6 Wochen Kündigungsrecht / Unverbindlich testen?

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tzippy
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Beiträge: 6
Registriert: 04.01.2013, 11:43

Re: 6 Wochen Kündigungsrecht / Unverbindlich testen?

Beitrag von tzippy »

Okay, habs. danke vielmals!

Aber wegen der Frist ist mir noch nicht ganz klar, wann ich dann kündigen müsste. Sonderkündigungsrecht hat man in den ersten 6 Wochen mit einer Frist von 2 Wochen. Sprich, 4 Wochen nach Start der Vertragslaufzeit muss ich spätestens die Kündigung eingereicht haben.
Sehe ich das so korrekt?
mason
Kabelfreak
Beiträge: 1816
Registriert: 13.04.2012, 11:24

Re: 6 Wochen Kündigungsrecht / Unverbindlich testen?

Beitrag von mason »

Ja
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Anudeath
Kabelexperte
Beiträge: 833
Registriert: 01.11.2011, 18:14

Re: 6 Wochen Kündigungsrecht / Unverbindlich testen?

Beitrag von Anudeath »

mason hat geschrieben:Ja
:nein: Nein

Das Angebot mit Zufriedenheitsgarantie hat folgende Laufzeiten bzw. Kündigungsfristen:

Mindestvertragslaufzeit beginnt nach der 2-monatigen Testphase (Testphase ist kostenpflichtig) und beträgt dann 22 Monate - Verlängerung um 12 Monate bei Nichtkündigung

Kündigungsfrist innerhalb der Testphase beträgt 2 Wochen, also 2 Wochen vor Ablauf der Testphase ist die Kündigung letzmalig möglich.

Kündigungsfrist zum Ende der Mindestvertragslaufzeit beträgt aber wie bei allen anderen Angeboten auch 12 Wochen
tzippy
Newbie
Beiträge: 6
Registriert: 04.01.2013, 11:43

Re: 6 Wochen Kündigungsrecht / Unverbindlich testen?

Beitrag von tzippy »

@Anudeath Vielen Dank für's Erläutern!