Ich kann keine fundierte Aussage darüber geben, da ich den Begriff "Erfüllungsgehilfe", wie er von Dir verstanden wird, nicht im Detail kenne und das juristendeutsch nicht in jeder Kleinigkeit verstehe (verstehen will!)noprofi hat geschrieben:Ich habe kein abgeschlossenes Jurastudium, aber ich wurde im Laufe meiner Ausbildung u. a.
darin geschult, auf die Aussagen zu achten, um die ein Gesprächspartner sich rumdrückt.
Ich kenne die Rechte und Pflichten, die sich aus meinem Vertrag mit der Kabel Deutschland ergeben.
Alles andere kenne ich nicht und werde auch keine Erklärung abgeben.
Das hat nichts mit "rumdrücken" zu tun.
Für mich ist das auch insofern nicht relevant, weil ich als selbständiger Kaufmann sowieso für meine Leistungen hafte.
Ob die KDG dann auch noch für meine Leistungen haften muss, sollte die KDG prüfen.
MB-berlin