Das in diesem Falle aber nicht dein Problem sondern das von KabelDeutschland. Meine Forderung richtet sich gegen den von mir beauftragten Dienstleister, der kann mir ja die von mir bestellte und bezahlte Leistung nicht erbringen. Ob er dann seinerseits die Forderungen weiterreicht oder weiterreichen kann ist ja seine Sache.
@Weihnachtsmann:
Wieso "wirklich wichtig"? Welcher normale Beruftstätige muss heutzutage nicht telefonisch erreichbar sein oder auch mal beruflich telefonieren? Und selbst wenn dies nicht, gehört ein funktionierender Telefonanschluss zum allgemeinen Lebensstandard dazu, der zu erhalten ist. Bei längerfristigen Störungen verteilt die Telekom schon von sich aus Mobiltelefone. Egal wer den Schaden verursacht hat. Abgesehen davon, dass schwerwiegende Leitungsstörungen oftmals innerhalb von ein bis max. zwei Tagen behoben werden.
Wie gesagt, es geht nur um den Irrglauben, dass man "Geschäftskundenanschlüsse" buchen müsste oder es sonst irgendwelchen Hohen Forderungen geben müsste um Schadensersatz zu erhalten. Auch Privatkunden können Schadensersatz geltend machen, sofern ein Schaden entstanden ist. Und Tage oder Wochen ohne Telefon/Internet dazustehen kann auch für Privatkunden einen zu ersetzenden Schaden bedeuten. Eigentlich muss es überhaupt nur einen bezifferbaren Schaden geben. Bsp. die Anschaffung eines Mobilfunkanschlusses mit entsprechenden Kosten. Nachdem man entsprechende Fristen zur Entstörung gesetzt hat und den Anbieter die Möglichkeit zur Regulierung gab.
Und NEIN, das heißt NICHT dass man jetzt sofort loslaufen kann um sich n Smartphone mit 90€ Vertrag zu holen.
(66424) Ausfall Internet & Telefon seit 14.12. - Haftung?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: (66424) Ausfall Internet & Telefon seit 14.12. - Haftung
Hier mal eine aktuelle Meldung zum Thema:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 79481.html

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 79481.html
Etwas unglücklich formuliert, auch bislang konnte schon Schadensersatz geltend gemacht werden, dieses mal hat es aber ein Anbieter bis zum BGH durchgeprügelt und dies hat nun nebenbei eine Art Grundsatzurteil (Lebensgrundlage!) gefällt...BGH-Urteil: Internet gehört zur Lebensgrundlage
Ohne Web und E-Mail geht es nicht: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Internetzugang bei Privatpersonen zur Lebensgrundlage gehört. Nun können Verbraucher Schadensersatz fordern, wenn das Netz ausfällt.
