Vermieter verbietet auf einmal KDG Internetanschluss
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Vermieter verbietet auf einmal KDG Internetanschluss
Hallo zusammen,
ich wohne jetzt seit knapp 4 Jahren in meiner jetzigen Wohnung und habe seit 3,5 Jahren einen Telefon und Internet-Anschluss von Kabel Deutschland nach dem ich zuerst einen DSL Anschluss bei der Telekom hatte. bei der Telekom hatte ich einen 24 Monatsvertrag aus dem ich nach knapp 5 Monaten rausgelassen wurde, da sie Telekom nicht in der Lage war mir einen funktionierenden Anschluss zu legen. Damit blieb uns nur noch Kabel Deutschland (was ja nicht die schlechteste Option ist). Zu Weihnachten wollte ich dann meinen Vertrag umstellen und mir eine Homebox holen, und als ich mich ins Portal einlogge heisst es "Der vertrag kann nicht geändert werden, wenden Sie sich bitte an die Kundenhotline". Also bei KD angerufen und nachgefragt, und dort wurde mir mitgeteilt das die Vermarktung von der Hausverwaltung untersagt wurde. Also die Hausverwaltung angerufen und musste mir vom Hausverwalter der technisch auf dem Stand einer Amöbe ist Hasstiraden über KD anhören, und daß er das nicht haben will. Ausserdem habe die Eigentümergemeinschaft vor ein Paar Jahren schon beschlossen das KD kein Internet anbieten darf. Auf meinen Einwand hin, daß ich schon seit 3 Jahren Inet von KD habe meinte er "Daß kann nicht sein, dazu müßten Änderungen an der Hausanlage gemacht werden und ein Kabel in die Wohnung gelegt werden und daß sei verboten". Ich habe ihm dan erklärt daß dies nicht der Fall sei und die Telekom mir keinen vernüftigen Anschluß legen konnte und mich aus dem Vertrag rausgelassen habe ich deshalb auf KD angewiesen bin. Seine Reaktion war das sein mein Pech, er würde es nicht erlauben.
Ich habe meine Vermieterin angerufen und die wußte noch nicht mal was davon daß die Vermarktung untersagt wurde, meine aber wenn die Eigentümerversammlung das beschlossen hat, könne ma da nichts machen?
Kann der Hausverwalter daß einfach so untersagen? Habe ich nicht ein Recht auf einen Internetanschluß? Und wenn die Telekom mir keinen liefern kann, was mach ich dann, zumal ich beruflich darauf angewiesen bin?
Wolf
ich wohne jetzt seit knapp 4 Jahren in meiner jetzigen Wohnung und habe seit 3,5 Jahren einen Telefon und Internet-Anschluss von Kabel Deutschland nach dem ich zuerst einen DSL Anschluss bei der Telekom hatte. bei der Telekom hatte ich einen 24 Monatsvertrag aus dem ich nach knapp 5 Monaten rausgelassen wurde, da sie Telekom nicht in der Lage war mir einen funktionierenden Anschluss zu legen. Damit blieb uns nur noch Kabel Deutschland (was ja nicht die schlechteste Option ist). Zu Weihnachten wollte ich dann meinen Vertrag umstellen und mir eine Homebox holen, und als ich mich ins Portal einlogge heisst es "Der vertrag kann nicht geändert werden, wenden Sie sich bitte an die Kundenhotline". Also bei KD angerufen und nachgefragt, und dort wurde mir mitgeteilt das die Vermarktung von der Hausverwaltung untersagt wurde. Also die Hausverwaltung angerufen und musste mir vom Hausverwalter der technisch auf dem Stand einer Amöbe ist Hasstiraden über KD anhören, und daß er das nicht haben will. Ausserdem habe die Eigentümergemeinschaft vor ein Paar Jahren schon beschlossen das KD kein Internet anbieten darf. Auf meinen Einwand hin, daß ich schon seit 3 Jahren Inet von KD habe meinte er "Daß kann nicht sein, dazu müßten Änderungen an der Hausanlage gemacht werden und ein Kabel in die Wohnung gelegt werden und daß sei verboten". Ich habe ihm dan erklärt daß dies nicht der Fall sei und die Telekom mir keinen vernüftigen Anschluß legen konnte und mich aus dem Vertrag rausgelassen habe ich deshalb auf KD angewiesen bin. Seine Reaktion war das sein mein Pech, er würde es nicht erlauben.
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Kann der Hausverwalter daß einfach so untersagen? Habe ich nicht ein Recht auf einen Internetanschluß? Und wenn die Telekom mir keinen liefern kann, was mach ich dann, zumal ich beruflich darauf angewiesen bin?
Wolf
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- Kabelfreak
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Re: Vermieter verbietet auf einmal KDG Internetanschluss
Der Hausverwalter muss sich danach richten, was die Eigentümerversammlung beschlossen hat.
Deine Vermieterin ebenso.
Du kannst versuchen, über deine Vermieterin eine Eigentümerversammlung einzuberufen, damit das Thema nochmal auf den Tisch kommt.
Kannst ja damit argumentieren, dass du einen funktionsfähigen Anschluss hast und keine Arbeiten nötig sind.
Problematisch wird es, wenn für die Versorgung anderer Wohnungen arbeiten nötig werden.
Deine Vermieterin ebenso.
Du kannst versuchen, über deine Vermieterin eine Eigentümerversammlung einzuberufen, damit das Thema nochmal auf den Tisch kommt.
Kannst ja damit argumentieren, dass du einen funktionsfähigen Anschluss hast und keine Arbeiten nötig sind.
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- Newbie
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Re: Vermieter verbietet auf einmal KDG Internetanschluss
Arbeiten sind keine notwendig, es sind ja alle Wohnungen schon mit einem Kabelanschluss ausgestattet, so daß wirklich keinerlei Bausmaßnahmen erforderlich sind. Ich habe gerade noch mit dem Mieterschutzbund telefoniert. Nach dem meine Vermieterin, der 2/3 der Wohnanlage gehören damals einem Anschluss bei KD zugestimmt hat und anbetracht das ich nachweisen kann daß der Anschluß beruflich benötigt wird und die einzige andere Alternative die Telekom ist, hätte ich rechtlich gesehen ein Sonderküdigungsrecht ohne gesetzliche Fristen....toll, find mal auf die schnelle eine andere Wohnung.
Wolf
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- Kabelfreak
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Re: Vermieter verbietet auf einmal KDG Internetanschluss
Hmm, wie kommt es, dass deine Vermieterin als Haupteigentümerin nichts von diesem Verbot weiss?
Lass dir doch mal vom Verwalter schriftlich geben, wann das Vermarktungsverbot von der Eigentümergesellschaft beschlossen wurde.
Vielleicht hat er auf eigene Faust gehandelt?
Ansonsten würde ich halt versuchen, über die Vermieterin eine neue Versammlung einzuberufen.
Viel mehr Möglichkeiten hast du eigentlich nicht.
Lass dir doch mal vom Verwalter schriftlich geben, wann das Vermarktungsverbot von der Eigentümergesellschaft beschlossen wurde.
Vielleicht hat er auf eigene Faust gehandelt?
Ansonsten würde ich halt versuchen, über die Vermieterin eine neue Versammlung einzuberufen.
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- Kabelexperte
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Re: Vermieter verbietet auf einmal KDG Internetanschluss
Wurde eigentlich ein Grund genannt, weshalb dies nicht gewünscht wird?
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Re: Vermieter verbietet auf einmal KDG Internetanschluss
Ja es wurde, aber ich glaube nicht daß der standhaft ist, die Aussage war, "Weil unser Mann der die Anlage betreut gesagt hat daß das Internet Mist ist und die anderen Hausbewohner dadurch Probleme mit dem Fernsehn haben und wenn sie Internet von KD haben wollen sich die Hauseigentümer 10 Jahre an KD binden müssen ausserdem müsste dazu ein zusätzliches Kabel in die Wohnung gelegt werden". Der "Mann" ist der Inhaber des örtlichen Fernsehgeschäftes und sieht sein Geschaft davonschwimmen sieht. Nur ein Beispiel in einer anderen Wohnanlage die er betreut hat er den Sternverteiler getauscht weil er defekt war und dafür eine horrende Summe genommen... eine der Eigentümerinnen einer Wohnung in dem haus ist meine Tante, und die hat dann erfahren daß KD daß sogar umsonst gemacht hätte...
Wolf
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Re: Vermieter verbietet auf einmal KDG Internetanschluss
Wenn ein Beschluß der Eigentümergemeinschaft vorliegt, muß es darüber auch ein Protokoll geben, daß jeder Teileigentümer bekommt.
Auch der Hausverwalter, müßte eine Kopie davon haben, denn dieser Beschluß ist ja gleichzeitig Basis für seine Tätigkeit.
Ich würde mir also vom Wohnungseigentümer oder vom Hausverwalter den Eigentümerbeschluß zeigen lassen.
Auch der Hausverwalter, müßte eine Kopie davon haben, denn dieser Beschluß ist ja gleichzeitig Basis für seine Tätigkeit.
Ich würde mir also vom Wohnungseigentümer oder vom Hausverwalter den Eigentümerbeschluß zeigen lassen.
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- Kabelexperte
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Re: Vermieter verbietet auf einmal KDG Internetanschluss
.... oder von der Tante.....
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Re: Vermieter verbietet auf einmal KDG Internetanschluss
Die dummerweise Miteigentümerin einer anderen Wohnanlage ist und mit dem Mietobjekt des TE nichts zu tun hat.steve0564 hat geschrieben:.... oder von der Tante.....
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Re: Vermieter verbietet auf einmal KDG Internetanschluss
Nützen würde es ihm nichts. Denn selbst wenn da nichts drin steht, wird er es wohl kaum schaffen, KD davon zu überzeugen.Doc. Sis hat geschrieben:Ich würde mir also vom Wohnungseigentümer oder vom Hausverwalter den Eigentümerbeschluß zeigen lassen.
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