Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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ich wohne bei meinen Eltern, dort hatte ich bis jetzt etwa 1 1/2 Jahre Internet flex das auf meinen Namen läuft. Jetzt hab ich auf Internet+Telefon 100 gewechselt und ich habe auch schon Telefon nummern von KD bekommen. Meine Eltern sind bisher bei ewetel Telefon+Internet. Ist es möglich das meine Eltern bei ewetel kündigen und die Telefonnummern von ewetel mit in meinen Vertrag mit nehmen?
mfg
Benny
Solange du keine eigene Rufnummer zu Vertragsbeginn portiert hast, sstellt dieser Auftrag kein Problem dar.
Du forderst einfach ein Portierungsformular bei KDG an, deine Eltern füllen das mit Ihren Daten aus und unterschreiben.
Mehr nicht. Beachte ggf. die Vertragslaufzeiten beim alten Provider und die Kündigungsfristen.
Der Inhaber des alten Anschlusses erklärt sich mit dem Formular bereit, die Rufnummer zu portieren. Und alles wird gut
berlin69er hat geschrieben:Wenn der ewetel Vertrag aber auf seine Eltern läuft, kann er die Nummer doch garnicht portieren, denn sie ist ihm doch nicht zugeteilt...
Das nennt sich Rufnummernmitnahme von einem abweichenden Anschlussinhaber.
Doc. Sis hat geschrieben:Ich muß gestehen, daß ich das mit der Portierung einer fremden Rufnummer, also wenn Kunde und Rufnummerinhaber nicht die selbe Person sind, nicht glauben kann. Zitat BNetzA: Die Portierung ist nur möglich, wenn die Kundendaten beim alten und neuen Anbieter identisch verzeichnet sind. Kunden, die den Anbieter wechseln wollen, sollten deshalb vor der Kündigung Ihres Vertrages beim alten Anbieter ggf. ihre Daten aktualisieren lassen.
Ist meines Erachtens nur unpassend formuliert. Denn die (neuen) Kundendaten wird der alte Anbieter aufgrund Datenschutz nie zu Gesicht bekommen. Was er bekommt, ist das Formular zur Rufnummernmitnahme. Und diese Daten müssen beim alten Anbieter identisch vermerkt sein.
MB-Berlin hat geschrieben: Allerdings würdest Du die Rufnummern bei Auszug mitnehmen müssen! eine Rückportierung auf Deine Eltern ist im Normalfall nicht möglich.
Auf die Eltern schon, da diesen das Recht zur Nutzung und Weitergabe obliegt. Was nicht funktioniert, ist die Weiterportierung von ihm auf eine andere (dritte) Person, die nie Bezug zu diesen Telefonnummern hatte.
Scraby hat geschrieben:Auf die Eltern schon, da diesen das Recht zur Nutzung und Weitergabe obliegt. Was nicht funktioniert, ist die Weiterportierung von ihm auf eine andere (dritte) Person, die nie Bezug zu diesen Telefonnummern hatte.
Was für mich wieder keinen Sinn ergibt, warum kann der aktuelle "Besitzer" mit der Nummer die auf Ihn "Überschrieben" wurde nicht damit machen was er will? Nur weil der alte Provider noch "Eigentümer" ist und man nicht weiter verfolgen kann wer der aktuelle "Besitzer" ist?
(Bewusst Immobilien Sprache, Besitzer: wer gerade etwas "hat", Eigentümer: wem das etwas "gehört")
koaschten hat geschrieben:Was für mich wieder keinen Sinn ergibt, warum kann der aktuelle "Besitzer" mit der Nummer die auf Ihn "Überschrieben" wurde nicht damit machen was er will? Nur weil der alte Provider noch "Eigentümer" ist und man nicht weiter verfolgen kann wer der aktuelle "Besitzer" ist?
(Bewusst Immobilien Sprache, Besitzer: wer gerade etwas "hat", Eigentümer: wem das etwas "gehört")
Weil das Recht auf Nutzung und Weitergabe prinzipiell erst einmal bei der Person bleiben, der die Telefonnummern vonseiten des Providers erstmalig zugewiesen wurden. Man könnte vereinfacht sagen, dass die Telefonnummern bei einer Portierung auf eine andere Person nur ausgeliehen werden. Ich muss (als erster Inhaber) aber immer die Möglichkeit haben, meine Telefonnummern wieder zu erhalten. Diese Möglichkeit besteht aber nicht, wenn die Rufnummern bei einer mir unbekannten dritten Person sind. (so ist zumindest mein Kenntnisstand)
OT:
Im Mobilfunkbereich gibt es Verzichtserklärungen für Telefonnummern. Keine Ahnung, ob man damit auch im Festnetzbereich sein Recht auf Nutzung abtreten kann. Dann könnte die Weitergabe auf dritte Personen möglich sein.
Die Frage ist nur, trete ich die Rufnummer nicht mit der Unterschrift auf der Portierung bewusst ab da ich es ja unterschreibe das sie zu jemand anderem portiert werden soll? ... wie gesagt, wird offtopic.
Scraby hat geschrieben:
Weil das Recht auf Nutzung und Weitergabe prinzipiell erst einmal bei der Person bleiben, der die Telefonnummern vonseiten des Providers erstmalig zugewiesen wurden. Man könnte vereinfacht sagen, dass die Telefonnummern bei einer Portierung auf eine andere Person nur ausgeliehen werden. Ich muss (als erster Inhaber) aber immer die Möglichkeit haben, meine Telefonnummern wieder zu erhalten. Diese Möglichkeit besteht aber nicht, wenn die Rufnummern bei einer mir unbekannten dritten Person sind. (so ist zumindest mein Kenntnisstand)
Mag sein, dass KDG dies so handhabt, aber generell ist das endgültige Abgeben einer Nummer sicher möglich. Zumindest dürfte sonst eine einmal abgegebene Nummer nie wieder zu einem anderem Anbieter portiert werden können, da der neue Anbieter ja nur von dem Nutzer weiss, der die Nummer übernommen hat. Spätestens an diesem Punkt ist ein Rückgabe an den ursprünglichen Nutzer wohl nicht mehr ohne weiteres möglich.
Meine Rufnummer hat aber inzwischen zwei Inhaberwechsel und mehrere Portierungen hinter sich: Ursprünglich wurde die Nummer durch EWE TEL meinem Vater zugeteilt und ich nutzte die Nummer solange ich noch im Haushalt meiner Eltern lebte. Diese und weitere Nummern wurden dort in der Folge erst zur Telekom und später zu Arcor portiert und landeten letztlich durch die Verschmelzung mit Vodafone bei Vodafone. Mit dem Tod meines Vaters wechselte der gesamte Anschluss und die Nummern zu meiner Mutter. Nach meinem Auszug habe ich bei Vodafone DSL und Telefon bestellt und nach Schaltung des Anschlusses – mit Zustimmung meiner Mutter – um Übertragung meiner Rufnummer auf meinen neuen Anschluss gebeten. Dies war relativ problemlos möglich, musste nur schriftlich erfolgen und von mir und meiner Mutter unterzeichnet werden. Zuletzt bin ich letztes Jahr nun zur Telekom gewechselt und habe die Rufnummer natürlich mitgenommen, auch hier gab es keine Probleme.
Toshiba 40XV733G mit Smit CI+-Modul, Pace S HD501C mit 2 TB Festplatte, Vu+ Uno 4K SE mit DVB-C FBC-Tuner (2TB Festplatte)
KDG G02 mit Kabel Premium Total, Sky Welt, Sky Film, Sky Sport, Sky Bundesliga und Sky HD
2x KDG G09 mit TV Basis HD
maniacintosh hat geschrieben:Meine Rufnummer hat aber inzwischen zwei Inhaberwechsel ..., auch hier gab es keine Probleme.
genau deshalb habe ich hier mal geschrieben, dass ich hier nicht die kompletten Portierungsregularien erörtern werde.
Das es bei dir so ging, hängt mit dem sicher so nicht gewollten Todesfall in Deiner Aufzählung zusammen.
Da sieht es schon wieder anders aus.
Im Endeffekt können die, die wissen, wie es bei der KDG gehandhabt wird, zwar Einzelauskünfte erteilen (im Rahmen der bekannten Fakten). Aber eine allgemeine Abhandlung aller Spezialfälle ist hier im Forum nicht möglich.
maniacintosh hat geschrieben: Mag sein, dass KDG dies so handhabt, aber generell ist das endgültige Abgeben einer Nummer sicher möglich. Zumindest dürfte sonst eine einmal abgegebene Nummer nie wieder zu einem anderem Anbieter portiert werden können, da der neue Anbieter ja nur von dem Nutzer weiss, der die Nummer übernommen hat. Spätestens an diesem Punkt ist ein Rückgabe an den ursprünglichen Nutzer wohl nicht mehr ohne weiteres möglich.
Meine Rufnummer hat aber inzwischen zwei Inhaberwechsel und mehrere Portierungen hinter sich: Ursprünglich wurde die Nummer durch EWE TEL meinem Vater zugeteilt und ich nutzte die Nummer solange ich noch im Haushalt meiner Eltern lebte. Diese und weitere Nummern wurden dort in der Folge erst zur Telekom und später zu Arcor portiert und landeten letztlich durch die Verschmelzung mit Vodafone bei Vodafone. Mit dem Tod meines Vaters wechselte der gesamte Anschluss und die Nummern zu meiner Mutter. Nach meinem Auszug habe ich bei Vodafone DSL und Telefon bestellt und nach Schaltung des Anschlusses – mit Zustimmung meiner Mutter – um Übertragung meiner Rufnummer auf meinen neuen Anschluss gebeten. Dies war relativ problemlos möglich, musste nur schriftlich erfolgen und von mir und meiner Mutter unterzeichnet werden. Zuletzt bin ich letztes Jahr nun zur Telekom gewechselt und habe die Rufnummer natürlich mitgenommen, auch hier gab es keine Probleme.
Es geht in meinem Beitrag nicht um die Weiterportierung zu einem anderen Anbieter, sondern um die Weiterportierung auf dritte Personen. Wie bereits erwähnt, ist eine Portierung auf eine dritte Person möglich. Was jedoch nicht durchgeführt wird, ist die nochmalige Weiterportierung auf eine andere dritte Person.
Du schreibst selbst, dass die Rufnummern aufgrund des Todesfalls auf deine Mutter übertragen wurden. Es handelt sich hierbei aber nicht um eine Portierung, sondern um eine Vertragsübernahme aufgrund des Todesfalls. Danach wurden diese Telefonnummern auf dich (in diesem Fall eine dritte Person) weitergegeben. Genau das funktioniert. Denn es ist die erstmalige Weitergabe auf eine dritte Person. Du selbst kannst die Anbieter nun wechseln wie du lustig bist. Allerdings geht es meines Wissen nach nicht, dass zum Beispiel deine Freundin/Frau bei einem neuen Anbieter einen Vertrag macht und deine Telefonnummern (die du ehemals von deiner Mutter erhalten hast) auf sich portieren lässt. Denn erst das wäre die erneute Weitergabe an eine dritte Person.
Scraby hat geschrieben:Du schreibst selbst, dass die Rufnummern aufgrund des Todesfalls auf deine Mutter übertragen wurden. Es handelt sich hierbei aber nicht um eine Portierung, sondern um eine Vertragsübernahme aufgrund des Todesfalls. Danach wurden diese Telefonnummern auf dich (in diesem Fall eine dritte Person) weitergegeben. Genau das funktioniert. Denn es ist die erstmalige Weitergabe auf eine dritte Person. Du selbst kannst die Anbieter nun wechseln wie du lustig bist. Allerdings geht es meines Wissen nach nicht, dass zum Beispiel deine Freundin/Frau bei einem neuen Anbieter einen Vertrag macht und deine Telefonnummern (die du ehemals von deiner Mutter erhalten hast) auf sich portieren lässt. Denn erst das wäre die erneute Weitergabe an eine dritte Person.
Aber durch das fröhliche weiter umherportieren, weiß der aktuelle Telefonanbieter doch irgendwann gar nicht mehr, dass die Nummer ursprünglich mal jemand anderem als mir gehört hat.
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