Kündigung wegen Umzugs

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mm0811
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Kündigung wegen Umzugs

Beitrag von mm0811 »

Guten TAg,

ich habe jetzt etwas Stress mit Kabel Deutschland.
Ende Oktober haben wir unseren Neuen Mietvertrag unterschrieben. Danach hab ich gleich mal geschaut ob Kabel Deutschland ihre Produkte auch in dem Neuen Gebiet anbietet. Dieses war leider, laut der Homepage, nicht verfügbar. Als ich dort angerufen habe, hat er auch nochmal nachgesehen und mir telefonisch gesagt das sie nichts in dem Gebiet anbieten. Nach meiner Frage ob ich dann ein Sonderkündigungsrecht habe, sagte er "Ja. Sie müssen die Anmeldebestätigung zu uns Faxen, die Sie vom Bürgerbüo bekommen."
Als wir jetzt Mitte Januar umgezogen sind, hab ich mich umgemeldet und diese Anmeldebestätigung mit einem kleine drei Zeiler das ich den Sonderkündigungsrecht gebrauch mache.
Jetzt hab ich ein Schreiben von Kabel Deutschland bekommen dass ich nach dem Telekommunikationsgesetzt eine Frist von drei Monaten habe. Das heißt, ich soll die nächsten Drei Monate dafür bezahlen was ich gar nicht nutze ...

Kann mir wer sagen was ich dagegen machen kann???

Gruß
mm0811
Samchen
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Re: Kündigung wegen Umzugs

Beitrag von Samchen »

Nichts, kannst es nur hinnehmen!
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VBE-Berlin
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Re: Kündigung wegen Umzugs

Beitrag von VBE-Berlin »

mm0811 hat geschrieben:Kann mir wer sagen was ich dagegen machen kann???
Eine neue Regierung wählen, die das TKG wieder ändert.

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mm0811
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Re: Kündigung wegen Umzugs

Beitrag von mm0811 »

andreasabaad hat geschrieben:Nichts, kannst es nur hinnehmen!
Also sind mir echt die Hände gebunden und ich kann nichts unternehmen??? :motz:
MB-Berlin hat geschrieben:
mm0811 hat geschrieben:Kann mir wer sagen was ich dagegen machen kann???
Eine neue Regierung wählen, die das TKG wieder ändert.

MB-Berlin
Dieses TKG ist zum Anfang des Jahres in kraft getretten :(
mason
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Re: Kündigung wegen Umzugs

Beitrag von mason »

mm0811 hat geschrieben:
andreasabaad hat geschrieben:Nichts, kannst es nur hinnehmen!
Also sind mir echt die Hände gebunden und ich kann nichts unternehmen??? :motz:

Nein, und da ändert auch wiederholtes Nachfragen nichts dran.
Kunterbunter
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Re: Kündigung wegen Umzugs

Beitrag von Kunterbunter »

mm0811 hat geschrieben:Dieses TKG ist zum Anfang des Jahres in kraft getretten :(
Sollte es ursprünglich.
Durch den Rücktritt von Bundespräsident Christian Wulff trat das Gesetz erst im Mai 2012 in Kraft.
Quelle: teltarif TKG-Novelle
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Mosskwa
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Re: Kündigung wegen Umzugs

Beitrag von Mosskwa »

Was du machen kannst? So gemein es klingt: Dich freuen, dass du nur 3 Monate zahlen musst. Zuvor hat KDG die Kunden sehr kulant aus den Verträgen gelassen, wenn sie in nicht versorgtes Gebiet gezogen sind. Sie hätten aber auch darauf bestehen können, dass der Vertrag an der alten Adresse bis zum Vertragsende läuft. (Hätten. Das haben sie nicht gemacht.)

Nun hat der Gesetzgeber dieses Vorgehen mit der Sonderkündigungsfrist von 3 Monaten unterbunden. Blöd: Hat KDG die Kunden zuvor einfach rausgelassen, hält man sich nun an die 3 Monate.
Doc. Sis

Re: Kündigung wegen Umzugs

Beitrag von Doc. Sis »

Mosskwa hat geschrieben:Was du machen kannst? So gemein es klingt: Dich freuen, dass du nur 3 Monate zahlen musst. Zuvor hat KDG die Kunden sehr kulant aus den Verträgen gelassen, wenn sie in nicht versorgtes Gebiet gezogen sind. Sie hätten aber auch darauf bestehen können, dass der Vertrag an der alten Adresse bis zum Vertragsende läuft. (Hätten. Das haben sie nicht gemacht.)

Nun hat der Gesetzgeber dieses Vorgehen mit der Sonderkündigungsfrist von 3 Monaten unterbunden. Blöd: Hat KDG die Kunden zuvor einfach rausgelassen, hält man sich nun an die 3 Monate.
Das stimmt so nun auch wieder nicht!
Hintergrund war, das andere (DSL-)Anbieter auf Einhaltung der ursprünglichen Vertragslaufzeit bestanden.
Dies wurde durch das Gesetz nun geregelt und die Anbieter dürfen bei einem Umzug in ein von ihnen nicht versorgtes
Gebiet nur noch bis zu drei Monaten kassieren.
Das heißt aber nicht, daß sie das müssen!!!
KDG könnte durchaus auch an der alten Regelung festhalten und den Vertrag mit dem Umzugsdatum vorzeitig beenden ohne
dabei gegen ein Gesetz zu verstoßen!

Interessant wäre,wie es mit Rundfunk und TV aussieht.
Das Telekommunikationsgesetz regelt, der Name sagt es ja schon, nur die Telekommunikation.
Also müßte doch eigentlich die Zahlungspflicht für Rundfunk und TV mit dem Umzug enden!
Mosskwa
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Re: Kündigung wegen Umzugs

Beitrag von Mosskwa »

Doc. Sis hat geschrieben:
Mosskwa hat geschrieben:Was du machen kannst? So gemein es klingt: Dich freuen, dass du nur 3 Monate zahlen musst. Zuvor hat KDG die Kunden sehr kulant aus den Verträgen gelassen, wenn sie in nicht versorgtes Gebiet gezogen sind. Sie hätten aber auch darauf bestehen können, dass der Vertrag an der alten Adresse bis zum Vertragsende läuft. (Hätten. Das haben sie nicht gemacht.)

Nun hat der Gesetzgeber dieses Vorgehen mit der Sonderkündigungsfrist von 3 Monaten unterbunden. Blöd: Hat KDG die Kunden zuvor einfach rausgelassen, hält man sich nun an die 3 Monate.
Das stimmt so nun auch wieder nicht!
Hintergrund war, das andere (DSL-)Anbieter auf Einhaltung der ursprünglichen Vertragslaufzeit bestanden.
Dies wurde durch das Gesetz nun geregelt und die Anbieter dürfen bei einem Umzug in ein von ihnen nicht versorgtes
Gebiet nur noch bis zu drei Monaten kassieren.
Das heißt aber nicht, daß sie das müssen!!!
Ich weiß. Das steht auch in meinem Posting. ;o) - Vielleicht ganz so deutlich wie von dir formuliert.
mm0811
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Re: Kündigung wegen Umzugs

Beitrag von mm0811 »

Mosskwa hat geschrieben:... Zuvor hat KDG die Kunden sehr kulant aus den Verträgen gelassen, wenn sie in nicht versorgtes Gebiet gezogen sind. ...
Genau so kenn ich das auch und ich dachte das es immer noch so ist. Kann ich dieses irgendwie "einleiten" ???