Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

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carsten65
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von carsten65 »

Anudeath hat geschrieben:Merken manche eigentlich, dass sie versuchen sich auf ne kulante Handhabung zu berufen, die es nicht mehr gibt?
Natürlich hätte KDG die Regelung so beibehalten können....jetzt aber daraus nen Vorwurf zu konstruieren, dass sie es nicht mehr machen ist mE lächerlich.
Wenn du mich meinst:
Der Vorwurf ist ausdrücklich NICHT, dass sich KDG an das Gesetz hält. das ist vollkommen korrekt.

Der Vorwurf ist schlicht der, das KDG -mutmaßlich- verlautbart, dass sie nach dem TKG gezwungen wären, die 3-monatige Kündigungsfrist anzuwenden.
Das TKG räumt dem Kunden einn Sonderkündigungsrecht ein, dem kann sich KDG nicht entziehen.
KDG könnte den Kunden -wie früher- eher aus dem Vertrag entlassen.
Wenn sie das nicht machen, handeln sie eindeutig nach dem Gesetz, tun dies aber aus freiem Willen, gezwungen werden sie dazu nicht!
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koaschten
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von koaschten »

Hmm da wäre die exakte Formulierung seitens KDG das einzige was hier eine finale Antwort liefern könnte. Also entweder das man gezwungen ist den Kunden 3 Monate "zu halten" oder das man gesetzeskonform mit 3 Monaten Frist kündigt. Letzteres wäre völlig korrekt.
Mike79
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Mike79 »

Wenn hier zwei, drei User wirklich argumentieren, KDG wird von Gesetzes wegen gezwungen, drei Monate Frist einzuhalten, bleibt einem wirklich die Spucke weg und es darf einen nichts mehr wundern :wand: Das ist so hirnrissig wie die Aussage, man muss 2h parken, wenn 2h maximal erlaubt sind.


KDG lügt die Kunden offen an der Hotline an und behauptet dreist "wir würden sie ja lieber früher aus dem Vertrag lassen, dürfen aber nicht" und ein paar Scherzbolde unterstützen das auch noch. Statt dass man einfach bei den Fakten bleibt "uns stehen die drei Monate zu".
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koaschten
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von koaschten »

Richtig dürfen die Hotline Schlümpfe ja auch nicht...

das wird nu endlos OFFTOPIC.
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Anudeath
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Anudeath »

Es gibt eindeutige Sprachregelungen, die auch jeder an der Hotline bekommen hat...wenn sich ein paar Leute nicht exakt daran halten ist das eine Sachen. Das auf alle Mitarbeiter zu projezieren und zu behaupten, das KDG dies behauptet, man müsse so kündigen ist Blödsinn.

Das sind wieder mal einige Wenige, die sich nicht korrekt ausdrücken und schon heißt es das KDG(@carsten65: damit meinst du dann ja wohl alle Mitarbeiter an der Hotline) diesen Sachverhalt so kommuniziert....und das ist mal komplett an den Haaren herbei gezogen.

Aber wie bereits gesagt, führt dies zu nix. Das Thema ist ja nun mal, ob der TE noch 3 Monate zahlen muss und die Antwort ist ganz klar ja.
@TE: KDG nutzt die gesetzliche Grundlage komplett aus und lässst dich nicht eher aus dem Vertrag. Um die 3 monatige Frist kommst du nicht herum.
Mike79 hat geschrieben:KDG lügt die Kunden offen an der Hotline an und behauptet dreist "wir würden sie ja lieber früher aus dem Vertrag lassen, dürfen aber nicht" und ein paar Scherzbolde unterstützen das auch noch. Statt dass man einfach bei den Fakten bleibt "uns stehen die drei Monate zu".
und auch dir muss ich sagen: du projezierst die Aussage einzelner Mitarbeiter aus das ganze Unternehmen und auch dir kann ich da nur sagen, dass es so nicht offiziell komuniziert wird.

So ist die offizielle Version, welche Kunden auch bei Anfragen per Mail erhalten:

Sie planen einen Umzug - natürlich erläutern wir Ihnen gerne Ihre Kündigungsfrist im Umzugsfall. Seit Mai 2012 (btw: KDG setzt diese Regelung mit der Frist erst seit Dezember um, obwohl man schon eher auf die 3 Monate hätte bestehen können...und da soll mal jemand sagen KDg sei nicht kulant...)gilt nach dem aktuellen Telekommunikationsgesetz folgendes Kündigungsrecht bei einem Umzug:

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf die Mitnahme Ihres Telekommunikationsvertrages an den neuen Wohnort. Kabel Deutschland darf dabei bei Verfügbarkeit Ihres bisher genutzten Produkts weder den Tarif noch die Vertragslaufzeit verändern - für den Aufwand des Umzugs kann ein angemessenes Entgelt verlangt werden (§ 46 Abs. 8 Satz 1 und 2 TKG). Ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt es in diesem Fall nicht.

Für den Fall, dass Sie Kabel Deutschland am neuen Wohnort nicht versorgen kann, steht Ihnen allerdings ein Kündigungsrecht mit dreimonatiger Frist zu (§ 46 Abs. 8 Satz 3 TKG).

Diese Regelung wird durch Kabel Deutschland als Telekommunikationsanbieter ab sofort einheitlich für alle mit Kabel Deutschland geschlossenen Verträge angewandt.
carsten65
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von carsten65 »

Anudeath hat geschrieben:...Das sind wieder mal einige Wenige, die sich nicht korrekt ausdrücken und schon heißt es das KDG(@carsten65: damit meinst du dann ja wohl alle Mitarbeiter an der Hotline) diesen Sachverhalt so kommuniziert....und das ist mal komplett an den Haaren herbei gezogen.
Bitte leg' mir keine Worte in den Mund, die ich nie gesagt habe, danke!
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Anudeath
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Anudeath »

carsten65 hat geschrieben:
Anudeath hat geschrieben:...Das sind wieder mal einige Wenige, die sich nicht korrekt ausdrücken und schon heißt es das KDG(@carsten65: damit meinst du dann ja wohl alle Mitarbeiter an der Hotline) diesen Sachverhalt so kommuniziert....und das ist mal komplett an den Haaren herbei gezogen.
Bitte leg' mir keine Worte in den Mund, die ich nie gesagt habe, danke!
Ähm zur Erinnerung:
carsten65 hat geschrieben: Der Vorwurf ist schlicht der, das KDG -mutmaßlich- verlautbart, dass sie nach dem TKG gezwungen wären, die 3-monatige Kündigungsfrist anzuwenden.
Das TKG räumt dem Kunden einn Sonderkündigungsrecht ein, dem kann sich KDG nicht entziehen.
Du sprichst genau wie Mike79 immer nur von KDG und damit meinst du ja offensichtlich das Unternehmen und damit alle Mitarbeiter. Mehr habe ich damit nicht gemeint.
Das KDG nicht so in die Kommunikation geht habe ich ja bereits geschrieben und die offizielle Version gepostet.

also komm mir bitte nicht so... :motz:
carsten65
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von carsten65 »

Anudeath hat geschrieben:Du sprichst genau wie Mike79 immer nur von KDG und damit meinst du ja offensichtlich das Unternehmen und damit alle Mitarbeiter. Mehr habe ich damit nicht gemeint.
Das KDG nicht so in die Kommunikation geht habe ich ja bereits geschrieben und die offizielle Version gepostet.

also komm mir bitte nicht so... :motz:
Ich habe nirgends geschrieben, dass alle Mitarbeiter von KDG falsche Angaben machen.

Wenn ich jedoch einen Mitarbeiter von KDG, bzw. einen Mitarbeiter eines von KDG beauftragten Callcenters am Telefon habe, so repräsentiert dieser für mich KDG. Und dann spreche ich auch davon, das KDG sich mir gegenüber so geäußert hat.

Zudem habe ich immer dazu geschrieben, dass der 'Vorwurf' mutmaßlich ist. Wenn du auch diese Formulierung nicht verstehen willst oder kannst: Die Aussage gilt unter der Voraussetzung, dass die Aussagen so gemacht wurden, wie hier wiedergegeben.

Wenn du das anders siehst, ist das dein Bier.
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VBE-Berlin
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von VBE-Berlin »

carsten65 hat geschrieben:Wenn du das anders siehst, ist das dein Bier.
Dann sollten wir jetzt alle eins darauf trinken und beruhigen.

Die deutsche Sprache ist sehr auslegungsfähig und jeder versteht auf der Kommunikationsebene, die er für richtig hält.

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raindog
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von raindog »

Hallo,
jetzt muß ich das Thema auch nochmal hochholen.

Ich mußte auch kündigen, da ich 80m Straße z uweit neben kabelversorgtem Gebiet einziehe.
Ich ziehe Ende April um und habe Anfang Februar gekündigt.
Die Kündigungsfrist läuft aber erst ab meinem Umzug und nicht ab Kündigungstermin.
Nicht logisch und für mich Abzocke, aber das ist nicht die Frage.
Die Frage ist, ist das rechtens oder gilt die Kündigungsfrist ab Kündigungstermin?
Es wäre schön, wenn es eine gesetzlich fundierte Antwort gäbe.

Vielen Dank

raindog