Mein Vertrag seitens KD ohne Vorwarnung gekündigt

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BastardLawyerFrmHell
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Re: Mein Vertrag seitens KD ohne Vorwarnung gekündigt

Beitrag von BastardLawyerFrmHell »

Fakt ist, da noch keine Kündigung erhalten hast - und so lange Du die auch nicht erhalten wirst (!) - ist der Vertrag nicht gekündigt. Und selbst wenn KDG kündigen sollte, hast Du grundsätzlich das Recht auf Schadensersatz.

Mein Rat: Brief an KDG (per Einwurfeinschreiben) und fordern, dass sich KDG zum Haftgrund erklären soll, weil KDG seine vertraglich gewährte Leistung nicht zur Verfügung stellt. Sollte sich KDG nicht rühren (Frist zu setzen nicht vergessen), Rechtsschutzversicherung prüfen sofern vorhanden und dann ab zum Anwalt.
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Scraby
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Re: Mein Vertrag seitens KD ohne Vorwarnung gekündigt

Beitrag von Scraby »

Für was bitte soll hier Schadenersatz verlangt werden? Mal ganz abgesehen davon, dass Kabel Deutschland nur eine Leistung erbringen kann, wenn das Objekt versorgt wird, was aber nun nicht mehr der Fall ist. In solch einem Fall, gehört es zur Aufgabe des neuen Anbieters die Bewohner rechtzeitig darüber in Kenntnis zu setzen, dass eine Übernahme stattfindet. Diese Übernahme muss durch den neuen Anbieter terminiert werden und fertig.

Wenn KDG erst am Tag der Signalumstellung davon erfährt, dass die Leistung nicht mehr erbracht werden kann, dann können sie nun einmal nur eine Kündigung zu sofort versenden und den Kunden informieren. Oder sollen sie deiner Meinung nach den Vertrag einfach weiterlaufen lassen und die Kündigung zu einem späteren Termin bestätigen, damit der Kunde die Kündigungsbestätigung erhält aber die Leistung trotzdem nicht nutzen kann?
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Teuto
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Re: Mein Vertrag seitens KD ohne Vorwarnung gekündigt

Beitrag von Teuto »

Was Mich wundert, bisher der einzige (?) Beitrag hierzu aus Berlin.. In deinem Bereich bist Du sicherlich nicht der einzige KD Nutzer...
maniacintosh
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Re: Mein Vertrag seitens KD ohne Vorwarnung gekündigt

Beitrag von maniacintosh »

Scraby hat geschrieben:Für was bitte soll hier Schadenersatz verlangt werden? Mal ganz abgesehen davon, dass Kabel Deutschland nur eine Leistung erbringen kann, wenn das Objekt versorgt wird, was aber nun nicht mehr der Fall ist. In solch einem Fall, gehört es zur Aufgabe des neuen Anbieters die Bewohner rechtzeitig darüber in Kenntnis zu setzen, dass eine Übernahme stattfindet. Diese Übernahme muss durch den neuen Anbieter terminiert werden und fertig.
Naja es ist ganz klar Aufgabe von Kabel Deutschland darüber zu informieren, dass man die vertraglich vereinbarte Leistung nicht mehr erbringen kann. Schließlich ist KDG der Vertragspartner des (in diesem Fall ehemaligen) Kunden. Tele Columbus könnte diese Verträge juristisch betrachtet gar nicht rechtswirksam kündigen (es sei denn mit Vollmacht im Auftrag von KDG), aber diese Lösung wäre schon ungewöhnlich.
Wenn KDG erst am Tag der Signalumstellung davon erfährt, dass die Leistung nicht mehr erbracht werden kann, dann können sie nun einmal nur eine Kündigung zu sofort versenden und den Kunden informieren.
Die Frage ist nur: Wie kann es angehen, dass KDG davon erst am Tag der Signalumstellung erfährt?
Möglichkeit 1: KDG hat leichtsinnigerweise Verträge mit Kunden geschlossen, obwohl die Grundlage für die Erbringung dieser Leistungen ein täglich ohne Frist kündbarer Vertrag mit Tele Columbus war. Wäre dem so, fände ich das im höchsten Maße unseriös, da von KDG darauf bei Vertragsabschluss gewiss nicht hingewiesen wurde und der Kunde andererseits ohne Einhaltung von Fristen nicht aus dem Vertrag heraus kommt, zusätzlich zur Frist gibt es in der Regel eine Mindestvertragslaufzeit. Der Kunde ist in diesem Fall meiner Meinung nach gegenüber KDG unangemessen benachteiligt.
Möglichkeit 2: Tele Columbus wurde vertragsbrüchig und hat vor Ablauf der Frist/Laufzeit oder gar ganz ohne Kündigung des Vertrages mit KDG umgeklemmt.

Möglichkeit 1 würde ich KDG zwar ohne Weiteres zutrauen, aber eher glaube ich, dass KDG die Kündigungsschreiben so lange wie möglich verzögert hat, da man die Hoffnung hatte, durch Genehmigung der TC-Übernahme die Kündigungen quasi noch abwenden zu können. Hätte man erstmal gekündigt, wäre der Kunde aber weg. In dem hier schon erwähnten Thread wurde sogar eine E-Mail von KDG zitiert, die besagt, dass die Verträge (in dem Fall) zum 30.6.2012 ausgelaufen sind und aus firmeninternen Gründen nicht verlängert wurden. Hier ist irgendwie ziemlich klar, dass KDG vom Auslaufen zum 30.6. gewusst haben muss! http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... 70#p340535

So oder so: KDG könnte solche Durchleitungsverträge ja mit Fristen abschließen, die es KDG problemlos erlauben den Kunden im Zweifel wenigstens 4 Wochen früher informieren zu können. Sonst ist KDG ja auch ein Freund von Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeiten in den Verträgen.
Oder sollen sie deiner Meinung nach den Vertrag einfach weiterlaufen lassen und die Kündigung zu einem späteren Termin bestätigen, damit der Kunde die Kündigungsbestätigung erhält aber die Leistung trotzdem nicht nutzen kann?
Dass die Leistung nicht mehr erbracht werden kann, ist eine Sache. Dass KDG in diesen Fall eine Möglichkeit haben muss die Verträge zu kündigen, ist in meinen Augen auch legitim. Aber wie gesagt, KDG könnte dann im Fall des Falles rechtzeitig kündigen, so dass der Kunde eine Möglichkeit hat zu reagieren. Man kann ja auch die Durchleitungsvereinbarungen entsprechend abschließen, so dass KDG eben früh genug reagieren kann.
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mason
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Re: Mein Vertrag seitens KD ohne Vorwarnung gekündigt

Beitrag von mason »

Punkt 1: Ob Anspruch auf Schadensersatz besteht oder nicht, kann man letztendlich nur mit Hilfe eines Anwaltes rechtssicher klären. Diskussionen darüber zu führen, hilft hier nicht weiter. Zu Mal man ja einen Schaden auch erlitten haben müsste.

Punkt 2: Was soll eigentlich der ganze Mist, wenn KDG doch TC kaufen will? Man verärgert doch am Ende nur die eigenen Kunden.
BastardLawyerFrmHell
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Re: Mein Vertrag seitens KD ohne Vorwarnung gekündigt

Beitrag von BastardLawyerFrmHell »

Scraby hat geschrieben:Für was bitte soll hier Schadenersatz verlangt werden? Mal ganz abgesehen davon, dass Kabel Deutschland nur eine Leistung erbringen kann, wenn das Objekt versorgt wird, was aber nun nicht mehr der Fall ist.
Schadensersatz für die Kosten, die dem TE für die Neuanschaffung eines adäquaten Internet- und Telefonzugangs entstehen.

Es interessiert Juristen grundsätzlich nicht, ob KDG das Objekt nicht mehr versorgen kann oder nicht. Fakt ist: So lange der Vertrag läuft, ist KDG ist der Pflicht, seine vertraglich gewährte Leistung zu erbringen. Kann KDG das nicht, ist KDG grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet (s. o.).

Die Umstände des Einzelfalles muss man selbstverständlich entsprechend prüfen lassen. Daher mein Rat: RSV prüfen und dann ggf. zum Rechtsanwalt - oder einfach erst mal ein freundliches Gespräch mit der Hotline führen.
BastardLawyerFrmHell
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Re: Mein Vertrag seitens KD ohne Vorwarnung gekündigt

Beitrag von BastardLawyerFrmHell »

mason hat geschrieben:Punkt 1: Ob Anspruch auf Schadensersatz besteht oder nicht, kann man letztendlich nur mit Hilfe eines Anwaltes rechtssicher klären. Diskussionen darüber zu führen, hilft hier nicht weiter. Zu Mal man ja einen Schaden auch erlitten haben müsste.
Jein, "rechtssicher klären" wird das auch nur ein Gericht. :-/ Aber grundsätzlich pflichte ich Dir bei, dass der Gang zum Rechtsanwalt die richtige Wahl sein wird.