Rückverfolgung anonymer Anrufe
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Rückverfolgung anonymer Anrufe
Ich weiß von mindestens 2 Standorten, dass diese eben nicht zum KSC verbinden dürfen. Die dürfen nicht einmal von TV zu IP (oder umgekehrt) verbinden. Da wird dann mitgeteilt "Bitte rufen sie erneut an und drücken sie die blubb".
Das ist das schöne an der Geiz-ist-Geil-Mentalität: Irgendwo muss gespart werden, also werden Dienstleister beauftragt, die weniger Möglichkeiten und Rechte haben.
Das beginnt bei Rückrufen (nur eingeschränkt), geht über's Weiterverbinden bis hin zum E-Mail-Versenden.
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-Für KDG tätig-
[img]http://www.speedtest.net/result/3298562029.png[/img]
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Re: Rückverfolgung anonymer Anrufe
Bekannt ist mir jetzt keines. Richtig ist, dass die DL nur bedingt weiterleiten dürfen, aber garnicht kann ich mir fast nicht vorstellen.ybbac hat geschrieben:Ich weiß von mindestens 2 Standorten, dass diese eben nicht zum KSC verbinden dürfen. Die dürfen nicht einmal von TV zu IP (oder umgekehrt) verbinden. Da wird dann mitgeteilt "Bitte rufen sie erneut an und drücken sie die blubb".
Das ist das schöne an der Geiz-ist-Geil-Mentalität: Irgendwo muss gespart werden, also werden Dienstleister beauftragt, die weniger Möglichkeiten und Rechte haben.
Das beginnt bei Rückrufen (nur eingeschränkt), geht über's Weiterverbinden bis hin zum E-Mail-Versenden.
Und in diesem Fall müssen sie sogar weiterleiten, da sie es definitiv nicht bearbeiten können.
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Re: Rückverfolgung anonymer Anrufe
Mindestens Magdeburg und Lübeck.
Da wird einem Kunden dann mitgeteilt, dass sie sich bitte schriftlich an Kabel Deutschland wenden sollen.
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Re: Rückverfolgung anonymer Anrufe
Die abgehende Rufnummernunterdrückung passiert doch nicht durch die TK-Anlage.mason hat geschrieben:Tja, es gibt leider immer noch zahllose Nutzer uralter TK-Anlagen, die keine Nummer übermitteln und auch viele Privatleute, die die Anzeige der Nummer unterdrücken.
Dein Vorschlag würde eventuell dazu führen, dass auch erwünschte anrufe mit unterdrückter Rufnummer abgewiesen werden.
Diese Einstellung ist beim TK-Anbieter gespeichert, der die Nummer dann nicht mit überträgt.
Ankommend ist es allerdings so, das alte TK-Anlagen und Telefone nicht CLIP/CLIR-fähig sind.
Wenn ein Anrufer mit unterdrückter Rufnummer merkt, daß er abgewiesen wird,
kann er immer noch seine Nummer freigeben.
Sonst war es eh nicht wichtig.
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Re: Rückverfolgung anonymer Anrufe
Richtig, so kenne ich das auch. Bis zum TK-Anbieter werden erstmal alle Rufnummern, egal ob unterdrückt, oder nicht, übertragen.Besserwisser hat geschrieben: Die abgehende Rufnummernunterdrückung passiert doch nicht durch die TK-Anlage.
Diese Einstellung ist beim TK-Anbieter gespeichert, der die Nummer dann nicht mit überträgt.
Sehe ich 100%ig genau so.Besserwisser hat geschrieben:Wenn ein Anrufer mit unterdrückter Rufnummer merkt, daß er abgewiesen wird,
kann er immer noch seine Nummer freigeben.
Sonst war es eh nicht wichtig.
Ich wüsste keinen triftigen Grund, warum man im normalen Telefonverkehr eine Nummer unterdrücken sollte.
Das handhabe ich schon seit Jahren so und bin immer gut damit gefahren. Sollte doch mal ein "nerviger Teilnehmer" seine Nummer nicht unterdrücken, erwischt ihn meine Rufnummernsperre.
Tarif: Internet & Telefon 100; Hardware: Fritz!Box 6360 Cable; OS: Win 10 Pro
Kabel Digital Home HD über Sagemcom RCI88-320 KDG
TV: Panasonic P37X25E Plasma
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Re: Rückverfolgung anonymer Anrufe
Nochmals vielen Dank an die Verfasser der sehr konstruktiven Beiträge.
Mir ist klar, dass es mehrere Möglichkeiten gibt.
Ich habe leider keine Box aber eine 2 Rufnummer auf die umgestellt habe.
Was natürlich mit eheblichen Umständen verbunden ist.
Man muß nun die Kontakte neu organisieren (z.B. durch Anrufe, Telefonbuchänderung, usw.) und dabei versuchen den anonymen Anrufer die telNr. nicht mitteilen.
Was natürlich ein Stochern im Dunkeln ist.
Das ist die zweitbeste Lösung.
Ich muß jetzt abzuwägen ( auf Dauer) was mehr schmerzt die Anrufe ggf. zu ertragen oder den nicht unerheblichen finanzielen und zeitl. Aufwand mit der Fangschaltung zu generieren.
Es ist zum aus der Hautfahren.
mfg
kabelman
Mir ist klar, dass es mehrere Möglichkeiten gibt.
Ich habe leider keine Box aber eine 2 Rufnummer auf die umgestellt habe.
Was natürlich mit eheblichen Umständen verbunden ist.
Man muß nun die Kontakte neu organisieren (z.B. durch Anrufe, Telefonbuchänderung, usw.) und dabei versuchen den anonymen Anrufer die telNr. nicht mitteilen.
Was natürlich ein Stochern im Dunkeln ist.
Das ist die zweitbeste Lösung.
Ich muß jetzt abzuwägen ( auf Dauer) was mehr schmerzt die Anrufe ggf. zu ertragen oder den nicht unerheblichen finanzielen und zeitl. Aufwand mit der Fangschaltung zu generieren.
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mfg
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Re: Rückverfolgung anonymer Anrufe
Manchmal soll auch der Trick mit der Trillerpfeife helfen, wenn sich die Gegenseite nicht meldet
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- ehemals MB-Berlin
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Re: Rückverfolgung anonymer Anrufe
Ganz schlechter Tipp, es sei denn, man möchte eine Anzeige wegen Körperverletzung riskieren.mason hat geschrieben:Manchmal soll auch der Trick mit der Trillerpfeife helfen, wenn sich die Gegenseite nicht meldet
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft ... 59854.html
MB-Berlin
VBE-Berlin
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Re: Rückverfolgung anonymer Anrufe
@ MB-Berlin
Ab dem ca. 70 terror anruf, das sich teilweise bis auf 150 pro tag hochschaukeln kann,
wäre mir das sowas von egal.
Und was eine "Echte" Körperverletzung ist wird derjenige spätestens beim Prozess
erleben.
Nee, war nur spass.
Dennoch ist Es verboten jemanden auf diese art telefonisch zubelästigen!
Der Anrufer verletzt mein Persöhnlichkeitsrecht.
kaltakquise ist verboten. Und wie bitte soll man sich dann wehren?!?!?
Bei so einem Urteil würde ich den Richter nur zugerne fragen, was so was kostet.
Den mal erlich gesagt gibt es nur zwei gründe für sowas:
Der Richter ist Grenzdebil, oder er hat die Hand aufgehalten!
Meiner Meinung nach gibt es keine Rechtwertigung diesen Wirtzschaftzweig defakto
eine Pauschal genemigung, für die belästigung von menschen zu erteillen.
Den genau das ist das Urteil.
Die Pfeife (Nein!! nicht der Richter) war teilweise das einzige, was wirklich geholfen hatte.
Ab dem ca. 70 terror anruf, das sich teilweise bis auf 150 pro tag hochschaukeln kann,
wäre mir das sowas von egal.
Und was eine "Echte" Körperverletzung ist wird derjenige spätestens beim Prozess
erleben.
Nee, war nur spass.
Dennoch ist Es verboten jemanden auf diese art telefonisch zubelästigen!
Der Anrufer verletzt mein Persöhnlichkeitsrecht.
kaltakquise ist verboten. Und wie bitte soll man sich dann wehren?!?!?
Bei so einem Urteil würde ich den Richter nur zugerne fragen, was so was kostet.
Den mal erlich gesagt gibt es nur zwei gründe für sowas:
Der Richter ist Grenzdebil, oder er hat die Hand aufgehalten!
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Die Pfeife (Nein!! nicht der Richter) war teilweise das einzige, was wirklich geholfen hatte.
Mahatma Gandhi:
"Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier."
Kein Avatar wegen uneinschätzbarer Risiken durch überfleißige Urheberrechtsanwaltsgehilfen
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- Kabelfreak
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- Registriert: 13.04.2012, 11:24
Re: Rückverfolgung anonymer Anrufe
In dem Urteil geht´s aber um einen Callcenteranruf; ich gehe jetzt mal davon aus, dass da jemand sich am anderen Ende der Leitung gemeldet hat.
Wenn nun der anonyme Anrufer mitten in der Nacht einen Hörschaden durch eine Trillerpfeife davon tragen sollte, muss er sich zumindest melden, wenn er Geld will.
Dann ist es vorbei mit der Anonymität.
Und er müsste erstmal beweisen, dass ich am Telefon war und nicht meine Frau oder eines der Kinder.
Callcentermitarbeiter, die mich einfach so anrufen, werden freundlich gebeten, mich in Zukunft nicht mehr zu belästigen, da ich sie anderenfalls den zuständigen Stellen melden würde. Mich hat noch kein Callcenter ein 2. Mal angerufen.
Wenn nun der anonyme Anrufer mitten in der Nacht einen Hörschaden durch eine Trillerpfeife davon tragen sollte, muss er sich zumindest melden, wenn er Geld will.
Dann ist es vorbei mit der Anonymität.
Und er müsste erstmal beweisen, dass ich am Telefon war und nicht meine Frau oder eines der Kinder.
Callcentermitarbeiter, die mich einfach so anrufen, werden freundlich gebeten, mich in Zukunft nicht mehr zu belästigen, da ich sie anderenfalls den zuständigen Stellen melden würde. Mich hat noch kein Callcenter ein 2. Mal angerufen.