Diese Formulierung ist falsch.brixmaster hat geschrieben: Aber zurecht fühlt man sich ziemlich betödelt, wenn als Dank für eine automatische Vertragsverlängerung der Preis um 5€ steigt. (im Falle hier die Verträge von 1und1)
Der Preis steigt nicht um 5€, sondern der für die vereinbarte Laufzeit gewährte Rabatt von 5€ entfällt!
Ist zwar für den Geldbeutel das gleiche, aber nicht juristisch. Denn würde der Preis steigen, hätte man
unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung!