BGH Urteil: bei Anschlussausfall gibts Schadenersatz

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Abraxxas
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BGH Urteil: bei Anschlussausfall gibts Schadenersatz

Beitrag von Abraxxas »

Das Internet gehört zur Lebensgrundlage, entschied heute der BGH. Das bedeutet es muss auch für Privatpersonen immer verfügbar sein.
Artikel im SPON

Ich schätze KDG muss nun in die Puschen kommen und die Netzqualität sicherstellen. Sonst hagelts Schadenersatzforderungen. (Auch wenn der einklagbare Betrag pro Tag eher gering sein dürfter)
mason
Kabelfreak
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Re: BGH Urteil: bei Anschlussausfall gibts Schadenersatz

Beitrag von mason »

Von immer verfügbar lese ich nichts.
Es ging um einen Ausfall von 2 Monaten oder mehr.
In deinen AGB steht drin, wie lange der auf´s Jahr gerechnete Ausfall sein darf (98,5% Verfügbarkeit, wenn ich nicht irre)
Und dann gibt´s immer noch die höhere Gewalt, mit der sich auch längerer Ausfall begründen lässt so wie die Ursachen, auf die KDG keinen Einfluss hat

Z. B. Genehmigungsdauer für Tiefbauarbeiten, Dauerfrost oder Rückwegstörer, die den Techniker nicht ins Haus lassen usw.

Wird schwer sein, da Schadenersatz zu erreichen.
Klagen könnten schon wegen des geringen Streitwertes abgewiesen werden.
Newty
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Re: BGH Urteil: bei Anschlussausfall gibts Schadenersatz

Beitrag von Newty »

Radio Eriwan hat entschieden:
Im Prinzip kann man als Privatperson mit nicht funktionalem Anschluss sich selbst Abhelfen (Mobilfunk). Und man kann, wenn man sich deswegen ein Handy gekauft hat, diese Kosten dem Provider anlasten. Aber: Das Verhältnis muss gewahrt bleiben. Eine Allnet-Flat gibs für 19,90€, dazu ne zweite Karte mit 5GB Daten für 25€(ich gehe jetzt einfach mal davon aus, das maxdome, SkyGo!, OCH und torrent kein Grundbedürfnis sind). Dazu kommen Einmalkosten von 60€ für Telefon und Surfstick. Bei 2 Monaten Ausfall reden wir von 150€ bei Neuanschaffung aller Geräte - kommen wir also bei 2,50€ pro Tag aus...

Warum da nun soviel zugesprochen wurde? Der Fall ist von Anfang 2009...
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Mike79
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Re: BGH Urteil: bei Anschlussausfall gibts Schadenersatz

Beitrag von Mike79 »

Die Höhe des Schadens­ersatzes richte sich nach den markt­üblichen, durch­schnittlichen Kosten, die in dem betreffenden Zeitraum für die Bereit­stellung des im Vertrag erfassten DSL-Anschlusses ohne Telefon- und Fax­nutzung angefallen wären.
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VBE-Berlin
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Re: BGH Urteil: bei Anschlussausfall gibts Schadenersatz

Beitrag von VBE-Berlin »

Also max. 1 Euro je Tag?

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Abraxxas
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Re: BGH Urteil: bei Anschlussausfall gibts Schadenersatz

Beitrag von Abraxxas »

mason hat geschrieben:Von immer verfügbar lese ich nichts.
Zitat SPON Artikel; Internetnutzer haben nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Anschluss ausfällt.
Das impliziert im Umkehrschluss ständige Verfügbarkeit.
In deinen AGB steht drin, wie lange der auf´s Jahr gerechnete Ausfall sein darf (98,5% Verfügbarkeit, wenn ich nicht irre)
AGB können geltende Rechtssprechung nicht brechen. Ich schätze dieser Teil der AGB wird in Kürze angepasst werden müssen.
Und dann gibt´s immer noch die höhere Gewalt, mit der sich auch längerer Ausfall begründen lässt
Begründen kann man den Ausfall damit. Das befreit aber nicht von Schadenersatz solange man nicht alles vertretbare (z.B. Redundanz) getan hat um dieses Risiko zu minimieren.
Wird schwer sein, da Schadenersatz zu erreichen.
Klagen könnten schon wegen des geringen Streitwertes abgewiesen werden.
Der Streitwert bemisst sich nicht nach den Gebühren an KDG sondern nach den tatsächlichen Kosten die jemandem wegen eines Ausfalls entstehen. Das können im Einzelfall auch ein paar hundert Euro pro Tag sein.

Man wird seheh ob sich dieses Urteil in der Praxis bemerkbar macht. Es stärkt zumindest zuerstmal die Rechte der Nutzer.
Newty
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Re: BGH Urteil: bei Anschlussausfall gibts Schadenersatz

Beitrag von Newty »

Abraxxas hat geschrieben: Das impliziert im Umkehrschluss ständige Verfügbarkeit.
Nein. Das ist nichtmal bei eindeutig höheren Grundbedürfnissen (Strom, Heizung) der Fall. Im Falle des Stromausfalles gibt es keinen anlassunabhängigen Schadenersatz. Bei normaler Heizung kannst du nur die Miete entsprechend kürzen, bei Fernwärme besteht sogar nur bei Fährlässigkeit des Zulieferers ein Anspruch.
Der Streitwert bemisst sich nicht nach den Gebühren an KDG sondern nach den tatsächlichen Kosten die jemandem wegen eines Ausfalls entstehen. Das können im Einzelfall auch ein paar hundert Euro pro Tag sein.
Wie soll das gehen? Mehrere hundert Euro pro Tag, die unabwendbar sind oder dabei anfallen, einen Schaden im privaten Bereich zu mindern? SpOn schreibt:
Deshalb bestehe auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens ein Ersatzanspruch,
und weiter
Große Summen sind allerdings nicht zu erwarten. (...). Auch beim Ausfall des Internetzugangs muss nach Ansicht der Richter entsprechend ein Prozentsatz des Monatstarifs zugrunde gelegt werden.
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koaschten
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Re: BGH Urteil: bei Anschlussausfall gibts Schadenersatz

Beitrag von koaschten »

Hmm das die BNetzA ja festgestellt hat, das das Kabelmodem und somit auch die Fritzbox zum Provider Netz gehört.... Wenn das Wlan nicht tut oder die Fritte wie blöde rebootet... AU WEIA
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HSVMichi
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Re: BGH Urteil: bei Anschlussausfall gibts Schadenersatz

Beitrag von HSVMichi »

Es war ja gestern in der Tagesschau noch ein kurzer Bericht dazu.

Und das Gericht hat ja wegen des Klägers gerade entschieden, dass nicht nur der Nutzungsausfall vergütet werden muss, sondern auch Anspruch auf Schadensersatz besteht; wie auch immer der zukünftig bewertet wird.
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noprofi
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Re: BGH Urteil: bei Anschlussausfall gibts Schadenersatz

Beitrag von noprofi »

Man darf auch nicht vergessen, dass den Geschädigten immer die Schadenminderundspflicht trifft.
Bevor also jemand von mehreren hundert Euro am Tag träumt, sollte er sich überlegen, ob dieser Schaden nicht vermeidbar ist.