6 Wochen Kündigungsrecht / Unverbindlich testen?

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purged
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6 Wochen Kündigungsrecht / Unverbindlich testen?

Beitrag von purged »

Guten Tag!

Als ich vor 3 Wochen meinen Internetanschluss bei KD bestellte, wurde auf der Website mit einem verlängerten Kündigungsrecht im Zeitraum von (ich glaube) 6 Wochen geworben.
Heute kann ich diese Information leider nirgendwo mehr finden. Ist die Aktion vielleicht noch irgendwo dokumentiert, sodass ich mich darauf beziehen kann oder kann mir die Information jemand bestätigen? ... nicht dass ich mich letztendlich einfach nur verlesen habe :?

Vielen Dank schonmal!
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Anudeath
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Re: 6 Wochen Kündigungsrecht / Unverbindlich testen?

Beitrag von Anudeath »

wenn du das Angebot mit Zufriedenheitsgarantie angenommen hast gilt folgendes:

- Mindestvertragslaufzeit beginnt nach der 2-monatigen Testphase und beträgt dann 22 Monate - Verlängerung um 12 Monate bei Nichtkündigung

- Kündigungsfrist zum Ende der Testphase (Testphase ist kostenpflichtig) - mindestens 2 Wochen vor Ablauf der Testphase

- Kündigungsfrist zum Ende der Mindestvertragslaufzeit 12 Wochen taggenau
carsten65
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Re: 6 Wochen Kündigungsrecht / Unverbindlich testen?

Beitrag von carsten65 »

Ne,
das mit der 'Zufriedebheitsgarantie' ist das nicht. Ist ein konkretes Angebot mit (Sonder)kündigungsrecht innerhalb der ersten 6 Wochen; kenne ich aber auch nur durch die übliche Papier-Spam-Werbung von KDG.
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Anudeath
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Re: 6 Wochen Kündigungsrecht / Unverbindlich testen?

Beitrag von Anudeath »

carsten65 hat geschrieben:Ne,
das mit der 'Zufriedebheitsgarantie' ist das nicht. Ist ein konkretes Angebot mit (Sonder)kündigungsrecht innerhalb der ersten 6 Wochen; kenne ich aber auch nur durch die übliche Papier-Spam-Werbung von KDG.
na dann rechne doch mal 2 Monate - 2 Wochen Kündigungsfrist vor Ablauf Testzeitraum kommst du auf 6 wochen kZeit die Sonderkündigung los zu schicken. Nen anderes Angebot gibt es mE nicht...
carsten65
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Re: 6 Wochen Kündigungsrecht / Unverbindlich testen?

Beitrag von carsten65 »

Anudeath hat geschrieben:na dann rechne doch mal 2 Monate - 2 Wochen Kündigungsfrist vor Ablauf Testzeitraum kommst du auf 6 wochen kZeit die Sonderkündigung los zu schicken. Nen anderes Angebot gibt es mE nicht...
*rechne*
2 Monate sind mindestens 58 Tage; 2 Wochen davon ab sind 44 Tage.
Wenn ich -laut Papierwerbung- 6 Wochen Zeit habe sind das 42 Tage. Und ja, ich weiß aus eigener Erfahrung, das KDG sehr pingelig ist, was die Kündigungsfrist angeht.

Ich bleibe dabei: Die 2 Monatige Zufriedenheitsgarantie -die es imho nur telefonisch bei der Bestellhotline gibt- ist hier nicht gemeint.
Es gibt Flyer, auf denen ein 6-wöchiger Sonderkündigszeitraum beworben wird.
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Anudeath
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Re: 6 Wochen Kündigungsrecht / Unverbindlich testen?

Beitrag von Anudeath »

carsten65 hat geschrieben: Ich bleibe dabei: Die 2 Monatige Zufriedenheitsgarantie -die es imho nur telefonisch bei der Bestellhotline gibt- ist hier nicht gemeint.
Es gibt Flyer, auf denen ein 6-wöchiger Sonderkündigszeitraum beworben wird.
Die Aktion mit der Zufriedenheitsgarantie war für alle Vertriebskanäle bis 01.07.2012 freigegeben.
Ne andere Aktion im Bereich IP mit Testphase gab und gibt es nicht...

Da sollte mal der TE in seine Auftragsbestätigung schauen, da ist dies auf jeden Fall vermerkt.
tzippy
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Re: 6 Wochen Kündigungsrecht / Unverbindlich testen?

Beitrag von tzippy »

Die Aktion gibt es ja jetzt wieder. Ich habe gestern den Techniker im Haus gehabt und seitdem Internet und Telefon bei Kabel Deutschland.
Falls ich jetzt von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollte, müsste ich dann innerhalb der kommenden 4 Wochen kündigen? Reicht das bei KDG per Email?
Danke!
mason
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Re: 6 Wochen Kündigungsrecht / Unverbindlich testen?

Beitrag von mason »

Steht doch in den AGB, die du akzeptiert hast.
tzippy
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Re: 6 Wochen Kündigungsrecht / Unverbindlich testen?

Beitrag von tzippy »

Nein, dieses Sonderkündigungsrecht ist dort nicht vermerkt.
mason
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Re: 6 Wochen Kündigungsrecht / Unverbindlich testen?

Beitrag von mason »

tzippy hat geschrieben:Nein, dieses Sonderkündigungsrecht ist dort nicht vermerkt.
Aber da steht, in welcher Form die Kündigung vorliegen muss.
Unabhängig, ob reguläre, ausserordentliche oder Sonder-Kündigung im Rahmen der Zufriedenhetsgarantie :streber: