Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete wie die HD-Option bei Vodafone West.
Forumsregeln
Forenregeln

Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV bei Vodafone Kabel Deutschland und bei Vodafone West gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
Benutzeravatar
berlin69er
Insider
Beiträge: 14810
Registriert: 14.08.2012, 19:24
Wohnort: Berlin-Charlottenburg

Re: Störungsmeldung an KDG wegen Einschränkungen bei ARD+ZDF

Beitrag von berlin69er »

Sorry, w-sky, ich bin ja auf deiner Seite, von diesen Fred gibt's aber schon wirklich genug! Admin bitte deines Amtes walten!
Edit: Mein Post bezog sich auf den ursprünglichen Fred, dessen Inhalt hierher verschoben wurde...
Zuletzt geändert von berlin69er am 18.02.2013, 16:58, insgesamt 1-mal geändert.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
Uli22
Kabelexperte
Beiträge: 854
Registriert: 18.02.2011, 08:09
Wohnort: Berlin

Re: Störungsmeldung an KDG wegen Einschränkungen bei ARD+ZDF

Beitrag von Uli22 »

Was ist es denn anders herum: "Wir zahlen euch nichts mehr, einspeisen müßt ihr uns aber trotzdem!"
Nö, die ÖR müssen nicht bei KD einspeisen.
Was macht KD ohne die ÖR: den Betrieb einstellen.

Jede Firma kann sich ihren Vertriebsweg aussuchen. Eine Anmaßung von KD anzunehmen, das muß auch KD sein. Es gibt Vertriebswege, die sind evtl. effektiver.

Wie war es bei KD, 60 Mill. Euro für 8 Mio Kunden.
MfG
Benutzeravatar
Maliboy
Insider
Beiträge: 2812
Registriert: 12.11.2007, 13:04
Wohnort: Andernach

Re: Laberthread zum Fortschritt des Umstellungsprozesses bei

Beitrag von Maliboy »

Erstens waren es 40 Mio und über Sat zahlt man das gleiche (und bis zur Analogabschaltung das Doppelte).

Das kommt übrigens hinzu: Der Gesetzgeber verlangt Analog, aber keiner will sich daran beteiligen.
Tschau,
Kai

SONY KD-49X8505B mit KDG CI+ Modul (G09 SC freigeschaltet: Vodafone Basic TV)
VU+ Ultimo4k (FBC und DUal DVB-C Tuner) (D02 SC freigeschaltet: SKY (Film, Vodafone Basic TV)
TOPFIELD CRP2401CI+ (mit 1 TB Platte) mit AlphaCrypt light (D02 SC freigeschaltet: Vodafone Basic TV)
SONY KDL-40W3000 mit AlphaCrypt light (D02 SC freigeschaltet: Vodafone Basic TV)
Kabelanschluß: Vodafone KabelDeutschland


Benutzer Avatar von http://www.sp-studio.de
Terranus
Newbie
Beiträge: 66
Registriert: 11.01.2013, 15:21

Re: Laberthread zum Fortschritt des Umstellungsprozesses bei

Beitrag von Terranus »

Der BR hat auf seiner Seite eine sehr ausführliche Darstellung des rechtlichen Standpunkts:

http://www.br.de/unternehmen/inhalt/tec ... g-100.html


Hauptargumente:

- KDG und Unitymedia wurden bisher ungerechtfertigt vor allen anderen Kabelanbieter bevorzugt.
- Das Kabel von den beiden Großkonzernen ist nicht der billigste Verbreitungsweg, eben weil man so hohe Einspeiseentgelte verlangte. Die Kabelnetze der kleinen Anbieter sind weit günstiger.
- KDG und UM werden nun einfach mit allen anderen gleichbehandelt.


Erpressung ist das keine, es ist eine längst überfällige Korrektur eines grundfalschen Zustandes.
Benutzeravatar
Maliboy
Insider
Beiträge: 2812
Registriert: 12.11.2007, 13:04
Wohnort: Andernach

Re: Laberthread zum Fortschritt des Umstellungsprozesses bei

Beitrag von Maliboy »

Ansichtssache.

Weil, hier werden zwei Dinge miteineander vermischt.
1. Einspeisgebühren: Ob die nun Gerechtfertigt sind oder nicht, sei mal dahin gestellt. Fakt ist, sie waren immer bestandteil der Verträge. Die ÖR wollen die nicht mehr zahlen, was Ihr gutes Recht ist.
nun kommen wir aber zu
2. Einspeiseverträge: Die ÖR haben nun einseitig diese Verträge gekündigt (nämlich, damit die die oben angesprochenden Einspeisegebühren nicht mehr zahlen müssen). Aber, seien wir doch mal Ehrlich. Wo bitte sehr kann man einseitig etwas kündigen, und bekommt dann immer noch die gleiche Leistung. Ihr könnt das ja mal mit der Miete versuchen. Sobald Ihr nicht mehr zahl, kündigt euch eurer Vermieter aber schneller als Ihr schauen könnt. Die ÖR Argumentieren nun: Aber Ihr bekommt das Geld doch von euren Kunden. Schön und Gut, aber trotzdem gibt es keinen Vertrag. Und sorry, in meinen Vertrag steht nicht drin, das mein Geld für die Einspeisung der ÖR verwendet werden soll. Also müsten von Rechtens her die ÖR erst einmal komplett Ausgespeist werden, bis es wieder einen Vertrag gibt. Aber NEIN, das geht ja nicht. Der Gesetzgeber hat ja ein Schutz eingebaut. Mit anderen Worten, das ist so wie, ich Verliere meinen Führerschein, aber das Gesetzgeber erlaubt mir trotzdem mit 250 über die Autobahn zu fahren, da ich ja Fahrer für den Bundestag bin.

Also, die ÖR sind mitnichten die Unschuldlämer für die sich sich nun gerne hinstellen. Und ich wiederhole es noch einmal: Mag sein, das die ÖR 40 Mio an die KNB Zahlen (IMHO 28 Mio an KDG). Aber KDG zahlt auch 40 Mio an Urheberentgelten, wovon ein großteil wieder bei den ÖR landen. Die KNB müssen das Signal Analog zu verfügung stellen (und da können die ÖR noch so oft sagen, wir haben es eingestellt). Der Gesetzgeber schreibt es den KNB vor. Alles Kosten, die der Gesetzgeber den KNB aufbrumt und die die ÖR gerne an den KNB abwälzen. Siecher sind die KNB mit Ihren Langzeitverträgen bei den Wohnungsgesellschaften nicht unschulfig an der Misere. Aber auch hier gilt: Selbst wenn es die nicht gebe, wäre eine Umstellung nicht so einfach möglich wie sich das einige hier vorstellen. Über SAT ging es relativ Problemlos (hier waren die Benutzer schone eine Box gewohnt und ob Du Box nun Analog oder Digital empfängt, macht für den Endverbraucher keinen Unterschied). Bei DVB-T haben viele gleich zu Sat (oder Kabel) gewechselt (weil, was für eine Box ist ja egal). Aber im Kabel ist es so, das bestimmt 50 % der Kunden keinen Fernseher mit DVB-C haben und keine Box wollen. Soll man die nun alle vergraulen? Das ist nämlich auch Kundenservice. Vielleicht einer, den wir jungen nicht wollen/brauchen, aber es ist so.
Tschau,
Kai

SONY KD-49X8505B mit KDG CI+ Modul (G09 SC freigeschaltet: Vodafone Basic TV)
VU+ Ultimo4k (FBC und DUal DVB-C Tuner) (D02 SC freigeschaltet: SKY (Film, Vodafone Basic TV)
TOPFIELD CRP2401CI+ (mit 1 TB Platte) mit AlphaCrypt light (D02 SC freigeschaltet: Vodafone Basic TV)
SONY KDL-40W3000 mit AlphaCrypt light (D02 SC freigeschaltet: Vodafone Basic TV)
Kabelanschluß: Vodafone KabelDeutschland


Benutzer Avatar von http://www.sp-studio.de
Uli22
Kabelexperte
Beiträge: 854
Registriert: 18.02.2011, 08:09
Wohnort: Berlin

Re: Laberthread zum Fortschritt des Umstellungsprozesses bei

Beitrag von Uli22 »

Aber KDG zahlt auch 40 Mio an Urheberentgelten, wovon ein großteil wieder bei den ÖR landen
Nur 2 KNB zahlen Urheberentgelte ? Die kleinen KNB nicht ?

Letzendlich gibt es nur einen Schluß: KD muss weg.

Dann müssen sich Hauseigentümer und Wohnungswirtschaft etwas einfallen lassen. Möglichkeiten gibt es viele. Stützen sich alle auf Sat ab, ist das für die ÖR wesentlich effektiver. 40 Mio Euro für ganz Deutschland, anstelle 40 Mio für 8 Mio Kunden.
Zuletzt geändert von Uli22 am 18.02.2013, 17:49, insgesamt 1-mal geändert.
MfG
Benutzeravatar
kabelhunter
Ehrenmitglied
Beiträge: 14623
Registriert: 21.07.2011, 19:41
Wohnort: Rostock

Re: Laberthread zum Fortschritt des Umstellungsprozesses bei

Beitrag von kabelhunter »

Nur zur Info . Auch Wohnungsgenossenschaften müssen ab 50 WE Abgaben für Urheberrechte zahlen ! Und viele WG scheuen das .
TV: PanaTX-L32V10e (Finnlandmodus) +ACL SW 1.19 +KD-Home HD + Sky komplett HD + Private HD . D02-Karte
Heimkino: Pana SC-PT480 EG-S
Pana DMR EH 545
Zwangsverkabelt^
Schönheit ist , was vom Charakter übrig bleibt !
Benutzeravatar
HSVMichi
Insider
Beiträge: 2541
Registriert: 06.01.2012, 18:30
Wohnort: Hamburg

Re: Laberthread zum Fortschritt des Umstellungsprozesses bei

Beitrag von HSVMichi »

Maliboy hat geschrieben:Ihr könnt das ja mal mit der Miete versuchen. Sobald Ihr nicht mehr zahl, kündigt euch eurer Vermieter aber schneller als Ihr schauen könnt. Die ÖR Argumentieren nun: Aber Ihr bekommt das Geld doch von euren Kunden. Schön und Gut, aber trotzdem gibt es keinen Vertrag.
Dein Vergleich ist kein Vergleich. Beim Verhältnis "Mieter <-> Vermieter" gibt es keine dritte beteiligte Partei ('Kunde'), die sich an den Mietzahlungen beteiligt, damit sie den Vermieter treffen ('sehen') darf..
Maliboy hat geschrieben: Mit anderen Worten, das ist so wie, ich Verliere meinen Führerschein, aber das Gesetzgeber erlaubt mir trotzdem mit 250 über die Autobahn zu fahren, da ich ja Fahrer für den Bundestag bin.
Gibt es. War auch schon im Fernsehen ein Bericht drüber:
http://www.logistik-manager.com/news-un ... -1225.html
Samsung UE75H6470 (Wohnzimmer)
Philips 42PFL9732D (Schlafzimmer)
Receiver: Sagemcom RC188-320KD
Benutzeravatar
VBE-Berlin
ehemals MB-Berlin
Beiträge: 14082
Registriert: 15.04.2008, 23:50
Wohnort: Berlin

Re: Laberthread zum Fortschritt des Umstellungsprozesses bei

Beitrag von VBE-Berlin »

Terranus hat geschrieben: KDG und Unitymedia wurden bisher ungerechtfertigt vor allen anderen Kabelanbieter bevorzugt.
die von Dir verlinkte Seite schreibt aber was anderes:
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der ARD haben die Einspeiseverträge mit den Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW zum Jahresende 2012 gekündigt. Mit Beendigung der Verträge endete auch die vertragliche Pflicht zur Zahlung von Einspeiseentgelten.
Bei allen anderen Antworten bleibt wieder anzumerken: Wieso merken sie es nach 12 Jahren?
Einzig Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW ist es dank ihrer Marktmacht bisher gelungen, bis 2012 Einspeiseentgelte im Markt durchzusetzen.
Die Post hat keine Einspeiseentgelte erhalten?

einerseits bezieht sich der BR auch § 19 RStV, andererseits auf MustCarry.
Dazu gehört derzeit die analoge Ausstrahlung der MustCarry-Sender.

Auszug aus den Tarifen der GEMA zur Kabelweiterleitung (ich hoffe, den richtigen Tarif zu haben)
f) Bei direkter Versorgung von Endkunden beträgt die Bemessungsgrundlage mindestens EUR 5,- (netto) pro aktivem Kabelendkunden und Monat (Mindestbemessungsgrundlage).
Das macht dann bei ca. 9 Mio Kunden x 9 Euro (geschätzter Durchschnittswert) X 12 Monate und geschätzten 1% GEMA-Abgabe:
10 Mio euro GEMA!
BR hat geschrieben:Für die Programme zahlen die Kabelnetzbetreiber nur geringe Lizenzgebühren;
MB-Berlin
Zuletzt geändert von VBE-Berlin am 18.02.2013, 19:03, insgesamt 1-mal geändert.
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
Terranus
Newbie
Beiträge: 66
Registriert: 11.01.2013, 15:21

Re: Laberthread zum Fortschritt des Umstellungsprozesses bei

Beitrag von Terranus »

Wo bitte sehr kann man einseitig etwas kündigen, und bekommt dann immer noch die gleiche Leistung.
Das ist der Punkt: aus Sicht von ARD/ZDF (und ich teile diese Sicht) ist die Einspeisung nunmal keine Leistung des Kabelbetreibers gegenüber dem TV Sender. Ein TV Sender braucht diese Leistung nicht. Kabelnetzbetreiber erbringen eine Leistung gegenüber dem Kabelkunden, nicht den TV Sendern. Die Einspeiseentgelte waren ursprünglich dazu gedacht, die Kabelnetze auszubauen in der Fläche, als die von einem staatlichen Unternehmen geführt wurden. Das war sozusagen die Leistung. Die reine Weitersendung, also der Transport von der Kabelkopfstation zum Kabelkunden ist nicht wofür Kabeleinspeiseentgelte bezahlt wurden. Dafür zahlt der Kabelkunde.
Daher sind die Kabeleinspeisegebühren seit langem hinfällig.
ARD/ZDF hätten die Zahlung schon vor Jahren verweigern sollen.