Für alle Technik-Themen bezogen auf Internet und Telefonie, die weder AVM- noch Arris-/CommScope-/Technicolor-/Compal-/Sagemcom- bzw. Hitron-Produkte betreffen. Speedprobleme werden hier lediglich thematisiert, wenn sie auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind (die nicht zu den o.g. Produkten zählen).
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Danke!
Damit sollte der TE nun aber wirklich was erreichen können.
Vermutlich ist aber der Vermieter als Eigentümer der Wohnung in der Pflicht, die
berechtigten Interessen seines Mieters durchzusetzen!
WEG, Multimediagestattung usw. hin oder her, das hilft erstmal nicht weiter, wenn der Nachbar sich quer stellt. Dann muss man trotzdem erstmal vor Gericht einen Titel erstreiten, mit dem man sich dann ggf. mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers, eines Schlüsseldienstes und vielleicht sogar der Polizei ohne Mithilfe des Nachbarn Zutritt zu dem Raum verschafft. Die Kosten dafür darf man sich danach auch noch beim Nachbarn einklagen, und wenn da nichts zu holen ist, dann bleibt man drauf sitzen. Und trotzdem hat man keine Garantie für einen funktionsfähiges Internet, wenn die Anlage weiterhin im fraglichen Keller verbleibt, wo ja sehr leicht - upps - mal was passieren kann. Und dann geht der Spaß wieder von vorne los.
Das alles scheint der Nachbar sehr gut zu wissen. Er will es wohl drauf ankommen lassen, weil er sich ziemlich sicher ist, dass niemand diesen Aufwand auf sich nehmen will. Ganz zu Schweigen vom Hausfrieden, der dann endgültig für alle Zeiten dahin sein dürfte. Und so ein Dauerkrieg mit dem Nachbarn ist wirklich nichts, was man sich wünschen möchte.
Dies sollte das Problem des Vermieters (Wohnungseigentümer) und/oder der Eigentümergemeinschaft sein.
Da dieses Problem letztlich alle betrifft, könnten die Kosten aus der Hausrücklage vorgestreckt und dann gegen den "störrischen"
Eigentümer geltend gemacht werden.
Ich gehe aber davon aus, daß dieser "liebe Nachbar" nach dem ersten Anwaltschreiben einlenkt!
Zugang zum Hüp hat man.. Es gibt keinen Multimedia vertrag die haben rechtswidrig sich das ding da reinbauen lassen. Das ist gerichtlich bestätigt..
Es ist ein leichtes die hüp umzusetzen und uns einen verstärker ranzubauen, aber
Kabel weigert sich noch mit händen und füssen das Gerichtsurteil umzusetzen. Es gibt keinen zweiten verstärker, egal wer ihn bezahlt, rechtswidrig hin oder her..
Es sind hohe abteilungen angeblich an dem Fall zugange, aber das zieht sich monate hin,
wir gehen nun zur telekom mit 2mbit und warten ab, wenn kabel irgendwann mal geht, dann bring ich die 20 euro im monat auch noch auf, und habe dann halt 2 leitungen..
Das ganze ist sehr kompliziert, wie gesagt sie haben rechtswidrig sich zugang zum einem anderen privatkeller verschafft, darüber zu sich ein kabel gezogen und dann kabel angerufen hejo wir brauchen internet, die haben das bereitgestellt in derem keller, und nun hat man den salat..
Keiner müsste sich um die kümmern, alle würden an die kabel anlage auf eigene kosten einen 2. verstärker anbauen egal was die nachbarn sagen, aber kabel sträubt sich noch mit händen und füssen setzt nicht mal das Gerichtsurteil um das den nachbarn die alleine nutzung von kabel "untersagt"
Wir sind die dummen daher morgen kommt telekom 2mbit leitung erledigt.. klar 24/mtl vertrag aber kabel ist bezahlbar die 20 euro im monat jucken mich net..
sofern es irgendwann gelöst wird.
Das dazu..
mfg @ all
Nachtrag bevor ich unsinn erzähle : Ich weiss nicht ob sie sich sträuben oder weigern, wir haben nur auskunft von einem anderen eigentümer, und der sagt klar es liegt ein gerichtsurteil vor es wird nur nicht umgesetzt.. und kabel schiebt den fall von einem bearbeiter zum nächsten..
Ich glaube bei so einem Nachbarn würde ich mal die Russen-Inkasso o.ä. beauftragen. Ist leider oft das einzige, was wirkt...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt) TV: Sony KD-55A1 OLED Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
Die fehlende Multimediagestattung wird für KDG der Grund sein, nicht weiter tätig zu werden.
Wäre dies Gestattung vorhanden, gäbe es die Frage, ob ein zusätzlicher Verstärker gesetzt werden darf nicht.
Das ist m.E. nämlich aus technischer Sicht ziemlich unwichtig.
Wenn da ein Gerichtsurteil existiert bedeutet das noch nicht, dass KDG ähnliche Rechte wie in einer Multimediagestattung eingeräumt werden.
Fabian hat geschrieben:Die fehlende Multimediagestattung wird für KDG der Grund sein, nicht weiter tätig zu werden.
Wäre dies Gestattung vorhanden, gäbe es die Frage, ob ein zusätzlicher Verstärker gesetzt werden darf nicht.
Das ist m.E. nämlich aus technischer Sicht ziemlich unwichtig.
Wenn da ein Gerichtsurteil existiert bedeutet das noch nicht, dass KDG ähnliche Rechte wie in einer Multimediagestattung eingeräumt werden.
Glaube auch, daß es an der Multimediagestattung liegt.
Der Vermieter soll diesen Punkt auf die nächste Eigentümerversammlung setzen.