Keine Angst, die Tätigkeit ist anwaltlich abgesegnet.berlin69er hat geschrieben:Sollte ich so einen "lieb gemeinten" Hinweis in meinem Briefkasten finden & mein Anschluss darauf hin tatsächlich gesperrt werden, hätte KDG ganz schnell meinen Anwalt am Hals...
Auch dein Anwalt würde da nichts machen können.
Bis zu 6 Tagen müsstest Du die Unterbrechung in diesem Fall mit Hinweis auf die AGB sogar hinnehmen.
wie und warum gesperrt wurde, hat der Medienberater in seinen Akten. Die Kontaktversuche etc. genauso.
Da hast Du recht.berlin69er hat geschrieben:Als Kunde von KDG ist man weder gezwungen, diese Leute in sein Haus und schon garnicht seine Wohnung zu lassen, noch überhaupt in irgendeiner Form mit denen zu kommunizieren.
Der Medienberater macht nur seine Arbeit. In diesem Fall, die Wohnung nach Ankündigung abzuschalten.
Wenn du ihn nicht benötigst, brauchst Du ihn nicht nutzen.
Viele nutzen ihn gerne. Gerade, wenn sie auch kostengünstige Angebote haben wollen, die es nicht immer woanders gibt.
Ohne Grund wird diese Karte nicht im Kasten stecken.YaMoTse hat geschrieben:... und genau da liegt das, was ich als Nötigung bezeichne. Jemand klappert die Straßen ab, wirft Karten mit Drohungen ein, und ich muss mich rechtfertigen,
Da Du keine Lust hast den Grund zu erfahren, lass es einfach.
Wo ist das Problem, die angegebene Festnetznummer anzurufen?
MB-berlin