Was bedeutet Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende?

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Nahele
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Was bedeutet Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende?

Beitrag von Nahele »

Hallo zusammen,

es gibt zwar schon 2 Beiträge in denen es um etwas ähnliches geht, aber wenn ich mich jetzt dort einfach reinquetsche, wird das ganze noch unübersichtlicher und es handelt sich ja auch um etwas ähnliches, nicht das selbe :)

Ich ziehe zum 1.4. um. An der neuen Adresse gibt es keinen Kabelanschluss. Ich habe also KD gemailt, wie es aussieht mit einer Kündigung und habe als Antwort bekommen, dass dies kein Problem sei und ich Kündigen soll und eine Meldebescheinigung oder den Unterschriebenen Mietvertrag aus dem die neue Adresse hervorgeht mit schicken soll. Am 10.2. habe ich die Kündigung gefaxt. Heute morgen habe ich angerufen, weil ich keine Bestätigung erhalten habe und habe gesagt bekommen es sei keine Kündigung eingegangen. Eigentlich hatte das auch nicht erwartet, weil ich in der Vergangenheit schon Probleme hatte mit Kündigungen und KD. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Schreiben die in meinem Sinn sind und den Verdienst von KD verringern gerne nicht ankommen. Das ist schon ärgerlich aber nicht so schlimm.

Der Mitarbeiter am Telefon wies mich aber auch darauf hin, das ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe und dass dies bedeutet, dass ich vom 1.4. an noch weitere 3 Monate zahlen muss. Er begründete dies mit dem TKG. Auf meine Nachfrage hin, nannte er mit § 42 ff. Ich las also nach und wurde in § 46 Abs. 8 fündig. Dort heist es:
§ 46 VIII TKG:
Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
Laut dem Ausschnitt aus dem §, würde mein Vertrag aber nur noch bis zum 31.5. laufen, wenn ich jetzt kündige, oder? Ich bin mir nicht sicher, ob ich dass mit den "3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats" richtig verstehe.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

Grüße, Nahele

P.S.: Ich habe hier schon mehrfach gelesen, dass Mitarbeiter von KD sagen dass man aufgrund der Änderung des TKG als Kunde verpflichtet ist 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten. Ich habe heute morgen mit 3 unterschiedlichen Mitarbeitern/innen telefoniert und alle haben genau diese Aussage getroffen. Eine der Mitarbeiterinnen war sogar aus der Kündigungsabteilung und wich auch nicht von ihrer Meinung ab, als ich sie darauf hinwies, dass der Paragraf KD zu nichts verpflichtet, sondern mich zu etwas berechtigt, was vorher nicht geregelt war. Aber das nur am Rande. Meine Frage ist ja eine andere :)
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HSVMichi
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Re: Was bedeutet Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende?

Beitrag von HSVMichi »

Nahele hat geschrieben: Der Mitarbeiter am Telefon wies mich aber auch darauf hin, das ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe und dass dies bedeutet, dass ich vom 1.4. an noch weitere 3 Monate zahlen muss.
§ 46 VIII TKG:
Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
Laut dem Ausschnitt aus dem §, würde mein Vertrag aber nur noch bis zum 31.5. laufen, wenn ich jetzt kündige, oder? Ich bin mir nicht sicher, ob ich dass mit den "3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats" richtig verstehe.
Verstehe nicht, wie Du auf den 31.5. kommst...
1.April - 30.April = 1.Monat
1.Mai bis 31.Mai = 2.Monat
1.Juni bis 30.Juni = 3.Monat
Samsung UE75H6470 (Wohnzimmer)
Philips 42PFL9732D (Schlafzimmer)
Receiver: Sagemcom RC188-320KD
Doc. Sis

Re: Was bedeutet Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende?

Beitrag von Doc. Sis »

Kündigen bei Umzug kannst Du ja erst zu dem Datum, an dem Du tatsächlich umziehst und auch nur dann, wenn am neuen
Standort der bisherige Anbieter seine Leistung nicht oder nicht mehr wie bisher erbringen kann.
Ab diesem Datum sind dann noch die drei Monate zu bezahlen.
Die Feststellung ob am neuen Standort die Leistung erbracht werden kann und in welchem Umfang, wird wohl regelmäßig
durch eine Umzugsmeldung beim Anbieter getroffen werden.
Wenn dieser dann ein Sonderkündigungsrecht feststellt, kannst Du sofort kündigen
bzw. zum Ende der drei darauf folgenden Monate.
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koaschten
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Re: Was bedeutet Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende?

Beitrag von koaschten »

Kurzform:
- Vor der TKG Novelle hat KDG Kunden auf Kulanz bei Verzug in nicht versorgtes Gebiet zum Datum des Umzuges aus dem Vertrag entlassen. Viele andere Anbieter haben gesagt "selbst schuld" du zahlst bis du normal kündigst.
- Nach der TKG Novelle müssen die Anbieter einen Kunden mit einer Frist von 3 Monaten aus dem Vertrag lassen wenn Sie die Leistung nicht erbringen können. KDG hat sich dann mit den anderen Anbietern gleich gestellt und lässt Kunden nun mit einer Frist von 3 Monaten aus dem Vertrag.

Langform:
(darf jemand anderes erzählen)

So oder so, du kommst um diese 3 Monate zahlen für nix nicht herum.
Nahele
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Re: Was bedeutet Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende?

Beitrag von Nahele »

Danke für eure schnellen Antworten. Das ich zahlen muss verstehe ich auch. Mir ist nur nicht klar, wie KD auf 3 Monate ab dem Umzugstermin kommt, wenn davon im Gesetz gar nichts steht. Im Gesetz steht ja nur, dass ich mit 3 Monaten Frist zum Monatsende kündigen kann. Wenn ich also jetzt kündige, weil ich ja jetzt schon weis, dass ich umziehe und auch weis, dass KD dort nicht verfügbar ist, müsste ich nach meinem Verständnis zum 31.5. aus dem Vertrag raus sein. Versteht jemand meinen Gedankengang?
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koaschten
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Re: Was bedeutet Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende?

Beitrag von koaschten »

Der Punkt ist, der Zustand der "Nicht-Versorgbarkeit" tritt erst mit dem Umzug ein also kannst du nicht sagen, ich zieh in 3 Monaten um ich kündige schon mal.
Nahele
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Re: Was bedeutet Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende?

Beitrag von Nahele »

Ok, das ist nicht besonders Verbraucherfreundlich, aber die Interpretation ist mir nachvollziehbar :)
Aber ich kann doch jetzt schon kündigen, obwohl ich ja erst nach meinem Umzug nicht mehr versorgt werden kann, oder? Nicht das KD dann sagt, ich kann erst nach dem 1.4. Kündigen und dann müsste ich ja bis Ende Juli zahlen..
Doc. Sis

Re: Was bedeutet Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende?

Beitrag von Doc. Sis »

"Sonderkündigen" wirst Du wohl erst können, wenn definitiv feststeht, daß Du am neuen Standort nicht von KDG versorgt werden kannst.
Das wird vermutlich erst nach der Umzugsmeldung und dem Technikertermin feststehen.
Je nach Situation kann es ja auch sein, daß bis zum tatsächlichen Umzug KDG dich doch noch versorgen kann.
Mit anderen Worten: eine Sonderkündigung kann es erst geben, wenn auch ein tatsächlicher Grund zur
Sonderkündigung vorliegt.
Das es so sein könnte, wird nicht reichen!
Es kann ja auch sein, daß Du aus irgendwelchen Gründen doch nicht oder nicht an diese Adresse umziehst.
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Re: Was bedeutet Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende?

Beitrag von koaschten »

Richtig, du zahlst 3 Monate für "nichts". Egal wie du es drehst.

Die Alternative vor der TKG Novelle war, du zahlst für nichts bis zum nächsten regulären Kündigungstermin, also im schlimmsten Fall hast du einen neuen Vertrag abgeschlossen und im nächsten Monat offeriert dir dein Arbeitgeber Umzug an einen anderen Standort oder kein Job mehr. Problem ist nur, die neue Wohnung wird nicht von von deinem aktuellen Telefonversorger versorgt und du müsstest nun 23 Monate für nichts zahlen. Das KDG damals so kulant war - das sie gesagt haben, wir können nicht liefern also lösen wir das Vertragsverhältnis auf - zwingt Sie nun nicht wo es gesetzlich festgelegt ist wie man es machen soll, das sie nicht das machen was alle anderen machen. 3 Monate Kündigungsfrist. Irgendwo ist so ein Unternehmen ja auch Gewinn-orientiert.
Nahele
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Re: Was bedeutet Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende?

Beitrag von Nahele »

Achso, ich hätte vielleicht erwähnen sollen, dass ich per Mail schon gesagt bekommen habe, dass es dort kein Kabel gibt. Geben wird es auch keins, weil es sich bei der Adresse um ein Studentenwohnheim handelt und dieses über die Uni mit Internet versorgt wird. Ich werde dann wohl einfach per Einschreiben Kündigen und dazu schreiben dass ich mich auf § 46 TKG berufe. Wenn es wirklich so wäre, dass ich erst nach dem 1.4 kündigen kann, wenn ich oder ein Techniker "sehe" das dort kein Anschluss möglich ist, müsste ich ja noch fast einen ganzen Monat mehr zahlen. Das ich doch nicht Umziehe kann nicht passieren, weil ich ja den Mietvertrag schon unterschrieben habe und jetzt zumindest 3 Monate ab dem 1.4 dort wohne, weil so lange die Kündigungsfrist der Wohnung ist.