Hier dreht sich alles um die aktuell von Vodafone Kabel Deutschland, von Vodafone West bzw. im Rahmen der eazy-Tarife verschickten Kabelrouter der Marken Arris, CommScope, Technicolor, Compal, Sagemcom und Hitron sowie um die SuperWLAN-Produkte von Vodafone. Speedprobleme bitten wir im entsprechenden Forum zu behandeln, wenn ihr Ursprung nicht auf diese Produkte zurückzuführen ist!
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Goofman hat geschrieben:Kündigen könne man den Vertrag allerdings nicht mehr, da dies innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung hätte passieren müssen. Geht´s noch? Ich hätte also kündigen müssen, obwohl zum geforderten Kündigungszeitpunkt noch gar keine Leistung seitens KD erbracht worden ist?!? Wo gibt´s denn sowas?
Kündigen kannst du den Vertrag jederzeit, auch jetzt noch.
Was du meinst, ist ein Widerruf. Das ist sogar üblich, dass der vor der Leistungserbringung gemacht wird.
Kunterbunter hat geschrieben:Kündigen kannst du den Vertrag jederzeit, auch jetzt noch.
Was du meinst, ist ein Widerruf. Das ist sogar üblich, dass der vor der Leistungserbringung gemacht wird.
Sorry! Du hast natürlich vollkommen Recht. Ich meinte den Widerruf. Ich war der irrigen Annahme, dass die Widerrufsfrist immer mit dem Erhalt der Ware/Leistung beginnt. Das gilt dann wohl doch primär für den Versandhandel.
Prinzipiell will ich ja auch nicht widerrufen oder kündigen, sofern man seitens KD endlich das Problem löst. Schließlich ist so eine 100 MBit Leitung was feines, wenn man bedenkt, dass wir derzeit nur über 2 MBit (synchron) verfügen.
tja mit dem Widerufsrecht ist das so eine Sache. Das gesetzlich geregelte Widerufsrecht von Produkten beim Onlinekauf hat den Hintergrund, das man ein Produkt online, im Gegensatz zum Ladengeschäft, wo es ein solches Recht nicht gibt, nicht testen kann.
Wenn du bei KDG nun ein Produkt erwerben würdest dann gäbe es ein 14tägiges Rückgaberecht ab Erhalt der Ware.
Bei Verträgen wird aber kein Produkt, sondern eine Dienstleistung verkauft (selbst das Modem gehört ja nicht dir). Dann ist es wohl ähnlich wie bei Finanz- oder Versicherungsverträgen wo ein Widerufsrecht bei Vertragsabschluss und nicht bei Leistungserbringung (Versicherungsfall) beginnt.
D.h. du kannst innerhalb von 14 Tagen widerrufen, wenn du mit dem bestellten "Produkt" in Form der AGBs die dem Vertrag zugrunde liegen nicht einverstanden bist, danach bei nicht Einhaltung der versprochenen Dienstleistung ab Bereitstellung geht es eher in den Bereich der Gewährleistung. Hier ist nach Verbrauchersicht ein Mangel vorhanden (Router entspricht nicht der verspochenen Modemlieferung). Wenn KDG diesen Mangel nicht anerkennt, dann bleibt nichts anderes übrig als eine juristusche Instand darüber entscheiden zu lassen.
Das sich oft beides überschneidet ist Glück für den Verbraucher.
(die ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtberatung dar)
btw: ich habe die Widerrufsfrist auch einfach erstmal zu meinen Gunsten ausgelegt und den Vertrag am 14ten Tag nach Bereitstellung widerrufen. Kurze Zeit später hatte ich ein richtiges Modem.
Jede funktionierende DSL ist synchron. Du könntest die 2 MBit-Leitung sonst nicht nutzen, wenn sie nicht synchronisieren würde.
er meinte sicher "symmetrisch", (vgl: ADSL=Asymmetric Digital Subscriber Line), wobei ich finde, das man nicht unbedingt jedes Wort auf der Goldwaage spalten muss
vdb hat geschrieben: er meinte sicher "symmetrisch", (vgl: ADSL=Asymmetric Digital Subscriber Line), wobei ich finde, das man nicht unbedingt jedes Wort auf der Goldwaage spalten muss
Danke! Genau das habe ich gemeint! Und um ganz genau zu sein handelt es sich nicht mal um eine SDSL Leitung, sondern um eine sog. "Digital-E1-Leitung".
Goofman hat geschrieben: Die Schaltung des Anschlusses erfolgte 22 Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Kündigen könne man den Vertrag allerdings nicht mehr, da dies innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung hätte passieren müssen.
als Business, in dem Fall auch Geschäftskunde, steht Dir sowieso kein Widerrufsrecht zu!
Wenn es dir gewährt worden wäre, wäre das falsch (,acht die KDG aber öfter )
Das Widerrufsrecht gilt nicht für Unternehmer und selbständige!
Wie ist denn in diesem Fall die Beratung abgelaufen?
An der Stelle hätten einige Sachen schon auffallen müssen.
Widerrufsrecht hin oder her, zumindest die vertraglich geschuldete Leistung muss erbracht werden (natürlich von beiden Vertragsparteien). Seitens KD kann man sicher argumentieren, dass die Möglichkeit zur Errichtung eines VPN nicht zu den geschuldeten Leistungen zählt. Ist ja auch nirgendwo erwähnt. Und der Internetanschluss an sich funktioniert einwandfrei. Aber dass ich als Businesskunde -und wie man sieht sind wir nicht die einzigen mit einer derartigen Lösung- nicht mal auf die eventuell auftretenden Probleme hingewiesen werde, ist schon sehr ärgerlich und bedenklich. Aber an der Bestellhotline sitzen eben Verkäufer und keine Techniker. Und wenn man denen gegenüber etwas von Standortvernetzung erwähnt, schrillen auch keine Alarmglocken. Ist der Vertrag erstmal abgeschlossen hat halt der Kunde das Nachsehen. Ich hätte mir quasi schriftlich bestätigen lassen müssen, dass mit dem gewählten Produkt der Aufbau eines VPN mit den von uns eingesetzten Firewalls problemlos möglich ist.
Aber das ist ja alles ein wenig Off-Topic. Jetzt muss halt eine Lösung gefunden werden. Vor wenigen Minuten erhielt ich eine SMS von KD, dass der Auftrag abgeschlossen sei. Ich gehe also davon aus, dass das angekündigte Firmwareupdate durchgeführt wurde. Das werde ich dann nachher am Standort des KD Anschlusses mal überprüfen.
als Business, in dem Fall auch Geschäftskunde, steht Dir sowieso kein Widerrufsrecht zu!
Wenn es dir gewährt worden wäre, wäre das falsch (,acht die KDG aber öfter )
wenn es im Vertrag steht, dann steht es dir zu. Nur wenn es nicht im Vertrag steht, dann gilt der Unterschied: Geschäftskunde = kein Widerrufsrecht, Privatkunde = Widerufsrecht.
Ist sogar noch ein bischen komplexer: lt. §355BGB beträgt die Widerufsfrist 14 Tage, wenn dich der Anbieter rechtzeitig über deine Widerufsmöglichkeiten schriftlich belehrt, was ja auch fast alle machen. Tut er dies nicht, beträgt die Widerrufsfrist sogar einen Monat.
(keine Rechtberatung, nur die meine, als Nicht-Rechtswissensschaftler aber denoch der deutschen Sprache mächtige, laienhafte Interpretation der Gesetzestexte)