Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

In diesem Forum geht es um andere Receiver als die via Vodafone TV (bzw. ehemals TV Komfort), Vodafone GigaTV oder HZ TV (ehem. Horizon TV) vertriebenen, und alle technischen Angelegenheiten, die nicht in die anderen Unterforen passen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
Peter65
Insider
Beiträge: 9641
Registriert: 30.08.2007, 17:20
Wohnort: Berlin

Re: Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

Beitrag von Peter65 »

@Winnile: Mein Tipp: Mach das mit, sozusagen, Einschreiben mit Rückschein zu machen.
Wegens Nachweis, das du die Sachen abgeschickt hast und das die da angekommen sind.

mfg peter
Samsung UE49NU7179
VU+ Duo 4K mit DVB-C FBC Tuner (G09 mit HD Premium und HD Premium Plus), DVB-T2 Dual HD Tuner mit freenet.tv
Humax HDR 4100 mit D08 und Basic TV
AV-Receiver: Denon AVR-S650H
Internet & Phone: FritzBox 6591 (mit Fritz 7.57), CableMax 1000
DAB+ Autoradio: Kenwood KDC-DAB41U
Winnile
Newbie
Beiträge: 8
Registriert: 17.02.2013, 18:44

Re: Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

Beitrag von Winnile »

Peter65 hat geschrieben:@Winnile: Mein Tipp: Mach das mit, sozusagen, Einschreiben mit Rückschein zu machen.
Wegens Nachweis, das du die Sachen abgeschickt hast und das die da angekommen sind.

mfg peter
Danke Peter.
Aber wegen des Receivers und der Gesamtversicherungssumme ist wohl Einschreiben ungeeignet, zumal auch die Adresse

Kabel Deutschland
c/o DHL Paket
Am Tower 222
90475 Nürnberg


einen DHL Paketversand suggeriert.

Die ungewöhnlichste Adresse, die ich je gelesen habe ( c/o DHL Paket ?????) übrigends. :)

Ich denke auch, dass Kabel Deutschland grosse Probleme haben wird, bei Verlust die Ziffer 3, 3.2 f gerichtlich durchzusetzen.
Auch hier wäre ein Retourenschein (ähnlich wie der Widerrufretourenschein) kundenfreundlich und eigentlich selbstverständlich.
Schließlich handelt es sich um das Eigentum von Kabel Deutschland, was nur geliehen wurde.

Aber das ist nur meine Meinung. Sicher werden es einige gegenteilig als selbstverständlich ansehen, dass man zum Beispiel als Privatmann einem gewerblichen Unternehmen dessen Sachen auf eigne Kosten versichert zurücksendet und alle möglichen Klimmzüge machen muß, dass die Ware auch ankommt.
So, nun muß ich aber. Muss morgen früh raus.
W.
Doc. Sis

Re: Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

Beitrag von Doc. Sis »

oldie hat geschrieben:
Doc. Sis hat geschrieben:Wenn ein Kunde so viele Receiver in seinem Haushalt hat, daß er die Übersicht verliert, soll er halt bei KDG anfragen, welches
Geträt denn nun KDG gehört und deshalb zurück gegeben werden soll oder eine Person seines Vertrauens hinzuziehen.

Klar, jedoch warum kompliziert, wenns auch einfach geht.
Ich frage mich, warum du etwas dagegen hast, dass Kabel Deutschland ganz einfach den Vertragwechsel oder die Kündigung schriftlich bestätigt und gleichzeitig implizit auf die zurückzugebenden Geräte/Smartcards hinweist.
.
Ich habe ja nichts dagegen, wenn KDG das tut und jetzt aufgepasst:
KDG tut das auch.
Auf der Kündigungestätigung (Rückseite) steht in ca. 4mm großen Lettern und fett gedruckt:
Bitte denken Sie unbedingt an den Geräterückversand!
Auch die 14-Tage-Frist und die Rücksendeadresse sind aufgeführt.
Ebenso die anfallenden Kosten, wenn der Rückvbersand nicht (rechtzeitig) erfolgt. :shock:

Also alles nur ein Sturm im Wasserglas hier! :D

Mit meinem vorangegangenen Beitrag wollte ich nur deutlich machen, daß es aufgrund der Vertragslage rechtlich
eigentlich nicht notwendig ist.
Die entsprechende Textstelle in den AGB wurde ja schon von Peter65 zitiert und die AGB sind Bestandsteil des Vertrages.
Zuletzt geändert von Doc. Sis am 19.02.2013, 00:43, insgesamt 1-mal geändert.
Doc. Sis

Re: Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

Beitrag von Doc. Sis »

Winnile hat geschrieben:
Doc. Sis hat geschrieben: Im übrigen hat Winnile ja auch gar nicht nach der Rücksendeadresse gefragt, die hat er ja bereits hier im Forum gefunden, sondern
er fragte ja, ob er den geliehenen Receiver und die Smartcard zurückschicken soll, auch wenn er keine Aufforderung dazu bekommt.
Nach dem Motto: ich könnte ja mal warten, vllt. merkt es keiner...
Guten Abend.
Ich halte diese Aussage für unverschämt und beleidigend.
Wenn Du dir das Motto zueigen machen willst, ist das dein Problem, mußt aber ja nicht! :wink:
Außerdem habe ich ja auch geschrieben: ich könnte ja mal...(Möglichkeitsform)
Ich habe Dir das also nicht zwingend unterstellt!
Winnile hat geschrieben: Ich weiß nicht, wie du zu der Annahme kommst, ich wolle Kabel Deutschland um einen für mich unbrauchbaren Receiver und eine deaktivierte Smartcard betrügen.
Betrügen kannst Du KDG so nicht, die Smartcard und der Receiver werden dir in Rechnung gestellt, wenn Du die nicht
rechtzeitig zurück sendest.
Winnile
Newbie
Beiträge: 8
Registriert: 17.02.2013, 18:44

Re: Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

Beitrag von Winnile »

Doc. Sis hat geschrieben:Ich habe ja nichts dagegen, wenn KDG das tut und jetzt aufgepasst:
KDG tut das auch.
Auf der Kündigungestätigung (Rückseite) steht in ca. 4mm großen Lettern und fett gedruckt:
Bitte denken Sie unbedingt an den Geräterückversand!
Auch die 14-Tage-Frist und die Rücksendeadresse sind aufgeführt.
Ebenso die anfallenden Kosten, wenn der Rückvbersand nicht (rechtzeitig) erfolgt. :shock:
Mein Gott :motz:

So langsam müsstest doch auch du begriffen haben, dass es genau dieser Brief/diese Bestätigung ist, auf die ich vergeblich gewartet habe und der mir nunmehr in den nächsten Tagen erneut zugeht.
Irgendwier kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Anzahl der postings hier im Forum nicht undedingt in jedem Fall die Qualität der Aussagen eines Posters widerspiegelt :D

Aber nun ist gut.

Ich schlage dir alternativ , wenns dir hier zu langweilig wird, das sogenannte "Gute Frage" Forum vor.
Da halten sich tausende rethorisch unerfahrene Jugendliche/Kinder auf. Die kannst du mit ständigen falschen Widerholungen und Unterstellungen möglicherweise reizen.
Also dann sei mal auch in Zukunft Kabel Deutschland immer schön in der "Denke" einen Schritt voraus .
In meinem "Betrieb" nennt man so etwas "vorauseilenden Gehorsam". Diese Leute werden ganz besonders schnell befördert.
Wohin sage ich nicht :flöt:

Danke an alle, die hilfreich gepostet haben.
W
Doc. Sis

Re: Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

Beitrag von Doc. Sis »

Winnile hat geschrieben:
Doc. Sis hat geschrieben:Ich habe ja nichts dagegen, wenn KDG das tut und jetzt aufgepasst:
KDG tut das auch.
Auf der Kündigungestätigung (Rückseite) steht in ca. 4mm großen Lettern und fett gedruckt:
Bitte denken Sie unbedingt an den Geräterückversand!
Auch die 14-Tage-Frist und die Rücksendeadresse sind aufgeführt.
Ebenso die anfallenden Kosten, wenn der Rückvbersand nicht (rechtzeitig) erfolgt. :shock:
Mein Gott :motz:

So langsam müsstest doch auch du begriffen haben, dass es genau dieser Brief/diese Bestätigung ist, auf die ich vergeblich gewartet habe und der mir nunmehr in den nächsten Tagen erneut zugeht.
Irgendwier kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Anzahl der postings hier im Forum nicht undedingt in jedem Fall die Qualität der Aussagen eines Posters widerspiegelt :D

Aber nun ist gut.

Ich schlage dir alternativ , wenns dir hier zu langweilig wird, das sogenannte "Gute Frage" Forum vor.
Da halten sich tausende rethorisch unerfahrene Jugendliche/Kinder auf. Die kannst du mit ständigen falschen Widerholungen und Unterstellungen möglicherweise reizen.
Also dann sei mal auch in Zukunft Kabel Deutschland immer schön in der "Denke" einen Schritt voraus .
In meinem "Betrieb" nennt man so etwas "vorauseilenden Gehorsam". Diese Leute werden ganz besonders schnell befördert.
Wohin sage ich nicht :flöt:

Danke an alle, die hilfreich gepostet haben.
W
Und Du hast es nicht verstanden, daß es rechtlich einer solchen schriftlichen Aufforderung nicht bedarf, da die
Pflicht zur Rücksendung der SC und des Receivers in den AGB eindeutig geregelt ist!

Ansonsten haben mich deine Ausführungen im letzten Beitrag sehr belustigt.
Wie man eine vertraglich anerkannte verpflichtende Rücksendung von Leihgeräten als vorauseilender Gehorsam verstehen kann,
wirst vermutlich nur Du verstehen!
Zum Stichwort "Beförderung":
Ja, ich wurde in meinem Betrieb mehrfach befördert und nach über 41 Jahren dann sogar in den Ruhestand! :love:
oldie
Newbie
Beiträge: 35
Registriert: 13.06.2010, 18:55

Re: Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

Beitrag von oldie »

Als alter Mann hab ich ja viel Zeit zum lesen. Gerade auch das Helpdesk ist sehr interessant.
Das hier (und die folgenden Beiträge) passen ganz gut zu der von Winnile befürchteten Problematik, finde ich.

http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... 90#p305183

Herzlich willkommen in Tschechin :grin:
Doc. Sis

Re: Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

Beitrag von Doc. Sis »

Nun versucht man auch noch ein Problem zu (er-)finden, bevor Karte und Receiver zurückgeschickt wurden. :D

Was das für eine Rücksende-Adresse das ist und was dort mit der Ware passiert, kann dem Kunden doch egal sein.
Karte per Einschreiben verschicken, Receiver als Paket und schon hat man einen rechtlich einwandfreien
Einlieferungsbeleg und kann sich gelassen und entspannt zurück lehnen.
Das man diese Belege minderstens drei Jahre ab Ende diesen Jahres, also bis Ende 2016 aufbewahren sollte,
dürfte wohl bekannt sein.
oldie
Newbie
Beiträge: 35
Registriert: 13.06.2010, 18:55

Re: Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

Beitrag von oldie »

:kaffee:
Doc. Sis hat geschrieben:Nun versucht man auch noch ein Problem zu (er-)finden, bevor Karte und Receiver zurückgeschickt wurden. :D

Was das für eine Rücksende-Adresse das ist und was dort mit der Ware passiert, kann dem Kunden doch egal sein.
Karte per Einschreiben verschicken, Receiver als Paket und schon hat man einen rechtlich einwandfreien
Einlieferungsbeleg und kann sich gelassen und entspannt zurück lehnen.
Das man diese Belege minderstens drei Jahre ab Ende diesen Jahres, also bis Ende 2016 aufbewahren sollte,
dürfte wohl bekannt sein.


Aus welcher verqueren Denkweise hast du denn diese "Lösung".
Aus dem EBAY Forum :D ?
Wie gehe ich am besten mit PayPal um ?
Am besten auch noch die Betriebsanleitung des Receivers mit einem gesonderten Maxibrief versenden, oder ?

Ein DHL Paket ist ja wohl Nachweis genug und dass eine Smartcard gesondert vom dazugehörenden Gerät versandt werden muß, steht ja wohl selbst in den Kabel-Deutschland AGB (die ich ebenfalls für ungültig halte) nicht.
Ein Begleitbrief scheint sich allerdings erübrigt zu haben.
Ob die Leute in Tschechin Deutsch lesen können :confused:

Wie kann man nur ein derartiger KD-Jünger sein und sämtliche sachlichen Kritikpunkte negieren.
Wenn es allerdings um die eignen Bedürfnisse geht, wird sogar mit Hilfe eines Rechtsbeistandes gegen Kabel-Deutschland vorgegangen.

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass ich für mich spreche und nicht für den TE und entschuldige mich bei ihm, wenn die Sache eine Dimension angenommen hat, die von ihm nicht beabsichtigt war. Aber Doc.Sic, deine kategorisch sture Haltung, dass Kabel Deutschland in jeder Beziehung im Recht ist, auch wenn Briefe verschlampt werden, regt mich auf. Aber da ich meinen Konsum an Bluthochdruckpillen nicht erhöhen möchte, muß ich mich nun wohl langsam hier ausklinken.
Bitte nenne es keiner Feigheit vor dem Feind.
Bin ich nämlich nicht. Habe noch Bomben auf Deutschland fallen sehen. Daher sollten kundenunfreundliche AGB mich eigentlich nicht aufregen.
Also sacken lassen den thread, so sagt man wohl in solchen Fällen. :kaffee:
Doc. Sis

Re: Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

Beitrag von Doc. Sis »

oldie hat geschrieben::kaffee:
Doc. Sis hat geschrieben:Nun versucht man auch noch ein Problem zu (er-)finden, bevor Karte und Receiver zurückgeschickt wurden. :D

Was das für eine Rücksende-Adresse das ist und was dort mit der Ware passiert, kann dem Kunden doch egal sein.
Karte per Einschreiben verschicken, Receiver als Paket und schon hat man einen rechtlich einwandfreien
Einlieferungsbeleg und kann sich gelassen und entspannt zurück lehnen.
Das man diese Belege minderstens drei Jahre ab Ende diesen Jahres, also bis Ende 2016 aufbewahren sollte,
dürfte wohl bekannt sein.


Aus welcher verqueren Denkweise hast du denn diese "Lösung".
Aus dem EBAY Forum :D ?
Wie gehe ich am besten mit PayPal um ?
Am besten auch noch die Betriebsanleitung des Receivers mit einem gesonderten Maxibrief versenden, oder ?

Ein DHL Paket ist ja wohl Nachweis genug und dass eine Smartcard gesondert vom dazugehörenden Gerät versandt werden muß, steht ja wohl selbst in den Kabel-Deutschland AGB (die ich ebenfalls für ungültig halte) nicht.
Ein Begleitbrief scheint sich allerdings erübrigt zu haben.
Ob die Leute in Tschechin Deutsch lesen können :confused:

Wie kann man nur ein derartiger KD-Jünger sein und sämtliche sachlichen Kritikpunkte negieren.
Wenn es allerdings um die eignen Bedürfnisse geht, wird sogar mit Hilfe eines Rechtsbeistandes gegen Kabel-Deutschland vorgegangen.

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass ich für mich spreche und nicht für den TE und entschuldige mich bei ihm, wenn die Sache eine Dimension angenommen hat, die von ihm nicht beabsichtigt war. Aber Doc.Sic, deine kategorisch sture Haltung, dass Kabel Deutschland in jeder Beziehung im Recht ist, auch wenn Briefe verschlampt werden, regt mich auf. Aber da ich meinen Konsum an Bluthochdruckpillen nicht erhöhen möchte, muß ich mich nun wohl langsam hier ausklinken.
Bitte nenne es keiner Feigheit vor dem Feind.
Bin ich nämlich nicht. Habe noch Bomben auf Deutschland fallen sehen. Daher sollten kundenunfreundliche AGB mich eigentlich nicht aufregen.
Also sacken lassen den thread, so sagt man wohl in solchen Fällen. :kaffee:
Jetzt fallen auch schon Bomben :augendreh:
Trinkst Du ab und an mal ein Gläschen Wein?
Falls ja, wars wohl eines zu viel,
falls nein, könnte es nicht schaden!

Irgendwie verlierst Du wohl den Überblick, denn manche deiner Antworten laufen unter:
Eine Lösung hätte ich schon, nur sie passt nicht zum Problem.