In diesem Forum dreht sich alles um die bei Vodafone Kabel Deutschland bzw. Vodafone West oder im Rahmen der O2-Tarife über Kabel verwendeten AVM-Produkte, insbesondere der WLAN-Router mit integriertem Kabelmodem, der als FRITZ!Box vertrieben wird. Speedprobleme bitten wir im entsprechenden Forum zu behandeln, wenn ihr Ursprung nicht auf AVM-Produkte zurückzuführen ist!
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Außerdem gib bitte an, ob es sich bei deiner FRITZ!Box um eine Leihbox von Vodafone („[Leihbox]“) oder eine Kaufbox („[Kaufbox]“) handelt.
Mastertron hat geschrieben:Avm hat mir eindeutig geschrieben das bei einen Defekt KD austauschen muss innerhalb der 5 Jahre.
Das wäre mir neu.
Aber ich bin kein Rechtsexperte.
In den 2 Jahren der gesetzlichen Gewährleistung muss die KDG austauschen.
Meiner Meinung nach hat die KDG mit der 5jährigen Herstellergarantie nichts zu tun.
Die Rechtsexperten sollen mich belehren, wenn es anders ist.
Mastertron hat geschrieben:Avm hat mir eindeutig geschrieben das bei einen Defekt KD austauschen muss innerhalb der 5 Jahre.
Das wäre mir neu.
Aber ich bin kein Rechtsexperte.
In den 2 Jahren der gesetzlichen Gewährleistung muss die KDG austauschen.
Meiner Meinung nach hat die KDG mit der 5jährigen Herstellergarantie nichts zu tun.
Die Rechtsexperten sollen mich belehren, wenn es anders ist.
MB-Berlin
Das Problem wird hier der CWMP Account oder wie das Ding heißt sein.
Stell dir mal vor AVM tauscht jetzt die Box und KD sagt, nö die ist ja nicht von uns.
Also MUSS m.M. nach KD die Box austauschen, damit die ihre Telefoniedaten aufspielen können.
Mastertron hat geschrieben:Avm hat mir eindeutig geschrieben das bei einen Defekt KD austauschen muss innerhalb der 5 Jahre.
Das wäre mir neu.
Aber ich bin kein Rechtsexperte.
In den 2 Jahren der gesetzlichen Gewährleistung muss die KDG austauschen.
Meiner Meinung nach hat die KDG mit der 5jährigen Herstellergarantie nichts zu tun.
Die Rechtsexperten sollen mich belehren, wenn es anders ist.
MB-Berlin
Das Problem wird hier der CWMP Account oder wie das Ding heißt sein.
Stell dir mal vor AVM tauscht jetzt die Box und KD sagt, nö die ist ja nicht von uns.
Also MUSS m.M. nach KD die Box austauschen, damit die ihre Telefoniedaten aufspielen können.
Womit wir wieder bei den Problemen unliebsamer Zwangshardware sind.
Im Zweifelsfall wird es wieder am mangelnden Willen der KDG scheitern, eine bei AVM getauschte Box freizuschalten.
Alternativ müssten sie ja nur die Daten der VoIP Konfiguration rausgeben; aber das werden sie genau so wenig machen.
Alle 7270 (Homebox1) von KD sind aus einem Pool extra für Kabel Deutschland. Nur diese können für KD Telefonie verwendet werden.
Ansprechpartner ist immer Kabel Deutschland, Austausch oder Reparatur erfolgen aber über AVM.
Das ist gut durchorganisiert und sollte eigentlich immer zeitnah klappen.
Da die 7270 nur von KD verkauft aber nicht vermietet wurde, ist die ganze Sache natürlich endlich.
Wenn diese Geräte von KD nicht mehr lieferbar sind wird es wahrscheinlich ein Homebox2 Angebot geben. (zur Miete)
Oder man wird alternativ wieder auf Telefonie über das Modem umgestellt.
Fremde 7270 werden jedenfalls nicht für KD Telefonie freigeschaltet.
MB-Berlin hat geschrieben:
In den 2 Jahren der gesetzlichen Gewährleistung muss die KDG austauschen.
Meiner Meinung nach hat die KDG mit der 5jährigen Herstellergarantie nichts zu tun.
Den Garantieanspruch dürfte KDG genüber AVM haben, wahrscheinlich auch 5 Jahre. Das hängt von dem Liefervertrag KDG/AVM ab, den wir nicht kennen.
Es bleibt aber die Frage, wie KDG den Telefoniebetrieb des Endkunden realisieren will. Dafür gelten doch noch andere Zusagen der AGB.
Danke an alle für die Antworten......
Da ich meine Fritz Box 7270 bei KD bestellt und bezahlt habe und ich ich mich in der regulären Garantiezeit befinde,
werde ich mir auch keine neue Homebox2 für weitere 5 € im Monat aufdrängen lassen.
Wenn ich meinen Router bei Media Markt kaufe, dann wird er bei Defekt auch ausgetauscht.
Die sollen mal schön ihren Pflichten gegenüber den Kunden nachkommen.
Ja, aber ein Austausch funktioniert nur, wenn das Gerät überhaupt noch bei KDG verfügbar bzw. lieferbar ist! Sonst musst du dich mit dem Nachfolger oder einer Kaufpreiserstattung begnügen...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt) TV: Sony KD-55A1 OLED Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
berlin69er hat geschrieben:Ja, aber ein Austausch funktioniert nur, wenn das Gerät überhaupt noch bei KDG verfügbar bzw. lieferbar ist! Sonst musst du dich mit dem Nachfolger oder einer Kaufpreiserstattung begnügen...
Ein Umtausch wurde mir ja bereits zugesagt, also muss es ja noch Austauschgeräte geben
Ausserdem ist der Verkäufer in dem fall KD verpflichtet wenigstens bis zum Ende der Garantie Laufzeiten auszutauschen.
Hallo Leute
Hab nochmal nachgeschaut wann ich mich bei KD angemeldet habe
Da hab ich mich wohl verlesen!!
Das war nicht anfang 2010 sondern erst im Januar 2011.
Hab es gleich ausgebessert, möchte mich dafür Entschuldigen.
Somit bin ich in der 2 Jährigen Gewährleistung und KD muss liefern oder?.