Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet

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automatiX
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Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet

Beitrag von automatiX »

Hallo alle miteinander!
Ich ziehe Ende März 31.03.2013 in ein nicht von Kabel Deutschland versorgtes Gebiet um. Dazu habe ich Mitte Dezember 2012 einen Umzug über das Kundenportal angemeldet. Ein paar Tage später kam ein Brief von Kabel Deutschland, dass mein Vertrag dann Mitte Juni 2013 endet.

Nach § 46 Abs. 8 TKG habe ich doch eine 3-monatige Kündigungsfrist, welche ich mit der Ankündigung des Umzuges Mitte Dezember 12 auch einhalte.
Wie kommt es dann, dass mein Vertrag erst im Juni endet?

Vielen Dank!

Grüße
Mike79
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Re: Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet

Beitrag von Mike79 »

Weil du keine drei Monate Frist ab dem Zeitpunkt deiner Kenntnisnahme sondern drei Monate ab deinem Umzug hast. Das ist eine Art Zugeständnis an die Anbieter, nenne es Abstandszahlung durch die Hintertür. Immerhin können die nichts dafür, dass du umziehst, sie würden ihren Teil des bilateral geschlossenen Vertrages ja weiterhin am vertraglich festgelegten Ort erbringen. So haben es die Gerichte auch bis zur TKG-Novelle auch gesehen und entsprechend entschieden.
automatiX
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Re: Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet

Beitrag von automatiX »

Zahle ich in diesen drei Monaten dann einfach nur weiter, oder ist dann am alten Wohnort möglich den Anschluss weiter zu Nutzen? Es wäre ja dann sinnvoll eine Kündigung vorzuziehen, wenn der neue Wohnsitz bereits besteht und eine Meldebescheinigung vorliegt.

Grüße
Mike79
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Re: Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet

Beitrag von Mike79 »

Weiß nicht, wie das bei KDG ist. Bei der Telekom wird der Anschluss abgeschaltet, im blödesten Fall kann man ihn aber auch sperren lassen.
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VBE-Berlin
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Re: Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet

Beitrag von VBE-Berlin »

automatiX hat geschrieben: eine Meldebescheinigung vorliegt.
Erst dann wird die Kündigung als Sonderkündigung nach TKG bearbeitet!
Die jetzigen Fristen können also auch die Fristen nach AGB sein.

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Mike79
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Re: Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet

Beitrag von Mike79 »

sagte ja, drei Monate ab Umzug, nicht ab Planung ;-)
carsten65
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Re: Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet

Beitrag von carsten65 »

idR wird nicht kontrolliert, ob du nach Ummeldung auch tatsächlich direkt umziehst.
Wenn du dich 3 Mon vor dem tatsächlichen Umzug ummelden kannst, sollte das klappen.
Wenn KDG eine 3-monatige Kündigunggsfrist eingehalten haben möchte, so ist sie natürlich auch selber daran gebunden.
Sprich die Leistung mmuss dann natürlich auch am ursprüngichen Ort verfügbar sein.
noprofi
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Re: Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet

Beitrag von noprofi »

carsten65 hat geschrieben:idR wird nicht kontrolliert, ob du nach Ummeldung auch tatsächlich direkt umziehst.
Wenn du dich 3 Mon vor dem tatsächlichen Umzug ummelden kannst, sollte das klappen.
Wenn KDG eine 3-monatige Kündigunggsfrist eingehalten haben möchte, so ist sie natürlich auch selber daran gebunden.
Sprich die Leistung mmuss dann natürlich auch am ursprüngichen Ort verfügbar sein.
Nur er braucht ja die Meldebescheinigung und die kriegt er erst, wenn er tatsächlich umzieht.
Mike79
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Re: Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet

Beitrag von Mike79 »

genau genommen kriegt er die, sobald er sich anmeldet. einen wohnnachweis in diesem Sinne gibt es ja nicht mehr bzw noch nicht wieder.
carsten65
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Re: Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet

Beitrag von carsten65 »

noprofi hat geschrieben:Nur er braucht ja die Meldebescheinigung und die kriegt er erst, wenn er tatsächlich umzieht.
Ist ja eigentlich schon beantwortet, aber noch mal konkreter:
Die (Um)Meldebescheinigung bekommst du, sobald du dich beim Amt ummeldest.
Kontrollieren, ob du dich da auch ab sofort ständig aufhältst, tut keiner.