rückverfolgung anonymer Anrufe

Beitrag von mason »

Den Preis kann dir KDG nennen.
steve0564
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Registriert: 11.05.2010, 13:00

Re: Rückverfolgung anonymer Anrufe

Beitrag von steve0564 »

kabelman hat geschrieben:.... wenn sogar zu nachtschlafender Zeit die Anrufe kommen.
Das bedeutet wohl dass die Schizos vorrangig geschützt sind.
In Deutschland schützt man häufig die Täter besser wie die Opfer.
Und warum beherzigst du die hier gemachten Vorschläge (Stichwort: gegen die Wand laufen lassen) dann nicht, statt dich über die deutsche Gesetzgebung aufzuregen?
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