Richtig. Eh sich welche Hoffung machen: Ich glaube nicht das ein Richter bei einer Stunde Ausfall gleich mal mehrere hundert Euro Schadensersatz zu spricht. Dazu muss man den Schaden beweisen und die Vorkosten erstmal tragen, wenns nicht gar vom Gericht wegen Nichtigkeit eingestellt wird.Newty hat geschrieben:Radio Eriwan hat entschieden:
Im Prinzip kann man als Privatperson mit nicht funktionalem Anschluss sich selbst Abhelfen (Mobilfunk). Und man kann, wenn man sich deswegen ein Handy gekauft hat, diese Kosten dem Provider anlasten. Aber: Das Verhältnis muss gewahrt bleiben.
Letztendlich: Recht haben und Recht bekommen sind vor Gericht zwei verschiedene Dinge.