Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete wie die HD-Option bei Vodafone West.
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV bei Vodafone Kabel Deutschland und bei Vodafone West gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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Burkhard10
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Re: einseitige vertragsänderungen in den 3.programmen

Beitrag von Burkhard10 »

Der Vertrag wurde nicht geändert.
Peter65
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Re: einseitige vertragsänderungen in den 3.programmen

Beitrag von Peter65 »

Eigentlich gabs dazu ne offizielle Pressemitteilung.
Nur liest die keiner.

http://www.kabeldeutschland.com/de/pres ... 12013.html

mfg peter
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spooky
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Re: einseitige vertragsänderungen in den 3.programmen

Beitrag von spooky »

Peter65 hat geschrieben:Eigentlich gabs dazu ne offizielle Pressemitteilung.
Nur liest die keiner.

http://www.kabeldeutschland.com/de/pres ... 12013.html

mfg peter
Brauch ich als Kunde auch nicht.
Wenn es eine Änderung gibt, muß ich als Kunde direkt informiert werden:
Brief, eMail, Hinweis im Kundencenter

Und nicht im Pressebereich.
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Maxxxxx
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Re: einseitige vertragsänderungen in den 3.programmen

Beitrag von Maxxxxx »

In unseren Verträgen steht doch nicht, welche Programme wir empfangen (und leider auch nicht, in welcher technischen Qualität). Es passiert doch nun wirklich hin und wieder, dass Sender ganz verschwinden (z.B. der Musiksender VH1), ins PAY-TV verschoben werden (wie MTV) oder nicht mehr im Kabel verbreitet werden, wohl aber per Satellit (wie Deluxe Music).

Viel schlimmer finde ich diesen Satz im KDG-Antwortschreiben: "Denn die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten möchten künftig unser Kabelnetz kostenlos nutzen."

Es offenbart die dumm-dreiste Grundhaltung dieses Unternehmens.

Wir als Kunden zahlen unsere Rundfunkabgabe, damit die ÖR-Sender ihr Programm produzieren können, und (je nach Vertrag) eine vergleichbar hohe Gebühr an die KDG, damit wir diese von unserem Geld produzierten Programme dann auch zu Hause sehen können.

Die KDG möchte, wie es aus für mich nicht nachvollziehbarer Weise bisher geschah, für diese Weiterleitung Einspeiseentgelte der ÖR-Sender, also DOPPELT bezahlt werden.

Ohne das Programm-Angebot der Sender hätte die KDG im TV-Bereich keine Geschäftsgrundlage. Also wäre es doch logisch, dass SIE die Sender für deren Leistungen bezahlt, und nicht umgekehrt.

Letzteres will ich natürlich nicht hoffen, denn solche Kosten würde die KDG vermutlich an uns Kunden "weiterreichen".
Knidel
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Re: einseitige vertragsänderungen in den 3.programmen

Beitrag von Knidel »

Maxxxxx hat geschrieben:oder nicht mehr im Kabel verbreitet werden, wohl aber per Satellit (wie Deluxe Music).
Aber nur bei Kabel Deutschland wird Deluxe Music nicht mehr verbreitet. War quasi dasselbe Spiel wie jetzt mit den Dritten Programmen, KDG hat den Sender rausgeworfen.
Maxxxxx hat geschrieben:In unseren Verträgen steht doch nicht, welche Programme wir empfangen (und leider auch nicht, in welcher technischen Qualität).
In den Verträgen selber nicht, aber wenn beworbene Sender plötzlich wegfallen sollten, wäre das schon was anderes. Kabel Deutschland wirbt z.B. überall mit "ARD, ZDF und arte in HD". Wobei das natürlich auch ungünstig formuliert ist, KDG speist schließlich lediglich Das Erste HD ein und nicht alle HD-Sender der ARD.

Mit den Dritten Programmen wurde sfaik nie direkt geworben.
Doc. Sis

Re: einseitige vertragsänderungen in den 3.programmen

Beitrag von Doc. Sis »

Maxxxxx hat geschrieben:
Es offenbart die dumm-dreiste Grundhaltung dieses Unternehmens.

Wir als Kunden zahlen unsere Rundfunkabgabe, damit die ÖR-Sender ihr Programm produzieren können, und (je nach Vertrag) eine vergleichbar hohe Gebühr an die KDG, damit wir diese von unserem Geld produzierten Programme dann auch zu Hause sehen können.

Die KDG möchte, wie es aus für mich nicht nachvollziehbarer Weise bisher geschah, für diese Weiterleitung Einspeiseentgelte der ÖR-Sender, also DOPPELT bezahlt werden.

Ohne das Programm-Angebot der Sender hätte die KDG im TV-Bereich keine Geschäftsgrundlage. Also wäre es doch logisch, dass SIE die Sender für deren Leistungen bezahlt, und nicht umgekehrt.

Letzteres will ich natürlich nicht hoffen, denn solche Kosten würde die KDG vermutlich an uns Kunden "weiterreichen".
Ist es aber nicht so, daß die Rundfunkgebühren den örtlich zuständigen Sendeanstalten zukommen!?
Damit haben diese Sendeanstalten auch die Pflicht, dafür zu sorgen, daß ich deren Programm empfangen kann.
Daß dies mittlerweile nicht mehr ausschliießlich über Sender und Antennen funktioniert, dürfte bekannt sein.
Daher muß der ÖR auch dafür sorgen, daß die Programme z.B. auch über die KNB verbreitet wird. Das der KNB dafür Geld will, kann ich verstehen. die Verbreitung über die ÖR-eigenen Sender und Antennen sowie deren Unterhaltung kostet ja auch Geld, was dann bei der Verbreitung nach der Einspeisung bei einem KNB nicht mehr der Fall ist, denn dann muß dieser ja für die Unterhaltungskosten wie Technik und Strom aufkommen.
Von daher kann ich schon verstehen, daß der KNB für seine Leistung bezahlt werden möchte.
Ein Doppelt abkassieren kann ich da nicht erkennen.
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HH-TV-Fan
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Re: einseitige vertragsänderungen in den 3.programmen

Beitrag von HH-TV-Fan »

Es ist vor dem Hintergrund ein doppeltes Abkassieren, da man sich die Bereitstellung des Angebots sowohl von den Sendern als auch den Kunden bezahlen lässt. Die Einspeisegebühren wurden "erfunden", damit sich die Sender am Auf- und Ausbau des Kabelnetzes beteiligen. Dies hat seinerzeit die Post gemacht und später die Telekom. Private Kabelanbieter bekommen keine Einspeisegebühren. Heute bekommen also nur noch die KDG und UM Einspeisegebühren. Der Aufbau des Kabelnetzes ist aber abgeschlossen. Es erfolgt lediglich der Ausbau und der dient fast nur noch der besseren Bereitstellung von Telefon und Internet.
Daher sind die Einspeisegebühren eigentlich ein Relikt aus der Vergangenheit und sind nicht mehr zeitgemäß
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berlin69er
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Re: einseitige vertragsänderungen in den 3.programmen

Beitrag von berlin69er »

Zumal die ÖR ja ihrer Pflicht nachkommen und ihr Programm für die Kabelanbieter sowohl per Sat, als auch per KCC zur Verfügung stellen! Wie hat hier mal jemand treffend geschrieben: ich baue mir ne Schüssel aufs Dach, speise das Programm ins ganze Haus ein, verlange über die Miete Geld dafür und jetzt möchte ich aber bitte schön aber von den Sendern auch noch Geld dafür! Mit welcher Berechtigung?
Ich fürchte dieser Fred wird wieder in einem "Laberfred" enden...
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VBE-Berlin
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Re: einseitige vertragsänderungen in den 3.programmen

Beitrag von VBE-Berlin »

berlin69er hat geschrieben:ich baue mir ne Schüssel aufs Dach, speise das Programm ins ganze Haus ein, verlange über die Miete Geld dafür und jetzt möchte ich aber bitte schön aber von den Sendern auch noch Geld dafür! Mit welcher Berechtigung?
Mit welcher Berechtigung wollen denn die Rechteverwerter Geld von Dir?

Die Einspeiseentgelte sind so möglich gewesen und hätten von jedem Kabelnetzbetreiber verlangt werden können.

Wenn es die anderen nicht gemacht haben: Ihr Pech!

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berlin69er
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Re: einseitige vertragsänderungen in den 3.programmen

Beitrag von berlin69er »

Ob das rechtens ist, wird das Gericht klären & nicht KDG!
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