Hi.
Bei uns im Haus wurde die Anlage privat in Auftrag gegeben und selber bezahlt, weil Kabel Deutschland damals nur im Keller aufbauen wollte. Die wollten also nur einen neuen HÜP+Verstärker einbauen und das Modem direkt nebendran an die Wand dübeln.
Dann wurde das ganze Haus privat aufgerüstet, bei Kabel Deutschland steht im System "Voll ausgebaut".
Kann der Eigentümer nun noch die pauschale Multimediagestattung zurückziehen?
Und was passiert dann? Betrifft es nur Neuverträge oder auch die, die schon da sind?
Er möchte nämlich für jeden Neuvertrag einzeln zustimmen oder ablehnen können.
Grund ist: Der Eigentümer will erreichen, dass nur noch Verträge, die über ihn geschlossen wurden, von ihm "Genehmigt" werden, und Verträge, die z.B. im Mediamarkt geschlossen wurden, werden abgelehnt.
Er möchte über die Provisionszahlungen / Rechnungsgutschriften die Anlage Rückfinanzieren, da ein Eintreiben der Ausbaukosten bei den Mietern aus Mietrechtlichen Gründen nicht erfolgreich war.
Zurückziehen der Multimediagestattung durch Eigentümer?
Forumsregeln
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
-
- Newbie
- Beiträge: 79
- Registriert: 05.05.2012, 17:06
-
- Kabelfreak
- Beiträge: 1816
- Registriert: 13.04.2012, 11:24
Re: Zurückziehen der Multimediagestattung durch Eigentümer?
Steht die Kabelversorguntg in deinem Mietvertrag bzw. zahlst du was dafür über die Nebenkosten?
Und wie will er Provisionen kassieren?
Er als Eigentümer kann keine Verträge verkaufen.
Entweder er muss die auf seinen Namen abschliessen oder er will sich die Genehmigung extra entlohnen lassen.
Ob das mietrechtlich einwandfrei ist, bezweifle ich.
Und wie will er Provisionen kassieren?
Er als Eigentümer kann keine Verträge verkaufen.
Entweder er muss die auf seinen Namen abschliessen oder er will sich die Genehmigung extra entlohnen lassen.
Ob das mietrechtlich einwandfrei ist, bezweifle ich.
-
- ehemals MB-Berlin
- Beiträge: 14082
- Registriert: 15.04.2008, 23:50
- Wohnort: Berlin
Re: Zurückziehen der Multimediagestattung durch Eigentümer?
Kunden werben Kunden.mason hat geschrieben:Und wie will er Provisionen kassieren?
Nur die Neukunden haben dann auch die Nachteile, dass Sie z.B. das Restlaufzeitprogramm schwer nutzen können.
MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
-
- Newbie
- Beiträge: 79
- Registriert: 05.05.2012, 17:06
Re: Zurückziehen der Multimediagestattung durch Eigentümer?
KD zahlt doch jedem Dödel Provision, bzw gibt Rechnungsgutschriften.
Gibt doch dieses "Freunde Werben" Programm.
Er bekommt ja immer, genauso wie ich, ständig diesen Flyer.
Und nun will er die Leute dazu bringen, dass sie nicht den Einkaufsgutschein bei Mediamarkt holen können, sondern ihm die Provision zu Gute kommt.
Um das zu erreichen, wollte er die "Pauschale Gestattung" zurückrufen und immer eine "Einzelfallentscheidung" herbei führen. (Also dass er nur dann zustimmt, wenn er Werber ist)
Gibt doch dieses "Freunde Werben" Programm.
Er bekommt ja immer, genauso wie ich, ständig diesen Flyer.
Und nun will er die Leute dazu bringen, dass sie nicht den Einkaufsgutschein bei Mediamarkt holen können, sondern ihm die Provision zu Gute kommt.
Um das zu erreichen, wollte er die "Pauschale Gestattung" zurückrufen und immer eine "Einzelfallentscheidung" herbei führen. (Also dass er nur dann zustimmt, wenn er Werber ist)
-
- Ehrenmitglied
- Beiträge: 2139
- Registriert: 08.07.2009, 11:25
Re: Zurückziehen der Multimediagestattung durch Eigentümer?
Geht das denn überhaupt?pc-freak hat geschrieben:Um das zu erreichen, wollte er die "Pauschale Gestattung" zurückrufen und immer eine "Einzelfallentscheidung" herbei führen. (Also dass er nur dann zustimmt, wenn er Werber ist)
Die MM-Gestattung gilt ja schließlich für ein Objekt, also das Haus als Ganzes, oder nicht?
Ich fürchte bis auf die Möglichkeit, den TV-Empfang grundsätzlich über KD zu ermöglichen und somit die Chance zu erhöhen, dass die Mieter dann halt auch Kabel Internet nehmen oder sowas, gibts da keine besonderen Möglichkeiten.
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten):
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
-
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 205
- Registriert: 13.11.2007, 06:18
Re: Zurückziehen der Multimediagestattung durch Eigentümer?
Hier gilt: Gleiches Recht für alle.
Wenn er Partei A im Haus die Genehmigung erteilt, muss sie Partei B auch erhalten. Und das ist auch gut so!
Wenn er Partei A im Haus die Genehmigung erteilt, muss sie Partei B auch erhalten. Und das ist auch gut so!
Bekämpfe jeden Versuch Computer zu vereinfachen und deren Bedienung zu erleichtern. Denn wenn das eintritt, bist du sofort kein "Profi" mehr.