Wie Vorgehen gegen KD ??
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Wie Vorgehen gegen KD ??
Hi Leute,
ich brauche mal euren Rat bzgl. des vorgehens mit KD.
Seit einiger Zeit hat KD noch Geld von mir auf dem "Drittanbieter-Konto" liegen das damals Falsch Überwiesen worden ist.
Bis heute wurde es nicht anderweitig verbraucht, und trotz mehrfachem Wunsch das Geld zurück zu Überweisen,
passierte nichts !!
Auch eine Rückzahlungsaufforderung von Mitte Oktober 2012 wurde Verstreichen lassen ohne eine Reaktion.
Ich möchte nun gerne gegen KD Rechtlich vorgehen, also wie könnte ich das am Besten anfangen ? Welchen Anwalt würde ich dazu benötigen?
Lieben Gruß
Night-Flair
ich brauche mal euren Rat bzgl. des vorgehens mit KD.
Seit einiger Zeit hat KD noch Geld von mir auf dem "Drittanbieter-Konto" liegen das damals Falsch Überwiesen worden ist.
Bis heute wurde es nicht anderweitig verbraucht, und trotz mehrfachem Wunsch das Geld zurück zu Überweisen,
passierte nichts !!
Auch eine Rückzahlungsaufforderung von Mitte Oktober 2012 wurde Verstreichen lassen ohne eine Reaktion.
Ich möchte nun gerne gegen KD Rechtlich vorgehen, also wie könnte ich das am Besten anfangen ? Welchen Anwalt würde ich dazu benötigen?
Lieben Gruß
Night-Flair
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Re: Wie Vorgehen gegen KD ??
Wem gehört diese Konto?Night-Flair hat geschrieben:Drittanbieter-Konto
Wenn es kein Konto der KDG ist, kann die KDG darüber schlecht verfügen.
Die Rückzahlungsforderung ging an den Kontoinhaber oder die KDG?Night-Flair hat geschrieben:Auch eine Rückzahlungsaufforderung von Mitte Oktober 2012 wurde Verstreichen lassen ohne eine Reaktion.
Wenn die KDG nicht der Kontoinhaber ist -> schlechte Karten.Night-Flair hat geschrieben:Ich möchte nun gerne gegen KD Rechtlich vorgehen,
Hier steht einiges dazu:
http://srbg.de/geld-auf-das-falsche-kon ... s-tun.html
Daher ist nach meiner Auffassung die Einzugsermächtigung der bessere Weg.
Da hat man immer min. 6 Wochen Zeit alles zurück gehen zu lassen.
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Re: Wie Vorgehen gegen KD ??
MB-Berlin hat geschrieben:Wem gehört diese Konto?Night-Flair hat geschrieben:Drittanbieter-Konto
Wenn es kein Konto der KDG ist, kann die KDG darüber schlecht verfügen.
Dieses Konto gehört zu KDG, es wird ja schließlich in entsprechenden Briefen angegeben.
Und selbst wenn das Konto nicht zur KDG gehören würde, müsste man mich darüber Informieren und mir eine Adresse nennen wo
ich Auskunft bekommen könnte.
Die Rückzahlungsforderung ging an den Kontoinhaber oder die KDG?Night-Flair hat geschrieben:Auch eine Rückzahlungsaufforderung von Mitte Oktober 2012 wurde Verstreichen lassen ohne eine Reaktion.
Der Brief ging an die KDG.
Eine andere Anschrift ist mir nicht bekannt.
Zuletzt geändert von Night-Flair am 14.11.2012, 13:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wie Vorgehen gegen KD ??
Um was für einen Betrag handelt es sich? Wird dein Versuch gegen KD rechtlich vorzugehen, möglicherweise teurer als das Guthaben beim Drittanbieter?
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Telefone: Siemens OpenStage 40 SIP, Siemens optipoint 400/600 SIP, FON1 Siemens Gigaset A2
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Re: Wie Vorgehen gegen KD ??
In welchen Briefen?Night-Flair hat geschrieben:Dieses Konto gehört zu KDG, es wird ja schließlich in entsprechenden Briefen angegeben.
Geht es um Zahlungen für Mobile, Telefon, Internet??
Wenn die Telefonnummer in den "entsprechenden Briefen" gestanden hat, dürfte doch gar nichts schief gelaufen sein.
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Re: Wie Vorgehen gegen KD ??
Es handelt sich um einen Betrag von 51,00 Euro, der schon seit ende Mai 2012 auf diesem Konto liegt. Sicherlich würde es teuer werden wenn ich einen Anwalt einschalten müsste. Aber das sollte ja eigentlich egal sein, denn es kann nicht sein das die KDG Geld einbehält das ihnen nicht zusteht.Kunterbunter hat geschrieben:Um was für einen Betrag handelt es sich? Wird dein Versuch gegen KD rechtlich vorzugehen, möglicherweise teurer als das Guthaben beim Drittanbieter?
@ MB-Berlin
Es sind Schreiben von KD, deren Logo und auch die Adresse sind dort angegeben, lediglich wird eine andere Bankinformation angegeben.
Und es handelt sich hier um Internet & Telefon, kein Mobiletelefon.
Telefonnummern sind immer diese vom Service KD, keine anderen.
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Re: Wie Vorgehen gegen KD ??
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Re: Wie Vorgehen gegen KD ??
MB-Berlin hat geschrieben:Ist die Bankverbindung dort bei:
http://helpdesk.kdgforum.de/wiki/Bankve ... en_der_KDG
MB-Berlin
Ja dort ist sie aufgeführt, die Untere Bankverbindung
Eine Überzahlung auf dieses Konto führt in der Regel zu einer Erstattung des restlichen Betrages. Und genau dieses ist nie passiert.
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Re: Wie Vorgehen gegen KD ??
Dies ist ein gutes Beispiel für Theorie und Praxis und das wird dir nicht gefallen.Sicherlich würde es teuer werden wenn ich einen Anwalt einschalten müsste. Aber das sollte ja eigentlich egal sein, denn es kann nicht sein das die KDG Geld einbehält das ihnen nicht zusteht.
Schaltest du einen Anwalt ein und dieser wird, erstmals durch ein anwaltliches Schreiben, für dich aktiv, so entstehen dir natürlich für die Inanspruchnahme des Anwalts entsprechende Kosten.
KD wird voraussichtlich dann tätig werden und dir das Geld überweisen.
Jetzt gibt es 2 Konstellationen:
a) Du hast eine Rechtschutzversicherung, welche die Kosten für den Anwalt übernimmt
b) Du hast keine Rechtschutzversicherung und zahlst deinen Anwalt selbst.
Letzteres erklärt sich dadurch, das du erst vor Gericht deine Anwaltskosten an die Gegenpartei einklagen kannst aber ich denke das es soweit nicht kommen wird. Es gilt bis dahin: Wer die Musik bestellt, der hat sie auch zu zahlen.
Das Einzige, was noch ohne Gericht an Aufschlag festgelegt werden könnte, sind ggf. Verzugszinsen.
Ich rate daher dein Anliegen bei der Hauptzentrale schriftlich mit einer Fristsetzung einzureichen, adressiert an Dr. Adrian v. Hammerstein, Dr. Manuel Cubero del Castillo-Olivares, Erik Adams und Dr. Andreas Siemen. Das Ganze dann nach Betastraße 6-8, 85774 Unterföhring.
PS: mein Beitrag stellt keine Rechtsberatung, sondern meine pers. Meinung dar und ersetzt in keinem Falle eine juristische Beratung.
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Re: Wie Vorgehen gegen KD ??
Jetzt gibt es 2 Konstellationen:
a) Du hast eine Rechtschutzversicherung, welche die Kosten für den Anwalt übernimmt
b) Du hast keine Rechtschutzversicherung und zahlst deinen Anwalt selbst.
Das Einzige, was noch ohne Gericht an Aufschlag festgelegt werden könnte, sind ggf. Verzugszinsen.
Du hast Variante c) Vergessen, denn wer kein Einkommen bzw. Geringverdiener ist, brauch nur einen Beratungsschein vom Gericht und die Entstandenen Kosten werden beim
Gegner gelten gemacht.
Wie werden denn Verzugszinsen berechnet ?? Hab davon null Plan
a) Du hast eine Rechtschutzversicherung, welche die Kosten für den Anwalt übernimmt
b) Du hast keine Rechtschutzversicherung und zahlst deinen Anwalt selbst.
Das Einzige, was noch ohne Gericht an Aufschlag festgelegt werden könnte, sind ggf. Verzugszinsen.
Du hast Variante c) Vergessen, denn wer kein Einkommen bzw. Geringverdiener ist, brauch nur einen Beratungsschein vom Gericht und die Entstandenen Kosten werden beim
Gegner gelten gemacht.
Wie werden denn Verzugszinsen berechnet ?? Hab davon null Plan