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Bielo hat geschrieben:Ich denke, dass dies der Schein für die aktuelle Lieferung ist. Für das alte Modem war er bei der damaligen Lieferung dabei.
Das siehst du richtig das das der Lieferschein für die aktuelle Lieferung ist.
Allerdings wirst du von KDG keinen anderen Rücksendeschein bekommen. Seltsamerweise sind die nicht fähig dir einen Rückschein mit dem passenden Artikel auszudrucken, da du den ja zu dem Zeitpunkt schon nicht mehr besitzt laut deren Computer.
btw. Seit wann gehen eigentlich die Rücksendungen nach Nürnberg?
Ich dachte mich erinnern zu können das ich früher immer irgendwo Richtung neue Bundesländer versendet habe.
Aber es gab doch einen Schein mit der Lieferung. Sowas hebt man doch auf. Auch den Karton, eben weil man das ja sicher irgendwann zurücksenden muss. Versteh ich nicht. Auch 4,50 EUR für ein Paket bei H... sind ja nicht so viel. Kann man auch selber tragen. Steht denke auch irgendwo in den AGB.
Ich befürchte halt, dass mit dem Rücksendeschein Ärger programmiert ist.
Bielo hat geschrieben:Aber es gab doch einen Schein mit der Lieferung. Sowas hebt man doch auf. Auch den Karton, eben weil man das ja sicher irgendwann zurücksenden muss. Versteh ich nicht. Auch 4,50 EUR für ein Paket bei H... sind ja nicht so viel. Kann man auch selber tragen. Steht denke auch irgendwo in den AGB.
Ich befürchte halt, dass mit dem Rücksendeschein Ärger programmiert ist.
Und was bringt das wenn der alte Retourenschein nicht mehr zu aktuellen Adresse passt?
KD hat nämlich vor einiger Zeit die Rücksendeadresse geändert.
Somit sind alte Retourenlabels wertlos.
Das kann ich nicht bestätigen. Mein Modem ging auch mit alter Adresse raus (wusste nicht, dass es ne neue gibt), kam an und wurde verbucht. Weißt du da was anderes?
Zuletzt geändert von Bielo am 14.02.2013, 14:22, insgesamt 1-mal geändert.
Bielo hat geschrieben:
Ich befürchte halt, dass mit dem Rücksendeschein Ärger programmiert ist.
... Nee, das funktioniert im Allgemeinen schon. Nur scheint KDG bzw. der Logistiker zuweilen Probleme bei der Zuordnung der Pakete zu haben.
Die Kundennummer steht ja auf dem Schein und den Artikel kann man ja handschriftlich ergänzen. Habe ich auch schon mehrfach so gemacht.
Bielo hat geschrieben:Aber es gab doch einen Schein mit der Lieferung. Sowas hebt man doch auf. Auch den Karton, eben weil man das ja sicher irgendwann zurücksenden muss.
Das kann mit Sicherheit keiner verlangen. Bei mir wird der Käse (Karton) max 12 Monate aufbewahrt und die "Rücksendeunterlagen fliegen ebenfalls nach max. 12 Monaten aus den Akten.
Warum sollte ich Unterlagen für irgendwelche Uraltgeräte sammeln die ja dann im Rücksendemoment meist wertlos sind weil z.B. der Logistikdienstleister gewechselt hat oder die Rücksendeadresse nicht mehr stimmt. (ok. Darkstar war schneller )
Bielo hat geschrieben:Das kann ich nicht bestätigen. Mein Modem ging auch mit alter Adresse raus (wusste nicht, dass es ne neue gibt), kam an und wurde verbucht. Weißt du da was anderes?
Wie schon geschrieben ist mir die Adresse in Nürnberg unbekannt.
Chaot hat geschrieben:Allerdings wirst du von KDG keinen anderen Rücksendeschein bekommen. Seltsamerweise sind die nicht fähig dir einen Rückschein mit dem passenden Artikel auszudrucken, da du den ja zu dem Zeitpunkt schon nicht mehr besitzt laut deren Computer.
Man wird von der KDG nie einen weiteren Rücksendeschein bekommen, da laut vom Kunden akzeptierten AGB, die Rücksendung zu lasten des Kunden stattzufinden hat.
Der Rücksendeschein liegt eigentlich nur für den Widerrufsfall mit dabei.
Nun gut, natürlich zwingt keiner euch, die Dinge aufzuheben. Dann muss der Kunde halt, gem. den gültigen AGB, die Geräte auf seine Kosten zurücksenden.
Auszug:
Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf
seine Gefahr an Kabel Deutschland zurückzugeben.
MB-Berlin hat geschrieben:
Man wird von der KDG nie einen weiteren Rücksendeschein bekommen, da laut vom Kunden akzeptierten AGB, die Rücksendung zu lasten des Kunden stattzufinden hat.
Der Rücksendeschein liegt eigentlich nur für den Widerrufsfall mit dabei.
MB-Berlin
Als ich telefonisch den letzten Rücksendeschein wollte hat mir der MA gesagt das er den nur mit aktuellen Geräten ausdrucken kann und ich das dann entsprechend ändern soll.
Die Rücksendung laut AGB zu lasten des Kunden ist ja ok, aber ich muß doch wissen an welche Adresse oder? Ich will ja auch keine Freimachung auf dem Schein haben sondern nur die passenden Rücksendeunterlagen. (Klar werde ich nicht nein sagen wenn die Rücksendung frei ist )
Chaot hat geschrieben:aber ich muß doch wissen an welche Adresse oder?
Die Adresse steht auf dem Schreiben, mit der das Gerät zurückgefordert wird (Modemtausch, Kündigungsbestätigung...)
oder hie im Helpdesk
Chaot hat geschrieben:Ich will ja auch keine Freimachung auf dem Schein haben sondern nur die passenden Rücksendeunterlagen.
Dann müßtest Du aber noch angeben, mit welcher Firma (DHL, DPD, ...) du das Paket zurück schicken willst. sonst ist der Zettel nachher doch falsch
Chaot hat geschrieben:ls ich telefonisch den letzten Rücksendeschein wollte hat mir der MA gesagt das er den nur mit aktuellen Geräten ausdrucken kann und ich das dann entsprechend ändern soll.
Dass muss dann wohl neu oder zumindest mir unbekannt sein.