Hallo alle zusammen und ein frohes neues Jahr erst einmal.
Ich habe da mal eine (recht umfangreiche) Frage an euch; vlt. kann eine(r) von von euch ja helfen.
Also ich wohne (EHF / Eigentum) in einem Gebiet in dem (lt. Bauvorschrift von 1981) das Betreiben von Einzel-Antennen- und sonstigen individualen Empfangsanlagen (z.B. Sat/DVB-T) zum Empfang von Rundfunk/TV/Radio sowohl am Gebäude, als auch auf dem Grundstück verboten ist (Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen bis 50.000 DM geahndet). Im Kaufvertrag des Grundstücks von 1988 (wir / meine Eltern sind die Erstbesitzer) ist dieses ebenfalls noch einmal wiederholt, mit dem Zusatz, dass RF/TV/Radio ZWINGEND über die Breitbandkabel-Gemeinschaftsantenne der Deutschen Bundespost zu beziehen ist. Weiterhin steht im Kaufvertrag, dass der Eigentümer des Grundstücks mit dem Kauf einen an das Grundstück gebundenen Versorgungsvertrag für die Gemeinschaftsantenne mit der DBP schließt und diesen bis zum Verkauf des Grundstücks aufrecht erhalten muss bzw. dieser dann auf den neuen Eigentümer übergeht. Dieses ist ebenfalls als Grunddienstbarkeit zu Gunsten der DBP im Grundbuch eingetragen. --> Zwangsversorgung durch BK-Anschluss
In dem Versorgungsvertrag für die "Breitbandkabel-Gemeinschaftsantenne" steht sinngemäß:
Garantiert wird die Versorgung mit ALLEN, außer Süd-Westdeutscher Rundfunk, ö.r. Sendern der BRD, dem Rundfunk der DDR, sowie nicht-regionalen TV-Sendern, die ihren Sitz in der BRD haben. Sollten für den Empfang weitere technische Geräte, die nicht dem Funktionsumfang eines haushaltsüblichen Fersehgeräts entsprechen, notwendig sein, so werden diese in benötigter Menge KOSTENFREI durch die DBP zur Verfügung gestellt. Die Gebühr für die Nutzung beträgt 30 DM jährlich.
Irgendwann gabs dann keine DBP mehr, sondern die Telekom und noch ein paar Jahre später ging das ganze dann an KDG. Zur KDG-Zeit wurde die physikalisch tatsächlich vorhandene Gemeinschaftsantenne abgerissen und die Versorgung an "echtes Kabel" angeschlossen.
Nun meine zu meiner eigendlichen Frage:
Da ja in Kürze noch mehr ö.r. Sender aus der analogen Versorgung rausfallen und ja gemäß des Versorgungsvertrags die Verfügbarkeit dieser an dem Anschluss des Gründstücks garantiert ist und der Vertragspartner ja lt. Vertrag z.B. Reciever (digital sind die Sender ja empfangbar) kostenfrei liefern muss, wie kann ich KDG davon überzeugen dies auch zu tun?
Bisherige Anfragen beim Service brachten mir Antworten wie:
"KDG zwingt Sie nicht einen BK-Anschluss von KDG zu nutzen; gehen Sie doch zu einem anderen BK-Netzbetreiber!"
"Gern stellen wir Ihnen die notwendigen Reciever KOSTENFREI zur Verfügung; es fallen nur einmalige Gebühren in Höhe von EUR 113,90 pro Gerät an."
Hat evtl. jemand eine Idee, wie man das Problem sinnvoll lösen kann?
Nachtrag:
Eine Kündigung des Vertrags ist NICHT möglich:
Die erste Kündigung des Vertrags hat meine Vater damals (ca. 1995/1996) an die Telekom geschickt, weil diese plötzlich ca. 16 DM monatlich an Gebühren kassiert hat. -> Wurde abgelehnt mit Bezugnahme auf die Grunddienstbarkeit.
Die zweite und letzte versuchte Kündigung ging dann vor ein paar Jahren an KDG, weil die plötzlich 16,90 EUR monatlich kassiert haben. -> Ebenfalls abgelehnt, wg. der Grunddienstbarkeit.
Bei der Nachfrage nach KOSTENLOSEN digital Recievern will KDG von der Grunddienstbarkeit plötzlich nichts wissen...
Zwangsversorgung und garantierte Sender ->neue NLM-Rangfolge
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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
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Zwangsversorgung und garantierte Sender ->neue NLM-Rangfolge
Beste Grüße,
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Re: Zwangsversorgung und garantierte Sender ->neue NLM-Rangf
Vielleicht missverstehe ich was...
Aber mir kommts so vor, als ob du alles geschenkt haben willst?
Der normale Preis für einen Kabelanschluss sind derzeit 18,90€/mtl. inkl. einem HD-Receiver (geliehen) und einer Smartcard (geliehen) oder einem CI+ -Modul (geliehen) und einer Smartcard (geliehen)
Aber mir kommts so vor, als ob du alles geschenkt haben willst?
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Re: Zwangsversorgung und garantierte Sender ->neue NLM-Rangf
Ich verstehe deine Frage nicht.
Willst du kostenlos einen Reciever von KDG? - Vergiss es!
Willst du aus dem Vertrag raus? - Würde ich eine Anfrage bei KDG empfehlen. Kann möglich sein das sie auf die Grunddienstbarkeit nicht mehr bestehen und du die eine Sat-Anlage bauen kannst. Im Zweifelsfall aber das schriftlich geben lassen. Wenn die sich Querstellen würde ich dann noch einen Rechtsanwalt empfehlen, da diese Grunddienstbarkeitsvereinbarungen oft nicht Gültig sind.
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Willst du aus dem Vertrag raus? - Würde ich eine Anfrage bei KDG empfehlen. Kann möglich sein das sie auf die Grunddienstbarkeit nicht mehr bestehen und du die eine Sat-Anlage bauen kannst. Im Zweifelsfall aber das schriftlich geben lassen. Wenn die sich Querstellen würde ich dann noch einen Rechtsanwalt empfehlen, da diese Grunddienstbarkeitsvereinbarungen oft nicht Gültig sind.
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Re: Zwangsversorgung und garantierte Sender ->neue NLM-Rangf
Genau das ist der Weg: einen Anwalt prüfen lassen, ob die Verträge über ein Bauverbot individueller Empfangsanlagen überhaupt (noch) rechtens ist. Und gleichzeitig prüfen lassen, ob eine "Zwangsversorgung" durch KDG (als Nachfolger des damaligen Versorgers) noch aktuell ist & so einfach weitergeführt werden kann.
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Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Zwangsversorgung und garantierte Sender ->neue NLM-Rangf
Ist wahrscheinlich ja nicht das richtige Forum hier. Hauptsächlich sollen ja die notorischen Analoggucker von den Vorzügen des digitalen Bezahlfernsehens überzeugt werden.
Leider steht ja kein Wohnort dabei. Nichtsdestotrotz, im einzelnen:
1.)
2.)
Beides ist kostenlos.
3.)
4.)
5.)
6.)
Wie gesagt, es klingt alles etwas wirr. Am besten in einem anderen Forum posten.
Leider steht ja kein Wohnort dabei. Nichtsdestotrotz, im einzelnen:
1.)
Der erste Ansprechpartner wären für mich die Nachbarn.ich wohne (EHF / Eigentum) in einem Gebiet in dem ...
2.)
Der zweite Ansprechpartner das Bauamt/Denkmalschutzamt der Stadt/Gemeinde. Gilt das überhaupt noch?lt. Bauvorschrift von 1981
Beides ist kostenlos.
3.)
Was soll das denn sein?Breitbandkabel-Gemeinschaftsantenne
4.)
Hierfür ist der Notar zuständig. Sollte auch nichts extra kosten. Wem gehört das EHF überhaupt? Noch den Eltern? Ansonsten geht es hier kostenmäßig immer um den Geschäftswert. Man kann also so oft kontaktieren wie man will. Uns eine Löschung der Grunddienstbarkeit scheint angebracht.Grunddienstbarkeit zu Gunsten der DBP im Grundbuch eingetragen
5.)
Hier kommen nun endlich auch die Rechtsanwälte ins Spiel. Preisgünstig sind diejenigen z.B. vom Haus- und Grundbeitzerverein oder von der Verbraucherzentrale. Ansonsten bei der Rechtsanwaltskammer nach spezialisierten Fachanwälten fragen (auf keine Fall irgendwelche Anwälte kontaktieren). Bei einer eventuellen Terminvereinbarung unbedingt auf eine kostenlose Erstberatung bestehen.Die zweite und letzte versuchte Kündigung ging dann vor ein paar Jahren an KDG, weil die plötzlich 16,90 EUR monatlich kassiert haben. -> Ebenfalls abgelehnt, wg. der Grunddienstbarkeit.
6.)
Nach meinen Informationen gibt es die ersten Programme auf Astra seit 1989 (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Astra_1A. DVB-T war überhaupt noch nicht im Gespräch. Kann irgendwie nicht sein, daß man dies 1981 bzw. 1988 schon vorhergesehen und verboten hat.das Betreiben von Einzel-Antennen- und sonstigen individualen Empfangsanlagen (z.B. Sat/DVB-T) zum Empfang von Rundfunk/TV/Radio sowohl am Gebäude, als auch auf dem Grundstück verboten ist
Wie gesagt, es klingt alles etwas wirr. Am besten in einem anderen Forum posten.