ich hab hier nen kuriosen Fall... Ich hatte mein Sky Abo verlängert und im Zuge dessen Sky für meine zweite Smartcard abbestellt. Die abbestellte Smartcard hatte ich ursprünglich von KD (Sky wurde dann nachträglich aufgeschaltet) und aufgrund einer Kündigung bereits im März an KD zurück geschickt. Weiterhin benutze ich die Smartcard, die ich ursprünglich von Sky erhielt. Soweit kein Problem - dachte ich zumindest.
Diesen Monat hatte mir Sky dann außergewöhnlich viel abgebucht und auf der Rechnung war als Posten über 35€ die Gebühr für das nicht zurücksenden der Smartcard aufgeführt. Ich habe daraufhin Sky geschrieben, dass ich eine Gutschrift dieser Gebühr verlange, weil es sich offenbar um einen Fehler handelt. Die SC gehörte ja KD und wurde (wie ich bereits in der ersten Mail schrieb) bereits vor Monaten an KD zurück geschickt. Daraufhin bekam ich folgende Antwort, die ich schon als ziemlich dummdreist empfinde:
"Deutsches Freischaltrecht"?! Noch nie von gehört und ich zweifle auch stark, dass es so was gibt. Zumal die Aufforderung, die Karte zurück zu senden, nach meiner Erklärung die Karte schon seit Monaten nicht mehr zu besitzen reichlich schwachsinnig ist.Sehr geehrter HERR XXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie, dass sich unsere Antwort auf Ihr Anliegen verzögert hat.
Laut dem Deutschen Freischaltrecht ist der Anbieter der Eigentümer der jeweiligen Smartcard, der zuletzt seine Programme darauf freischaltet.
Schicken Sie bitte die Smartcard mit der Nummer XXX an folgende Adresse zurück:
Sky Deutschland
22033 Hamburg
Bitte frankieren Sie die Sendung ausreichend und bewahren Sie den Einlieferungsbeleg für eventuelle Rückfragen auf.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und wünschen noch eine schöne Woche.
Ist hier ähnliches bekannt oder schon mal passiert? Ich halte das ja für einen dreisten Versuch noch ein bisschen Kohle nebenbei einzustreichen (scheinbar will Sky auch im nächsten Quartal unbedingt wieder Gewinn machen ^^).
Bin ja mal Gespannt, was auf meine Antwort dazu zurück kommt:
Hallo liebes Sky Team,
wie bereits geschrieben kann ich die Karte gar nicht zurück senden, da ich sie bereits im März laut Vertragsbedingungen an Kabel Deutschland zurück gesendet habe. Was das Ganze jetzt mit Sky zu tun haben soll kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Ich wurde nicht darauf hingewiesen, dass die Karte bei Bebuchung mit Sky dann nicht mehr zu Kabel Deutschland gehört oder ähnliches.
Wenn es so etwas wie ein „deutsches Freischaltrecht“ gibt und Smartcards einfach per Freischaltung den Besitzer wechseln, muss ja auch in irgend einer zentralen Datenbank einsehbar sein welche Smartcards im Umlauf sind, wer deren Eigentümer ist und wie deren Status ist. In dem Fall sollte es ja auch kein Problem sein nachzuvollziehen, dass die Karte bereits zurück gesendet wurde.
Ich bitte nach wie vor um Erstattung des abgezogenen Betrages.