Frage zur Rufnummermitnahme

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Alex87
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Frage zur Rufnummermitnahme

Beitrag von Alex87 »

Hallo, liebe Community.

Ich will von der Telekom zu Kabel Deutschland wechseln. Schönerweise gibt es ja die Option, dass man die Rufnummer mitnehmen kann.
Mein Vertrag bei der Telekom läuft aber erst mitte Dezember dieses Jahres ab. Ich wollte fragen, ob es deshalb möglich wäre, die Rufnummer erst im Dezember zu übernehmen, wenn der Vertrag bei der Telekom abläuft, da ich nicht glaube, dass die Telekom die Portierung schon früher zulässt.

Ich danke für Antworten. :)
klecar2
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Re: Frage zur Rufnummermitnahme

Beitrag von klecar2 »

Um die Rufnummer mitnehmen zu können, muss zunächst der Vertrag beim alten Dienstebetreiber unter Berücksichtigung der Vertragsbindung gekündigt werden, dann kann die Portierung beim neuen Diensteanbieter beantragt werden. Der Antrag auf Rufnummernportierung durfte frühestens 123 Tage vor Vertragsende gestellt werden. Seit 2012 ist auch die sofortige Rufnummernmitnahme möglich. Auch nach Vertragsende hat der vorherige Inhaber noch 30 Tage lang das Recht auf die Mitnahme seiner Rufnummer, wobei der Antrag auf Grund der im Verfahren festgelegten Zeiten für die Antragsbearbeitung spätestens 15 Tage nach Vertragsende beim neuen Provider eingegangen sein sollte.


Quelle Wikipedia
Alex87
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Re: Frage zur Rufnummermitnahme

Beitrag von Alex87 »

Erstmal danke für die Antwort.
klecar2 hat geschrieben:Um die Rufnummer mitnehmen zu können, muss zunächst der Vertrag beim alten Dienstebetreiber unter Berücksichtigung der Vertragsbindung gekündigt werden, dann kann die Portierung beim neuen Diensteanbieter beantragt werden.
Ich schicke also das Kündigungsschreiben zur Telekom und sobald sie das erhalten haben, kann ich beantragen die Rufnummer zu übernehmen, wenn ich richtig verstanden habe.
klecar2 hat geschrieben:Der Antrag auf Rufnummernportierung durfte frühestens 123 Tage vor Vertragsende gestellt werden.
Was genau ist mit "durfte" gemeint? Das ist jetzt also nicht mehr so?
123 Tage ist eine seltsame Zahl. Also muss ich noch ca. 8 monate warten mit dem Vertrag, nur weil ich meine Rufnummer übernehmen will? Das ist ja ziemlich blöd. :(


Edit:
klecar2 hat geschrieben:Seit 2012 ist auch die sofortige Rufnummernmitnahme möglich.
Ah verstehe. Seit 2012 hab ich also nicht mehr diese 123 Tage, sondern kann sofort die Rufnummer übernehmen, auch wenn mein Vertrag bei der Telekom noch läuft.
Wenn mir das jetzt noch so jemand, der sich damit gut auskennt, bestätigen kann, wäre mir sehr geholfen. ;)
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leberblume
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Re: Frage zur Rufnummermitnahme

Beitrag von leberblume »

klecar2 schrieb:
Der Antrag auf Rufnummernportierung durfte frühestens 123 Tage vor Vertragsende gestellt werden.
Das wüßte ich auch gern etwas konkreter, da mein Portierungsauftrag bereits am 20.08.2012 per FAX an KD geschickt wurde (210 Tage vor Vertragsende - 20.03.2013-). Wäre demnach zu früh gewesen und ich sollte den Antrag aktuell nochmal stellen?
Servus Inge
Mosskwa
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Re: Frage zur Rufnummermitnahme

Beitrag von Mosskwa »

Beim Abschluss eines Vertrages bei der KDG kann angegeben werden, dass die Rufnummer mitgenommen werden soll. Nach ERFOLGTER (!) Installation sendet KDG das korrekt ausgefüllte Portierungsformular (das nach Erhalt der ersten Unterlagen an KDG geschickt werden muss) an den Altanbieter. Wichtig ist, dass auch das Portierungsformular die Kündigungsfrist wahren muss.

Angenommen, du bestellst morgen und es wird nächste Woche installiert, dann schickt KDG das Formular wenige Tage später zum alten Anbieter.

Dieser betrachtet den Portierungswunsch als Kündigung und bestätigt KDG den Termin der Rufnummernübernahme - meist ist das der Tag, an dem auch der Vertrag beim Altanbieter ausläuft.

Sollte es mal knapp werden mit "Installation" + "KDG schickt Portierungsformular an Altanbieter", dann kann man natürlich auch selbst kündigen.

Um die Zeit der Doppelbelastung (Installationsdatum bei der KDG bis Vertragsende beim Altanbieter) aufzufangen, gibt es bei der KDG ein Restlaufzeitprogramm, das eine Gutschrift über max. 6 Grundgebühren umfasst. Ob man das im Internet buchen kann, weiß ich aber nicht. Wichtig ist: KDG erteilt die Gutschrift erst dann, wenn der Kunde die Kündigungsbestätigung des Altanbieters einschickt.

Komplexes Thema. :o
Abraxxas
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Re: Frage zur Rufnummermitnahme

Beitrag von Abraxxas »

Hier stehen die Grundlagen und gesetzlichen Vorschriften.
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leberblume
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Re: Frage zur Rufnummermitnahme

Beitrag von leberblume »

Fazit: Das Antragsformular für die Portierung/Kündigung sollte rechtzeitig (Maßstab ist die Kündigungsfrist des jeweiligen Altanbieters) bei KD vorliegen, je früher desto besser.
Danke für die Infos.
Servus Inge
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Anudeath
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Re: Frage zur Rufnummermitnahme

Beitrag von Anudeath »

klecar2 hat geschrieben:Um die Rufnummer mitnehmen zu können, muss zunächst der Vertrag beim alten Dienstebetreiber unter Berücksichtigung der Vertragsbindung gekündigt werden, dann kann die Portierung beim neuen Diensteanbieter beantragt werden. Der Antrag auf Rufnummernportierung durfte frühestens 123 Tage vor Vertragsende gestellt werden.
Gilt nur für Mobilfunkrufnummern...
klecar2 hat geschrieben: Seit 2012 ist auch die sofortige Rufnummernmitnahme möglich.
Gilt ebenfalls nur für Mobilfunkrufnummern...

klecar2 hat geschrieben: Auch nach Vertragsende hat der vorherige Inhaber noch 30 Tage lang das Recht auf die Mitnahme seiner Rufnummer, wobei der Antrag auf Grund der im Verfahren festgelegten Zeiten für die Antragsbearbeitung spätestens 15 Tage nach Vertragsende beim neuen Provider eingegangen sein sollte.
immernoch das selbe....Mobilfunkrufnummern :wand: :wand: :wand:
klecar2 hat geschrieben: Quelle Wikipedia
Ja...das steht dort, aber du solltest vor dem Zitieren aus einer Quelle genau lesen...Das alles steht unter der Teilüberschrift Mobilfunk.

So und nun sag ich mal wie es richtig geht :streber:

Kündigung muss nicht selbst vom Kunden ausgesprochen werden. Diese erfolgt standardmäßig über den Portierungsauftrag selbst. Es gibt keine festgelegte Zeit vor dem möglichen Portierungstermin in dem die Kündigung erfolgen muss...die 123 sind im Bereich Festnetz absoluter Mumpitz.
Das einzige was man beachten muss ist die Kündigungsfrist des Vertrages beim alten Provider. Da der Auftrag die Kündigung enthält, muss der Auftrag rechtzeitig eingehen, damit sich der Vertrag nicht verlängert!

Der vorzeitigen Mitnahme der Rufnummer (vor Auslaufen des Vertrages) wird bei allen Anbieter nicht standardmäßig angeboten, kann aber explizit beauftragt werden, wobei der abgebende Provider diesem Wunsch aber nicht nachkommen muss.

Sollte die Kündigung vom Kunden selbst aufgesprochen werden und der Vertrag ist bereits beendet, dann gilt die Regel: Die Rufnummer verbleibt noch 90 Tage nach Abschaltung im Bestand beim alten Provider und ist damit auch noch portierbar. Erst nach dieser Frist geht die Rufnummer wieder an den ursprünglichen Provider zurück und kann dort an neue Kunden vergeben werden.

Soooo.... und um auch mal ne Quelle zu nennen :http://www.bundesnetzagentur.de/cln_191 ... epage.html

Da steht alles Wichtige, was man wissen sollte....das TKG §46 (http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html) könnte ich auch zitieren... bring an der aber Stelle wenig, da die FAQ's der BNetzA für uns Normalsterbliche besser geeignet sind und alle wesentlichen Infos's enthalten