Kabelanschluss doppelt bezahlen ?

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Chaot
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Re: Kabelanschluss doppelt bezahlen ?

Beitrag von Chaot »

Bielo hat geschrieben:Passt alles in mein Bild der Medienberater.

...
Ich möchte mit Sicherheit nicht zum Ausdruck bringen das alle Medienberater schwarze Schafe sind.
Allerdings muß KDG dringend an der Qualifizierung der Mitarbeiter und am Qualitätsmanagment arbeiten.

- Wenn ein Medienberater meint er kann sich mit Polizeihilfe Zutritt zur Wohnung verschaffen - Lass ihn ruhig die Polizei rufen! Die wollen auch mal was zum Lachen haben
- Wenn du Internet über KDG hast hat er maximal den Anspruch eine Sperrdose zu setzen. Also höflich Termin ausmachen und das klären, aber nicht hier und jetzt.

Meine Empfehlung:
Sofortiger Widerruf
Beschwerde beim Kundenservice ( kundenservice@kabeldeutschland.de )
Wenn der tatsächlich alles abgestellt hatte ist das u.U. schon im Bereich der Nötigung. Darauf solltest du in der Beschwerde ausdrücklich hinweisen!
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VBE-Berlin
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Re: Kabelanschluss doppelt bezahlen ?

Beitrag von VBE-Berlin »

Chaot hat geschrieben:Wenn ein Medienberater meint er kann sich mit Polizeihilfe Zutritt zur Wohnung verschaffen - Lass ihn ruhig die Polizei rufen! Die wollen auch mal was zum Lachen haben
Die Polizei hätte nur der Beweissicherung (-> der Nutzung des Kabelanschlusses) gedient.
Bielo hat geschrieben:Ich würde erst einmal widerrufen. Dann prüfe, was du mit den Nebenkosten genau zahlst und was du genau empfängst und entscheidest dann oder meldest dich hier wieder.
Ungünstige Reihenfolge.
Mit dem Widerruf wird automatisch die Setzung eines Filters in Auftrag gegeben.
Dann ist der TV-Anschluss erst einmal weg.

Wenn es stimmt, dass es abgeklemmt war (hat der TE geschrieben), kann man den Filter auch im Keller setzen.

Wenn die andere Aussage des TE stimmt (es sollte eine Sperrdose gesetz werden), dann meldet sich ein Technikfirma zum Setzen der Sperrdose.

Leider antwortet der TE nicht, welche seiner widersprüchlichen Aussagen nun der Realität entsprechen.

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Re: Kabelanschluss doppelt bezahlen ?

Beitrag von berlin69er »

Wie will die Polizei denn die "Beweise" sichern? Du weißt schon, dass ich auch die Polizei nicht einfach in meine Wohnung lassen muss? Und schon garnicht, weil es ein dahergelaufener Klingelputzer doch so gerne hätte? Aber stimmt: es ist ja Gefahr für Leib und Leben in Verzug! Ich gehe davon aus, dass sich die Polizisten dann sicher auch nicht das Lachen hätten verkneifen können...
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Re: Kabelanschluss doppelt bezahlen ?

Beitrag von VBE-Berlin »

Kannst Du bitte vernünftige Formulierungen verwenden?

Alles andere spare ich mir. Macht bei Dir eh keinen Sinn.
Du hast zwar keinerlei Ahnung von der Arbeit bei der KDG, tust aber leider allwissend.

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Re: Kabelanschluss doppelt bezahlen ?

Beitrag von Bielo »

MB-Berlin hat geschrieben: Ungünstige Reihenfolge.
Mit dem Widerruf wird automatisch die Setzung eines Filters in Auftrag gegeben.
Denke ich nicht. Bis das Teil verarbeitet ist, kann der neue Auftrag schon durch sein. Vielleicht ja nur analog geschaut und dies wird evt. durch die NK bezahlt. Komplett abschalten wäre auch vertragswidrig, was den zständigen MB wohl nicht interessiert.
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Re: Kabelanschluss doppelt bezahlen ?

Beitrag von VBE-Berlin »

Bielo hat geschrieben:Komplett abschalten wäre auch vertragswidrig, was den zständigen MB wohl nicht interessiert.
Auf diese Frage antwortet der TE leider nicht.

Angeblich wurde er abgeschaltet, dann wollte der MB in die Wohnung zum Abschalten.
Das widerspricht sich immer noch.
Im ersten Fall ist der Filter nach 2 Tagen gesetzt ohne das der TE vor Ort sein muss!

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Re: Kabelanschluss doppelt bezahlen ?

Beitrag von berlin69er »

MB-Berlin hat geschrieben:Kannst Du bitte vernünftige Formulierungen verwenden?
Das gleiche gilt für dich genauso! Du schreibst doch schließlich was von "Polizei rufen" und "Beweise sichern". Sorry, aber ernst nehmen kann ich dich dann nicht mehr! Es geht hier um einen Kabelanschluss und keine Geiselnahme...
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Re: Kabelanschluss doppelt bezahlen ?

Beitrag von spooky »

MB-Berlin hat geschrieben:Kannst Du bitte vernünftige Formulierungen verwenden?

Alles andere spare ich mir. Macht bei Dir eh keinen Sinn.
Du hast zwar keinerlei Ahnung von der Arbeit bei der KDG, tust aber leider allwissend.

MB-Berlin
Also kannst Du die Polizei holen um einen Kabelanschluß sperren zu können, bzw. die sollen deine Zeugen sein, daß über den Kabelanschluß widerrechtlich TV geschaut wird?

Zumindest verstehe ich das so, aus deinen Kommentaren heraus.
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Re: Kabelanschluss doppelt bezahlen ?

Beitrag von kabel_fan »

Nun sollte man nicht übersehen, dass zumindest ein Anfangsverdacht wegen Betrug, § 263 StGB vorliegt.
Und eigentlich sollte selbstvertändlich sein, dass der, der eine leistung in Anspruch nimmt, diese auch bezahlt. Und wenn man zwei jahre in einer Wohnung ist, den Fernseher nutzt, und sich nicht darüber im klaren ist, an wem oder ob er dafür auch bezahlt, muss sich schon ein paar Fragen gefallen lassen.
Umso unverständlicher finde ich deshalb die Aussagen so mancher Nutzer hier, von deren Wortwahl ganz abgesehen.
Bielo

Re: Kabelanschluss doppelt bezahlen ?

Beitrag von Bielo »

Ihr glaubt doch nicht allen ernstes, dass die Polizei sich in diese (erst einmal) zivilrechtliche Sache einmischt und sich Zutritt zur Wohnung verschafft, ohne dass diese richterlich abgesegnet ist?

Falls ja, wechselt mal eure Fernsehsendungen.