Kündigung des KD-Kabel-Vertrages über Vermieter
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Re: Kündigung des KD-Kabel-Vertrages über Vermieter
Naja, das ist schon etwas anderes! Meiner Meinung nach gehört das ganze schon lange mal von den Kartellbehörden geprüft. Solche Verträge, mit "unendlicher" Laufzeit, die in den 90ern oft abgeschlossen worden sind, haben für mich einen Anschein von Sittenwidrigkeit. Ob bei Strom, Gas, Versicherungen oder Telefon: überall wurden überlange Vertragszeiten gekappt und eine "freie" Wahl für den Endverbraucher errungen. Ob das nun immer zu "günstigeren" Preisen führte sei mal dahin gestellt, aber in jedem Fall kann man aber nicht mehr "gezwungen" werden, sich für alle Zeiten an einen Anbieter zu binden. Für Kabelanbieter sollte das auch gelten!
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Kündigung des KD-Kabel-Vertrages über Vermieter
Unter Geschäftsleuten sind solche Vertragslaufzeiten weiterhin möglich und üblich. Ich stell mir gerade vor, was mein AG machen würde, wenn unsere Wartungsverträge vom Gesetzgeber auf 2 Jahre begrenzt würden.berlin69er hat geschrieben: Solche Verträge, mit "unendlicher" Laufzeit, die in den 90ern oft abgeschlossen worden sind, haben für mich einen Anschein von Sittenwidrigkeit.
Außerdem sind die alten Verträge oft erheblich günstiger, teilweise sogar unter 10€ pro Wohnung.
Man kann als Eigentümer oder als Eigentümerversammlung jederzeit den Kabelanbieter kündigen - Fristen beachten oder Ablöse zahlen. Dann reduzieren sich die Nebenkosten oder das Wohngeld um genau die Summe. Solange keine andere Nutzung der Antennenanlage vorgesehen ist, fallen auch die Kostenumlagen zur Wartung derselbigen raus. Wenn DVB-T nicht möglich ist, kann jeder Bewohner ne Satschüssel hinhängen. Auch mit DVB-T sind die Empfänger der Heimatprogramme die ersten, die Löcher bohren.Für Kabelanbieter sollte das auch gelten!
Da bleibt nur, das TV-Hausnetz der KDG zu überlassen (und jedem Einzelnutzerverträge aufzutischen). Die wollen aber keine alten Krücken haben, sondern hauen gerne ein modernes Sternnetz in den Bau, mit entsprechend Lärm und Schmutz.
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Re: Kündigung des KD-Kabel-Vertrages über Vermieter
Yep!Newty hat geschrieben:...
Außerdem sind die alten Verträge oft erheblich günstiger, teilweise sogar unter 10€ pro Wohnung.
...
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Re: Kündigung des KD-Kabel-Vertrages über Vermieter
Wobei ich ja geschrieben habe, dass es mir nicht um die Kostenschiene ging, sondern um den Fakt der langen Laufzeiten ansich. Letztlich ist ja nicht nur der Vermieter,sondern auch der Mieter an diese gebunden. Natürlich hätte ein Eigentümer/Vermieter auch nicht unbedingt ein Interesse an erhöhter Bautätigkeit, aber darum kann sich ja eine eventuelle Gesetzesregelung keine Gedanken machen. Aber dieses Thema ist ja hier schon zur Genüge diskutiert worden und es wird sicherlich keine Lösung oder Neuregelungen in den nächsten 5-20 Jahren geben...
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Re: Kündigung des KD-Kabel-Vertrages über Vermieter
Was ist das für ein Vergleich!MB-Berlin hat geschrieben:Keiner!SpaceBln hat geschrieben:Wer hat sein Basisanschluss über den Vermieter kündigen können?
Wie sollte das gehen?
Du kannst Deine Toilette auch nicht einzeln kündigen.
MB-Berlin
Ein Klo ist für die Wohnung notwendig, der KDG Anschluss jedoch nicht.
Warum soll ich pro Monat 8,47 Euro für den analogen Basisanschluss bezahlen, wenn es kein Analogfernsehen mehr gibt,
Außerdem bestehen jetzt auch andere technischen Möglichkeiten IP-TV per Telefonanschluss und DVBT in Ballungsräumen.
Es geht nicht mehr um SAT kontra Kabel! Daher sollten solche Vermieter- Verträge überdacht werden.
Grüße
TV:Privat HD über Betriebskosten bezahlt
Kabel Digital Home HD 10,00 Euro
32 Internet&Telefon 29,90 Euro
Technisat Digicorder ISIO C mit CI+ Modul & 40pfl9606
Sag doch KDG die Meinung https://ecollector.responsetek.com/coll ... =5&cType=1
http://www.nichtraucher-ecke.de
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Re: Kündigung des KD-Kabel-Vertrages über Vermieter
Wie kommst du darauf, dass es kein Analogfernsehen mehr gibt? Dir ist schon bewusst, dass die Analogabschaltung nur Satellitenfernsehen betroffen hat oder wie schauen denn deiner Meinung nach die KDG-Kunden ohne Digitalvertrag sonst die privaten Sender?SpaceBln hat geschrieben:Warum soll ich pro Monat 8,47 Euro für den analogen Basisanschluss bezahlen, wenn es kein Analogfernsehen mehr gibt
Da es weiterhin analoges Fernsehen gibt, ist auch das monatliche Entgelt für den analogen Basisanschluss korrekt.
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Re: Kündigung des KD-Kabel-Vertrages über Vermieter
Du kannst als Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus auch Deinen Gasanbieter bei einer Zentralheizung nicht wechseln; Strom ja, das ist auch in einer Mietwohnung möglich. Kabelanschlüsse, wenn sie bereits vorhanden sind, stehen auch als Betriebskosten in den Mietverträgen, dieses solltest Du bei Unterschrift des Mietvertrages gelesen haben.berlin69er hat geschrieben:Naja, das ist schon etwas anderes! Meiner Meinung nach gehört das ganze schon lange mal von den Kartellbehörden geprüft. Solche Verträge, mit "unendlicher" Laufzeit, die in den 90ern oft abgeschlossen worden sind, haben für mich einen Anschein von Sittenwidrigkeit. Ob bei Strom, Gas, Versicherungen oder Telefon: überall wurden überlange Vertragszeiten gekappt und eine "freie" Wahl für den Endverbraucher errungen. Ob das nun immer zu "günstigeren" Preisen führte sei mal dahin gestellt, aber in jedem Fall kann man aber nicht mehr "gezwungen" werden, sich für alle Zeiten an einen Anbieter zu binden. Für Kabelanbieter sollte das auch gelten!
Erfolgt nachträglich die Einrichtung eines Kabelanschlusses oder fallen neue Betriebskosten an, gibt es in den Mietverträgen, wenn sie gut formuliert wurden, einen Passus zur Anpassung der Betriebskosten.
Wir geben bei Neubauten allerdings KDG das Kabelnetz an die Hand und lassen sie mit den Eigentümern / Mietern Einzelverträge schließen.
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Re: Kündigung des KD-Kabel-Vertrages über Vermieter
Wo bekommt den KDG die analogen Signale her ?Scraby hat geschrieben:Wie kommst du darauf, dass es kein Analogfernsehen mehr gibt? Dir ist schon bewusst, dass die Analogabschaltung nur Satellitenfernsehen betroffen hat oder wie schauen denn deiner Meinung nach die KDG-Kunden ohne Digitalvertrag sonst die privaten Sender?SpaceBln hat geschrieben:Warum soll ich pro Monat 8,47 Euro für den analogen Basisanschluss bezahlen, wenn es kein Analogfernsehen mehr gibt
Da es weiterhin analoges Fernsehen gibt, ist auch das monatliche Entgelt für den analogen Basisanschluss korrekt.
Aber darum geht es mir eigentlich nicht. Mir geht es mehr darum:
Warum soll ich für ein Analoganschluss in den Mietnebenkosten bezahlen , wenn ich mich z.B für IP-TV entscheide.
Grüße
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Re: Kündigung des KD-Kabel-Vertrages über Vermieter
Die analogen Signale werden von der KDG aus dem digitalen Signal erzeugt.SpaceBln hat geschrieben: Wo bekommt den KDG die analogen Signale her ?
Du zahlst auch für die Gemeinschaftliche Gasheizung, wenn du dich entschließt mit Strom zu heizen. Du zahlst auch die Treppenhausbeleuchtung, wenn du im Dunkeln die Treppe hoch gehst. Dein PKW-Stellplatz wird auch vom Hauswart gereinigt, obwohl du kein Fahrzeug hast. Können wir ewig so weiter spinnen. Wer keine Lust auf Gemeinschaftskosten hat, muss halt freistehende Häuser bauen oder mieten.Warum soll ich für ein Analoganschluss in den Mietnebenkosten bezahlen , wenn ich mich z.B für IP-TV entscheide.
Niemand zwingt dich, eine Wohnung mit Kabelanschluss zu nehmen.
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Re: Kündigung des KD-Kabel-Vertrages über Vermieter
Ich zitiere jetzt mal nicht.
Betriebskosten und die Wahl des Versorgers für gemeinschaftliche Belange sind dem Wirtschaftsgebot unterworfen.
Das heißt im Klartext, der Vermieter muss immer auf die Kosten achten und ggf. den Versorger wechseln.
Bei meiner Genossenschaft klappte das bisher recht gut, bis auf Kabel.
Mein Strom- und Gasanbieter kann ich frei wählen. So bin ich in Berlin nicht bei der GASAG sondern 123Energie!
Wenn ich den Argumenten folgen soll, das die KDG-Dose Bestandteil der Wohnung ist und nicht trennbar sein soll... Dann frage ich euch, warum es auch Wohnungen mit KDG - Anschluss gibt,wo dem Mieter freigestellt ist ob der Anschluss nutzt!!!
Diese Vermieterverträge sichert KDG eine Monopolstellung!
Richtiges Analogfernsehen gibt es nicht mehr und KDG wandelt ggf. digitale Signale um.
KDG erklärt dass mit Kundenfreundlichkeit.... *kopfkratz*
Warum sollte ich meine Wohnung aufgeben?
Damals fand ich KDG Klasse! Preis-Leistungsverhältnis ist i.O.! Erst durch die AGB Änderungen und Lügen von KDG bin ich nachdenklich geworden.
Solch ein Verhalten geht mir auf den ........
Ich sehe auch eine Wettbewerbsverzerrung!
Es gibt andere technische Möglichkeiten Fernsehen, Telefon und Internet zu beziehen. Das kann ich auch machen, muss aber dann eben trotzdem den Kabelanschluss für Analogfernsehen bezahlen.
Grüße
Betriebskosten und die Wahl des Versorgers für gemeinschaftliche Belange sind dem Wirtschaftsgebot unterworfen.
Das heißt im Klartext, der Vermieter muss immer auf die Kosten achten und ggf. den Versorger wechseln.
Bei meiner Genossenschaft klappte das bisher recht gut, bis auf Kabel.
Mein Strom- und Gasanbieter kann ich frei wählen. So bin ich in Berlin nicht bei der GASAG sondern 123Energie!
Wenn ich den Argumenten folgen soll, das die KDG-Dose Bestandteil der Wohnung ist und nicht trennbar sein soll... Dann frage ich euch, warum es auch Wohnungen mit KDG - Anschluss gibt,wo dem Mieter freigestellt ist ob der Anschluss nutzt!!!
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Richtiges Analogfernsehen gibt es nicht mehr und KDG wandelt ggf. digitale Signale um.
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Warum sollte ich meine Wohnung aufgeben?
Damals fand ich KDG Klasse! Preis-Leistungsverhältnis ist i.O.! Erst durch die AGB Änderungen und Lügen von KDG bin ich nachdenklich geworden.
Solch ein Verhalten geht mir auf den ........
Ich sehe auch eine Wettbewerbsverzerrung!
Es gibt andere technische Möglichkeiten Fernsehen, Telefon und Internet zu beziehen. Das kann ich auch machen, muss aber dann eben trotzdem den Kabelanschluss für Analogfernsehen bezahlen.
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