Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?
Vorher gab es das nicht, da hat die KDG aus Kulanz die Leute aus den Verträgen gelassen. Warum sollten sie jetzt Geld verschenken wenn es durch das Gesetz abgedeckt ist?
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?
Bahnhof?
Bitte nochmal lesen, worum es mir geht...
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?
OK, die TKG-Novelle zwingt aber weder KDG noch einen anderen Anieter kulanter zu sein, als das Gesetz voorschreibt.Thyrael hat geschrieben:Vorher gab es das nicht, da hat die KDG aus Kulanz die Leute aus den Verträgen gelassen.
Keiner schreibt KDG vor Geld zu verschenken (nach der Logik hätten sie ja vorher dann sogar deutlich mehr Geld 'verschenkt');Warum sollten sie jetzt Geld verschenken wenn es durch das Gesetz abgedeckt ist?
es geht doch nur darum das KDG-Mitarbeiten (vorgeblich) behaupten, dass das TKG die 3-monatige Berechnung vorschreibt, was halt einfach falsch ist.
Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?
Vllt. ist es aber auch nur so, daß vorher die Rechtslage ziemlich unklar war, weshalb KDG einer "Sonderkündigung" aus Kulanz (ohne Rechtsanspruch) zustimmte. Nun ist die Rechtslage aber eindeutig geklärt und KDG beruft sich nun auch darauf.carsten65 hat geschrieben:OK, die TKG-Novelle zwingt aber weder KDG noch einen anderen Anieter kulanter zu sein, als das Gesetz voorschreibt.Thyrael hat geschrieben:Vorher gab es das nicht, da hat die KDG aus Kulanz die Leute aus den Verträgen gelassen.Keiner schreibt KDG vor Geld zu verschenken (nach der Logik hätten sie ja vorher dann sogar deutlich mehr Geld 'verschenkt');Warum sollten sie jetzt Geld verschenken wenn es durch das Gesetz abgedeckt ist?
es geht doch nur darum das KDG-Mitarbeiten (vorgeblich) behaupten, dass das TKG die 3-monatige Berechnung vorschreibt, was halt einfach falsch ist.
Bei den DSL-Anbieter gab es ja in der Vergangeheit zu diesem Thema die unterschiedlichsten Gerichtsurteile, was letztlich eine höchstrichterliche Entscheidung des BGH notwendig machte.
"kulanter zu sein, als das Gesetz" ist eine sehr lustige Formulierung!
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?
Möglich.Doc. Sis hat geschrieben:Vllt. ist es aber auch nur so, daß vorher die Rechtslage ziemlich unklar war, weshalb KDG einer "Sonderkündigung" aus Kulanz (ohne Rechtsanspruch) zustimmte.
Das ist das gute Recht von KDG.Nun ist die Rechtslage aber eindeutig geklärt und KDG beruft sich nun auch darauf.
Es ist aber schlicht falsch unnd gelogen, dass das TKG die dreimonatige Kündigungsfrist vorschreibt. Zur Erinnerung:
Mit deutlichen Worten:§46 TKG hat geschrieben:Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
Der Kunde hat ein Sonderkündigungsrecht, das Unternehen darf nicht mehr auf Einhaltung der kompletten Laufzeit zum regulären Kündigungstermin pochen.
KDG könnte aber problemlos die kulante Haltung beibehalten ohne gegen das TKG zu verstoßen.
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?
So verstehst Du diesen §46.carsten65 hat geschrieben:Mit deutlichen Worten:
Der Kunde hat ein Sonderkündigungsrecht, das Unternehen darf nicht mehr auf Einhaltung der kompletten Laufzeit zum regulären Kündigungstermin pochen.
KDG könnte aber problemlos die kulante Haltung beibehalten ohne gegen das TKG zu verstoßen.
Wenn er wirklich so gemeint wäre, warum steht dann nicht im Gesetz:
Ich lese hier eine feste Frist.§46 TKG hat geschrieben:Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von max. drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?
Ein Recht des Einen kann nicht zur Pflicht des Anderen werden, indem verboten wird, eine günstigere Variante zu wählen. Lediglich mehr darf nicht verlaangt werden,.
Eine feste Frist ist dem Wortlaut nicht zu entnehmen. Dann wäre die Wortwahl eine bindende. Hier aber wird von einer Berechtigung gesprochen.
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?
Es stimmt schon, das ist die gesetzliche Frist ähnlich wie im Mietrecht. Das bedeutet aber nicht, dass sich die Vertragspartner (KDG und Kunde) auf eine Kulanzregelung zugunsten des Kunden einigen können und die Kündigungsfrist verkürzen können.MB-Berlin hat geschrieben:So verstehst Du diesen §46.carsten65 hat geschrieben:Mit deutlichen Worten:
Der Kunde hat ein Sonderkündigungsrecht, das Unternehen darf nicht mehr auf Einhaltung der kompletten Laufzeit zum regulären Kündigungstermin pochen.
KDG könnte aber problemlos die kulante Haltung beibehalten ohne gegen das TKG zu verstoßen.
Wenn er wirklich so gemeint wäre, warum steht dann nicht im Gesetz:
Ich lese hier eine feste Frist.§46 TKG hat geschrieben:Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von max. drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?
Umgekehrt bedeutet es auch nicht, dass der Kunde kündigen muss. Wenn er will, darf er ruhig weiterzahlen.
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?
das ist mal nen anderer interesanter Denkansatzkabel_fan hat geschrieben:Umgekehrt bedeutet es auch nicht, dass der Kunde kündigen muss. Wenn er will, darf er ruhig weiterzahlen.
Merken manche eigentlich, dass sie versuchen sich auf ne kulante Handhabung zu berufen, die es nicht mehr gibt?
Natürlich hätte KDG die Regelung so beibehalten können....jetzt aber daraus nen Vorwurf zu konstruieren, dass sie es nicht mehr machen ist mE lächerlich.
Die gesetzliche Lage ist endlichen mal eindeutig, KDG kocht nicht mehr sein eigenes Süppchen und handelt gesetzeskonform....wo ist hier bitte schön das Problem?
Und es ist richtig formuliert, dass KDG gesetzeskonform kündigen muss. Also erhält der Kunde seine gesetzlich vorgesehene Sonderkündigung mit der 3-monatigen Frist und gut ist...muss man das hier noch weiter diskutieren? Ich denke nicht...