Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
mason
Kabelfreak
Beiträge: 1816
Registriert: 13.04.2012, 11:24

Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?

Beitrag von mason »

Per Post wird die Kündigungsbestätigung kommen, allerdings abgewandelt in eine Kündigung zum regulären Vertragsende.
Ist die übliche Masche, wie KDG auf ausserordentliche Kündigungen reagiert.
Alkanere
Newbie
Beiträge: 41
Registriert: 26.03.2012, 11:24

Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?

Beitrag von Alkanere »

@mason


wenn es so sein sollte wie Du vermutest wie weiter vorgehen? Nochmals Frist setzen? Irgendwann muss doch so ne Kündigung mal durchgehen.Kann ja net sein das
die mit ihrem Scheiss durchkommen...
mason
Kabelfreak
Beiträge: 1816
Registriert: 13.04.2012, 11:24

Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?

Beitrag von mason »

Ich hatte seinerzeit nochmals KDG darauf hingewiesen, dass trotz Fristsetzung und mehrer Entstörversuche die vereinbarte Leistung nicht erbracht würde und ich notfalls zu juristischen Mitteln greifen würde, sollten sie die ausserordentliche Kündigung nicht akzeptieren.
Daraufhin wurde der Vertrag vorzeitig beendet.
Ich hatte aber das Spielchen auch längere Zeit mitgemacht und mich immer vertrösten lassen.
Am Schluss (nach Fristsetzung) kam ein Techniker und 2 Stunden später fiel Internet total aus, der nächste Termin wurde nicht eingehalten ohne Absage und dann wurde innerhalb einer weiteren 14 Tage Frist immer noch nichts gemacht.

Da bei dir ja nun die Störung erstmal behoben war, wirst du um eine erneute Fristsetzung wohl nicht herumkommen und KDG einen weiteren Entstörversuch zubilligen müssen.

Dann allerdings solltest du es schaffen, aus dem Vertrag zu kommen.
Aber warte mal ab, was in dem Brief steht.
Alkanere
Newbie
Beiträge: 41
Registriert: 26.03.2012, 11:24

Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?

Beitrag von Alkanere »

@Mason


Danke dir. Dann werd ich erstmal auf den Brief warten. :-)

Und sage an dieser Stelle erst einmal Danke für die bereits geleistete Hilfestellung !!!!
Alkanere
Newbie
Beiträge: 41
Registriert: 26.03.2012, 11:24

Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?

Beitrag von Alkanere »

@mason

Traritrara die Post vo KDG ist da. natürlich haben sie wie von dir vermutet die Kündigung zwar angenommen aber zum normalen Vertragsende.

Wie mach ichs am besten? Nochmal schreiben das ich dir Kündigung zum regulären Vertragsende nicht hinnehme und Ihnen hiermit nochmals 15 tage Frist zur Beseitigung der Störung gebe?


Sind Gutschriften für die entstandene Störung eigentlich nur auf Kulanzbasis von KDG möglich oder gibt es da ein Recht drauf?
noprofi
Fortgeschrittener
Beiträge: 150
Registriert: 28.09.2012, 14:58

Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?

Beitrag von noprofi »

Alkanere hat geschrieben:@mason

Traritrara die Post vo KDG ist da. natürlich haben sie wie von dir vermutet die Kündigung zwar angenommen aber zum normalen Vertragsende.

Wie mach ichs am besten? Nochmal schreiben das ich dir Kündigung zum regulären Vertragsende nicht hinnehme und Ihnen hiermit nochmals 15 tage Frist zur Beseitigung der Störung gebe?


Sind Gutschriften für die entstandene Störung eigentlich nur auf Kulanzbasis von KDG möglich oder gibt es da ein Recht drauf?
Wie oft willst Du eigentlich noch fragen, wenn Du doch nicht auf die Antworten wartest, sondern sofort das tust, was Dir spontan einfällt und dann erwartest, dass jemand von uns für dich die Zeit zurückdreht.
Auf Kulanz kannst Du jetzt nicht mehr hoffen und wenn Du auch noch die Zahlungen einstellst, wirst Du demnächst Post von einer Inkassostelle bekommen und die wollen dann noch zusätzliches Geld von Dir.
Alkanere
Newbie
Beiträge: 41
Registriert: 26.03.2012, 11:24

Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?

Beitrag von Alkanere »

@NoProfi


das ich ihnen wie mason schon schrieb noch eine Frist zugestehen muss ist mir klar , mir geht es im moment aber explizit darum ob ich die Kündigung so belassen soll nachdem die bestätigung zum normalen vertragsende gekommen ist , oder ob ich in dem Falle auch nochmal irgendwas machen muss bevor da wieder was verkehrtes läuft


zumal ich auf nicht gefragt habe ob ich auf kulanz hoffen darf sondern wie dort die rechtslage aussieht !!! nur mal so nebenbei erwähnt ....
mason
Kabelfreak
Beiträge: 1816
Registriert: 13.04.2012, 11:24

Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?

Beitrag von mason »

Rechtssicher kann dir nur ein ANwalt helfen.

Ich pers. würde es auf die folgende Art versuchen:

Nochmaliges Schreiben an KDG mit dem Hinweis, dass du die Wandlung der ausserordentlichen Kündigung wegen nicht erbrachter Leistung in eine reguläre Kündigung nicht akzeptierst
KDG aber anbieten, alternativ noch mal einen letzten Entstörversuch innerhalb einer 14 Tagefrist durchzuführen und bei Nichtbehebung auf der sofortigen Kündigung zu bestehen.

Unabhängig davon kannst du trotz regulärer Kündigung immer ausserordentlich kündigen, wenn ein wichtiger Grund besteht.
Jospl
Newbie
Beiträge: 95
Registriert: 12.01.2013, 19:13

Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?

Beitrag von Jospl »

Alkanere hat geschrieben:@NoProfi
das ich ihnen wie mason schon schrieb noch eine Frist zugestehen muss ist mir klar , mir geht es im moment aber explizit darum ob ich die Kündigung so belassen soll nachdem die bestätigung zum normalen vertragsende gekommen ist , oder ob ich in dem Falle auch nochmal irgendwas machen muss bevor da wieder was verkehrtes läuft
Das Gesetz regelt hier ganz klar. Du musst 2 Nachbesserungsversuche dulden. Tritt danach bei dem selben Problem immer noch keine Besserung ein, ist eine fristlose Kündigung rechtsmässig, und die muss dir dein Vertragspartner auch nicht bestätigen. Wenn du die, ich will jetzt nicht Inkompetenz sagen, aber wenn du die fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuche beweisen kannst, sowie den Zugang der Kündigung (incl. Widerruf der Lastschriftzustimmung) bei KD, dann stelle die Zahlungen ein bzw. lasse immer fleissig zurückbuchen und warte. Wenn dann Inkasso kommt, Widerspruch einlegen. Wenn KD klagt, dann mit den gesammelten Unterlagen beim Gericht vorsprechen, damit die die Aufhebung des Vertrages auch der KD verklickern.

http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html
Alkanere hat geschrieben:zumal ich auf nicht gefragt habe ob ich auf kulanz hoffen darf sondern wie dort die rechtslage aussieht !!! nur mal so nebenbei erwähnt ....
http://www.juraforum.de oder http://www.123recht.net
- Ihnen fehlen 18 Regionalfassungen der Dritten?
- Ihnen fehlen 10 HD Sender von ARD & ZDF?
- Ihnen fehlt Radio Bremen TV?
- Die Bildverschlechterungsoffensive der Kabel Deutschland nervt Sie?
- Sie fühlen sich von der Herunterrechnung der Blindentonspur diskriminiert?
- ...und das alles für 18,90 mtl. Grundgebühr?

Schauen Sie doch mal was kundenorientierte Unternehmen ihrer zahlenden Kundschaft bieten: Telekom Entertain, (Senderliste)

Und das alles ohne Einspeiseentgelte von ARD und ZDF.
Benutzeravatar
VBE-Berlin
ehemals MB-Berlin
Beiträge: 14082
Registriert: 15.04.2008, 23:50
Wohnort: Berlin

Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?

Beitrag von VBE-Berlin »

Jospl hat geschrieben: Das Gesetz regelt hier ganz klar. Du musst 2 Nachbesserungsversuche dulden. Tritt danach bei dem selben Problem immer noch keine Besserung ein, ist eine fristlose Kündigung rechtsmässig, und die muss dir dein Vertragspartner auch nicht bestätigen. Wenn du die, ich will jetzt nicht Inkompetenz sagen, aber wenn du die fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuche beweisen kannst, sowie den Zugang der Kündigung (incl. Widerruf der Lastschriftzustimmung) bei KD, dann stelle die Zahlungen ein bzw. lasse immer fleissig zurückbuchen und warte. Wenn dann Inkasso kommt, Widerspruch einlegen. Wenn KD klagt, dann mit den gesammelten Unterlagen beim Gericht vorsprechen, damit die die Aufhebung des Vertrages auch der KD verklickern.

http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html
vom Prinzip her richtig.
Ehe ich mich aber auf einen Gerichtsprozeß einlasse, würde ich meine derzeitigen Unterlagen zur Sicherheit von einem Anwalt prüfen lassen. Auch die KDG hat Unterlagen über die Nachbesserungen und Messwerte.
Es reicht ja evtl. schon, wenn es nicht genau das gleiche Problem war.

Das ist meine Ansicht, ich bin aber kein Jurist!

MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)