Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

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Winnile
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Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

Beitrag von Winnile »

Guten Tag.
Ich habe vor ca. 2 Wochen meinen ursprünglichen Kabel Digital Vertrag upgraden lassen in den "Kabel Komfort Premium HD" Vertrag.
Die Übersendung des dazugehörenden HD Video Recorders XL und die Freischaltung haben auch hervorragend geklappt.
Gleichzeitlig wurde, wie auch telefonisch mit der Hotline besprochen, mein alter Kabel Digital Grundvertrag gelöscht und ist mitsamt der alten Smartcard nicht mehr in meiner Kundenportal Übersicht aufgeführt.
Ich könnte nun natürlich gemäß irgendwelcher allgemein gehaltener Bestimmungen in den AGB den alten Thomson Leihreceiver und die alte Smartcard an die hier unter anderem im Hilfsforum genannte Anschrift zurücksenden, wundere mich jedoch, dass da nicht irgend ein konkretes Schreiben von Kabel-Deutschland kommt, in dem konkret auf den Wegfall der alten Vertragsnummer und auf die Seriennummer des zurückzuliefernden receivers, sowie der alten Smartkarte eingegangen wird.

Daher meine Frage.
hat da jemand Erfahrungen. Kommt da noch was ? Ist es einfach vergessen worden ?
Würdet ihr die Sachen einfach zurückschicken ohne einen Bezug und ohne Anschreiben.

Ich gehe ja mal nicht davon aus, dass das ganze eine Masche von Kabel Deutschland ist, um läppische 60 Euro + 35 Euro einzukassieren.
Vielen Dank.
Winnile
fiderallala
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Re: Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

Beitrag von fiderallala »

Ich hatte ein Upgrade von einem ziemlich alten Kabel Digital Home Vertrag auf das neueste mit Leih HD Receiver und allen HD Sendern.

Das neue Gerät und neue Smartcard kam "und später" erhielt ich ein Schreiben dass der alte Receiver und die Smartcard zurück zu schicken sind an eine bestimmte Adresse.

Habe beides in einem Paket per DHL geschickt und später eine Bestätigung per E Mail angefordert dass meine Sachen eingegangen sind, die Bestätigung kam dann auch kurz darauf.
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VBE-Berlin
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Re: Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

Beitrag von VBE-Berlin »

Winnile hat geschrieben:Ich gehe ja mal nicht davon aus, dass das ganze eine Masche von Kabel Deutschland ist, um läppische 60 Euro + 35 Euro einzukassieren.
Da Du schon mit Deinem Vertrag die Aufforderung zur Zurücksendung der Geräte nach Vertragsende bekommen hast, braucht es Die die KDG eigentlich nicht mitzuteilen.
Allerdings kommt meist noch ein Schreiben.

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Winnile
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Re: Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

Beitrag von Winnile »

Danke für die freundlichen Antworten.
Dann werd ich noch eine Woche warten und dann fristgerecht gemäß den AGB die Sachen zurücksenden.
Unter Kundenfreundlichkeit verstehe ich allerdings etwas anderes .
Von fehlenden Rücksendeadressen im ursprünglichen alten Vertrag will ich gar nicht reden.

Schließlich hat man sich bei der "Überzeugungsarbeit", mir den "29,90 Euro Vertrag" aufzuschwatzen auch erhebliche Mühe gegeben.
Ist aber auch keiner größeren Diskussion wert.
Geht letzendlich um einen popeligen, wahrscheinlich für Kabel Deutschland unbrauchbaren alten Receiver und eine ungültige Smartcard.

Und da ich ja nicht gekündigt habe und daher bei Kabel Deutschland ja nicht in Ungnade gefallen bin,und man sicher noch beabsichtigt, mir in weiterer Zukunft auch einen Internet und Telefonvertrag zu verkaufen wird es sicher keine Probleme geben.
Also Danke nochmal und ist wirklich ein gutes Forum hier. :fahne:
Gruß W.
Doc. Sis

Re: Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

Beitrag von Doc. Sis »

Bedarf es denn überhaupt einer Aufforderung die Leihgeräte zurück zu geben!?
m.W. steht das doch alles in den AGB, die damals bei Abschluß des alten Vertrages anerkannt wurden.
In der schriftlichen Widerrufsbelehrung des alten und des neuen Vertrages wird die Adresse angegeben,
die sowohl für den Widerruf als auch für die Rücksendung der Hardware gilt.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, daß man geliehene Dinge sowieso unaufgefordert zurück gibt.
oldie
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Re: Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

Beitrag von oldie »

Doc. Sis hat geschrieben:Bedarf es denn überhaupt einer Aufforderung die Leihgeräte zurück zu geben!?
m.W. steht das doch alles in den AGB, die damals bei Abschluß des alten Vertrages anerkannt wurden.
In der schriftlichen Widerrufsbelehrung des alten und des neuen Vertrages wird die Adresse angegeben,
die sowohl für den Widerruf als auch für die Rücksendung der Hardware gilt.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, daß man geliehene Dinge sowieso unaufgefordert zurück gibt.


Der User Winnile mag ja zufrieden mit den Antworten hier im Forum sein.
Ich wäre und war es bei ähnlicher Problemlage nicht.

Doc, deine Antwort mutet schon etwas seltsam an, zumal sie auch zum Teil sachlich falsch ist.
Wenn du Kabel-Deutschland -Mitarbeiter bist, dann stelle das bitte auch ehrlich dar.
Und das man geliehene Dinge unaufgefordert zurückgibt, mag für den Sandkasten zutreffen, aber normalerweise nicht bei vertraglichen Vereinbarungen, deren Inhalte, wie bei Kabel-Deutschland sehr manigfaltig sind.

Die aktuelle Retourenadresse (Am Tower 222, 90475 Nürnberg) gibt es ja wohl erst seit ca. 1 Jahr, wenn nicht sogar kürzer.
Ich hatte das gleiche Theater bei einem kürzlichen Produktwechsel.
Meiner Meinung nach gehört zur Auftragsbestätigung des neuen Vertrages bzw. zu einer Kündigungsbestätigung unbedingt ein Schreiben von Kabel Deutschland, dass die alte Hardware bzw. Smartcard usw. zurückzuliefern sind unter Angabe der Rücklieferungsadresse und der alten dazugehörenden Vertragsnummern.
Ich bin zum Beispiel über 80 Jahre alt und blickte damals bei dem Vertragsnummernwirrwar nicht durch.
Habe dadurch einen falschen Receiver (mit Zweitcard betrieben) zurückgesandt.
Die "Klärungsprozedure" würde einen weiteren Beitragsthread füllen. :(

Der unbedarfte, einfach strukturierte Kabeluser, wie ich, stellt sich natürlich naiverweise vor, dass die Mitarbeiter der Adresse "Am Tower 222...." die zurückgelieferten Gerätenummern und Smartcartnummern bzw. Modemnummern oder was auch immer irgendwo eingeben und diese dann automatisch in Unterföhring ? oder Euskirchen ? oder wo auch immer den Verträgen zugeordnet werden und der Kunde entlastet wird.
Ich wage zu bezweifeln, dass das in jedem Fall klappt. Also bastelt man selbst ein Anschreiben mit Vertragsnummern, Kundennummer usw. und schickt am besten noch eine weitere Nachricht an alle bekannten Adressen. :confused:
Einfacher wäre das vorgenannte Schreiben von Kabel Deutschland mit der Rückgabeaufforderung und Angabe aller notwendigen Daten.
So genug gemeckert.
Da mein KabelTV nebst Internet einwandfrei funktioniert, will ich mal nicht klagen.
Doc. Sis

Re: Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

Beitrag von Doc. Sis »

Ist doch Unsinn was Du schreibst. Entschuldige, wenn ich da so knallhart antworte.

Die neueste, gültige Rücksende-Adresse ist problemlos der Auftragsbestätigung des neuen Vertrages zu entnehmen.
Aber selbst wenn man dieses Schreiben nicht mehr findet, hat man die Möglichkeit per Mail oder
Anruf bei KDG die Adresse zu erfahren.
Auch im Helpdesk dieses Forum ist die Adresse hinterlegt.
Das man geliehene Dinge unaufgefordert wieder zurück gibt, gilt nicht nur im Sandkasten, sondern in allen Bereichen
des täglichen Lebens und insbesondere, wenn dies sogar noch vertraglich festgelegt und mit finaziellen Ersatzforderungen
verbunden ist.
Wenn ein Kunde so viele Receiver in seinem Haushalt hat, daß er die Übersicht verliert, soll er halt bei KDG anfragen, welches
Geträt denn nun KDG gehört und deshalb zurück gegeben werden soll oder eine Person seines Vertrauens hinzuziehen.
Im übrigen hat Winnile ja auch gar nicht nach der Rücksendeadresse gefragt, die hat er ja bereits hier im Forum gefunden, sondern
er fragte ja, ob er den geliehenen Receiver und die Smartcard zurückschicken soll, auch wenn er keine Aufforderung dazu bekommt.
Nach dem Motto: ich könnte ja mal warten, vllt. merkt es keiner...
Gegen diese Einstellung richtete sich mein Beitrag!

Zum Schluß noch, NEIN ich bin kein Mitarbeiter von KDG, lediglich Kunde.
ich selbst, bzw. mein RA hatte im Jahre 2007 sogar einen Rechtsstreit gegen KDG geführt.
Es ging um eine unberechtigte Gebührenforderung von über 500,00€.
Beendet wurde dieser Rechtsstreit durch Verjährung.
War vermutlich die Taktik von KDG, nachdem man sah, daß die Sache aussichtslos ist! :wink:

Ich bin also immer sehr mißtrauisch aber sehe auch, wenn es an mir liegt, eine
berechtigte Forderung zu erfüllen.
Peter65
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Registriert: 30.08.2007, 17:20
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Re: Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

Beitrag von Peter65 »

Hier ein Auzug aus der AGB von KD:
3. ALLGMEINE PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN

3.2. Bei der Nutzung eines Kabel Digital bzw. Kabel Deutschland geeigneten Receivers, CI+ Moduls
oder Digitalen Video-Recorders (nachstehend einheitlich Empfangsgerät genannt) und einer
Smartcard gilt für den Kunden des Weiteren Folgendes:
...
f) nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Smartcard und, im Falle der Miete oder Leihe
des Empfangsgeräts, diese unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr zurückzugeben,
anderenfalls den jeweils mit dem Kunden vereinbarten pauschalen Schadensersatz zu
zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer
Schaden entstanden ist.
...

mfg peter
Samsung UE49NU7179
VU+ Duo 4K mit DVB-C FBC Tuner (G09 mit HD Premium und HD Premium Plus), DVB-T2 Dual HD Tuner mit freenet.tv
Humax HDR 4100 mit D08 und Basic TV
AV-Receiver: Denon AVR-S650H
Internet & Phone: FritzBox 6591 (mit Fritz 7.57), CableMax 1000
DAB+ Autoradio: Kenwood KDC-DAB41U
oldie
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Registriert: 13.06.2010, 18:55

Re: Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

Beitrag von oldie »

Doc. Sis hat geschrieben:Wenn ein Kunde so viele Receiver in seinem Haushalt hat, daß er die Übersicht verliert, soll er halt bei KDG anfragen, welches
Geträt denn nun KDG gehört und deshalb zurück gegeben werden soll oder eine Person seines Vertrauens hinzuziehen.

Klar, jedoch warum kompliziert, wenns auch einfach geht.
Ich frage mich, warum du etwas dagegen hast, dass Kabel Deutschland ganz einfach den Vertragwechsel oder die Kündigung schriftlich bestätigt und gleichzeitig implizit auf die zurückzugebenden Geräte/Smartcards hinweist.
Irgendwie scheint man hier mit den Antwortbeiträgen doch sehr Kabel-Deutschland lastig zu sein.
Aufgrund vieler Beiträge, die ich mal so gegoogelt habe, gibt es doch ungewöhnlich viel Probleme bei Rückgaben.
Ich behaupte nach wie vor, dass das damit zusammenhängt, dass viele die Sachen entsprechend den AGB entweder an falsche Adressen oder kommentarlos zurückschicken.
Ich verstehe nicht, dass man sich hier offensichtlich dagegen verwahrt, dass Kabel Deutschland, wie unter zivilisierten Menschen üblich, vernünftig kommuniziert.
Es tut mir leid, auch ich bin , wie der TE der Meinung, dass zumindest bei Kündigungen es dem Kunden noch am Ende etwas schwer gemacht werden soll.
Ich hoffe, ich zerstöre mit meinen Beiträgen nicht die Harmonie hier im Forum :?
Eine angenehme Nacht wünsche ich.
Winnile
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Registriert: 17.02.2013, 18:44

Re: Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

Beitrag von Winnile »

Doc. Sis hat geschrieben: Im übrigen hat Winnile ja auch gar nicht nach der Rücksendeadresse gefragt, die hat er ja bereits hier im Forum gefunden, sondern
er fragte ja, ob er den geliehenen Receiver und die Smartcard zurückschicken soll, auch wenn er keine Aufforderung dazu bekommt.
Nach dem Motto: ich könnte ja mal warten, vllt. merkt es keiner...
Guten Abend.
Ich halte diese Aussage für unverschämt und beleidigend.
Aus meinem Eingangsposting geht klar hervor, dass ich unsicher war, ohne speziellen detaillierten Rückgabeauftrag den Receiver und die Card zurückzusenden, da ich nicht wusste/weiß, ob ein gesondertes Schreiben, ggf. mit gesonderten Anweisungen üblich ist, und man mir bei einem evtl. Postverlust oder einer Fehlbuchung dieses zur Last legen würde.
Kabel Deutschland hat mir übrigends inzwischen mitgeteilt, dass sehr wolh ein gesondertes Schreiben an mich erstellt wurde, was offensichtlich auf dem Postweg verloren gegangen ist.
Ich weiß nicht, wie du zu der Annahme kommst, ich wolle Kabel Deutschland um einen für mich unbrauchbaren Receiver und eine deaktivierte Smartcard betrügen.

Vielleicht : "Was ich selber denk und tu....." ?

Vermutungen darf man sicher als Newbie ebenso wie als erfahrener User aufstellen, oder :confused:

@All.
Ansonsten werde ich die angekündigte Kopie des Schreibens abwarten. Sollte es spezielle Anweisungen für die Rückgabe geben, werde ich hier berichten, ansonsten war die Sache ja für mich erledigt, wenn der User Doc.Sis nicht diese unangemessene, beleidigende Aussage gemacht hätte.
Gruß W.