Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
Ich verstehe KDG grundsätzlich nicht mit diesen vorgefertigten Briefchen. Egal aus welcher Quelle die Adresse stammt.
Die sollen doch einfach Klartext in den Brief schreiben und der Kunde weis Bescheid.
Wie wäre es mit:
"Wir müssen den HÜP überprüfen. Das erfolgt von uns in unregelmässigen Abständen und dient dazu die technischen Einrichtungen zu kontrollieren und ggf. zu Warten."
--- kein rumgeeier, keine Lügen und der Kunde kann sich darauf einstellen.
Stadtwerke und Stromversorger stehen ja auch in unregelmässigen Abständen vor der Tür mit den gleichen Ansinnen. Da ist keiner sauer weil die schlicht sagen was Sache ist.
Die sollen doch einfach Klartext in den Brief schreiben und der Kunde weis Bescheid.
Wie wäre es mit:
"Wir müssen den HÜP überprüfen. Das erfolgt von uns in unregelmässigen Abständen und dient dazu die technischen Einrichtungen zu kontrollieren und ggf. zu Warten."
--- kein rumgeeier, keine Lügen und der Kunde kann sich darauf einstellen.
Stadtwerke und Stromversorger stehen ja auch in unregelmässigen Abständen vor der Tür mit den gleichen Ansinnen. Da ist keiner sauer weil die schlicht sagen was Sache ist.
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
Zumal auf den Schreiben Schober genannt wird. Was zum Geier haben die mit KDG zu tun und mit "laufenden" Verträgen?
Schober ist eine Datenschleuder, hier hat KDG billig eingekauft und versucht Leute in Verträge zu drängen. Anders kann ich mir diese Briefe nicht vorstellen mit dem Inhalt.
Zum abschalten, selbstverständlich kann KDG angeblich genutzten Leitungen abschalten - im Umkehrschluss heisst das sie wissen nicht mit wem sie Verträge haben... das wäre sehr schlecht und absolut unplausibel.
Gruß Gastanmeldung
Schober ist eine Datenschleuder, hier hat KDG billig eingekauft und versucht Leute in Verträge zu drängen. Anders kann ich mir diese Briefe nicht vorstellen mit dem Inhalt.
Zum abschalten, selbstverständlich kann KDG angeblich genutzten Leitungen abschalten - im Umkehrschluss heisst das sie wissen nicht mit wem sie Verträge haben... das wäre sehr schlecht und absolut unplausibel.
Gruß Gastanmeldung
Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
Sorry, aber gerade bei Mietwohnungen bzw. Mieterwechsel kommt es zwangsläugig zu solchen Problemen.Gastanmeldung hat geschrieben:Zumal auf den Schreiben Schober genannt wird. Was zum Geier haben die mit KDG zu tun und mit "laufenden" Verträgen?
Schober ist eine Datenschleuder, hier hat KDG billig eingekauft und versucht Leute in Verträge zu drängen. Anders kann ich mir diese Briefe nicht vorstellen mit dem Inhalt.
Zum abschalten, selbstverständlich kann KDG angeblich genutzten Leitungen abschalten - im Umkehrschluss heisst das sie wissen nicht mit wem sie Verträge haben... das wäre sehr schlecht und absolut unplausibel.
Gruß Gastanmeldung
Weiters ist meinen vorangegangenen Beiträgen zu entnehmen.
Und woher bitte soll KDG denn wissen, daß der jetzige Mieter der Wohnung den Anschluß gekappt hat?
Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
Ich wohnte über Jahre in solchen Häusern. Wenn da jemand auszog, dann wurde Kabel über die Grundversorgung hinaus abgeklemmt. Wenn jemand einzog, dann kam ein MB und bot ihm an, über die Grundversorgung hinaus, weitere Programme zu empfangen.
Da KDG das jetzt offenbar nicht mehr so macht, denke ich, dass es pure Absicht ist. Dem neuen Mieter erst mal die Vorzüge schmackhaft machen und dann abklemmen kommen.
Warum muss man das Abklemmen anmelden? Der HÜP dürfte nicht in der Wohnung sein. Ich denke nicht, dass sich dann jemand aufregen kann, wenn abgeklemmt wird. Meines Wissens nach wird beim Abschluss des Mietvertrages auf die Möglichkeit des kostenpflichtigen Kabel-(zusatz)-fernsehens hingewiesen.
Da KDG das jetzt offenbar nicht mehr so macht, denke ich, dass es pure Absicht ist. Dem neuen Mieter erst mal die Vorzüge schmackhaft machen und dann abklemmen kommen.
Warum muss man das Abklemmen anmelden? Der HÜP dürfte nicht in der Wohnung sein. Ich denke nicht, dass sich dann jemand aufregen kann, wenn abgeklemmt wird. Meines Wissens nach wird beim Abschluss des Mietvertrages auf die Möglichkeit des kostenpflichtigen Kabel-(zusatz)-fernsehens hingewiesen.
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
Deinen Fall kannst du mit dem hier nicht vergleichen. In deinem Haus besteht eine s.g. Basisversorgung mit 5-8 Programmen. Also besteht auch ein Vertrag zwischen KDG und der HV...die HV wird dementsprechend auch einen MB als Ansprechpartner haben, der dann den Nachmieter kontaktieren kann.Bielo hat geschrieben:Ich wohnte über Jahre in solchen Häusern. Wenn da jemand auszog, dann wurde Kabel über die Grundversorgung hinaus abgeklemmt. Wenn jemand einzog, dann kam ein MB und bot ihm an, über die Grundversorgung hinaus, weitere Programme zu empfangen.
Da KDG das jetzt offenbar nicht mehr so macht, denke ich, dass es pure Absicht ist. Dem neuen Mieter erst mal die Vorzüge schmackhaft machen und dann abklemmen kommen.
Warum muss man das Abklemmen anmelden? Der HÜP dürfte nicht in der Wohnung sein. Ich denke nicht, dass sich dann jemand aufregen kann, wenn abgeklemmt wird. Meines Wissens nach wird beim Abschluss des Mietvertrages auf die Möglichkeit des kostenpflichtigen Kabel-(zusatz)-fernsehens hingewiesen.
Und das wird auch immernoch so gemacht.
Das Problem bei den Objekten (die diese Schreiben erhalten) ist einfach, dass dort kein Versorgungsvertrag oder ähnliches besteht. d.h. ebenfalls, dass die HV meist keinen Ansprechpartner hat um einen Auszug und ggf. Neueinzug zu melden...folglich kommt auch keiner und spricht den Nachmieter direkt an.
Außerdem werden diese Briefe an Objekte versendet, auf denen kein aktiver Kunde gemeldet ist.
Nur in Einzelfällen erhalten aktive Kunden ein Schreiben. Das passiert aber nur bei folgenden Scenarien:
* Hausnummernzusatz ist nicht erfasst und der Vertrag des Kd. wurde z.B. auf der Hausnummer "1" statt "1a" erfasst. Dann ist das Objekt "1a" für KDG ohne aktiven Vertrag und es geht ein Schreiben an die Mieter raus.
* Adresse lautet z.B. auf die Hausnummer "20-22". Auch hier kann es dazu kommen, dass der Datenbestand so ist, dass der aktive Vertrag auf Hausnummer "20" statt "20 mit Zusatz -22" angelegt wurde. Auch hier stellt sich die Hausnummer "20-22" als ungenutzt dar und es geht ein Schreiben raus.
Gerade bei Objekten mit Hausnummernzusatz als "a;b;c;..." "hh; vh;..." oder "20-22" etc. kommt es zu solchen Missverständnissen. Diese helfen aber den Datenbestand zu aktuallisieren und den aktiver Vertrag auf die richtige Adresse zu schubsen.
Wobei ich das grundsätzliche Problem an der Vorgehensweise nicht verstehe....wer den Anschluss nicht nutzt, der kann ihn doch abklemmen lassen...so einfach ist das. Und wenn ein Vertrag besteht, so kann man Bescheid geben um den Datenbestand zu korrigieren.
Das sich hier einige an diesen Schreiben so hochziehen kann ich nicht verstehen. Natürlich ist KDG auch daran interessiert Schwarznutzer zu entlarven um diese vor die Wahl zu stellen entweder einen Vertrag abzuschließen oder den Anschluss abzuklemmen. Ich persönlich finde es einfach frech einen Anschluss zu nutzen und nicht zu bezahlen.
Daher finde ich das Vorgehen berechtigt, zumal manche garnicht wissen, das sie den Anschluss unberechtigt nutzen, da sie irgendwas im Mietvertrag von Kabel gelesen haben und denke es wird über die Nebenkosten bezahlt....und es sind doch nur Kosten für die Instandsetzung und Wartung der Hausverkabelung....
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
Mich würde zu diesem Thema mal interessieren, ob es überhaupt zulässig ist, die Anschlussdose zu entfernen.
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
Wer will denn hier die Anschlussdose entfernen? Wenn eine Sperrung an der Dose vorgenommen wird, dann wird eine Sperrdose gesetzt...aber aus der Wand gerissen oder so wird mW keine Anschlussdose.thunder2010 hat geschrieben:Mich würde zu diesem Thema mal interessieren, ob es überhaupt zulässig ist, die Anschlussdose zu entfernen.
Wie kommst du darauf?
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
DeswegenAnudeath hat geschrieben:Wer will denn hier die Anschlussdose entfernen? Wenn eine Sperrung an der Dose vorgenommen wird, dann wird eine Sperrdose gesetzt...aber aus der Wand gerissen oder so wird mW keine Anschlussdose.thunder2010 hat geschrieben:Mich würde zu diesem Thema mal interessieren, ob es überhaupt zulässig ist, die Anschlussdose zu entfernen.
Wie kommst du darauf?
sauer hat geschrieben:So ist es. Kabel und Dosen wurden entfernt. Unter den Kabeln war nämlich Schimmel. Und da ich sowieso kein Fan bin von monatlichen Kosten hatte sich das für mich damals (vor Jahren) auch erledigt. Jedem das seine.
Habe mir dieses jetzt mal durchgelesen (danke) http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f=48&t=26948
Das "Unser Zeichen" unterhalb des Datums ist identisch mit meinem. Nur das Rückmeldedatum ist bei mir ein anderes. Bei mir kommt aber noch hinzu das vor Jahren ein Medienvertreter die Plombe entfernt hatte.
Falls wirklich einer kommt, wird er feststellen das die Plombe entfernt wurde. Ob die anderen Bewohner auch so ein Schreiben bekommen haben weiß ich nicht. Die Medienvertreter wechselten über die Jahre hinweg. Da kommt bestimmt ein neuer um sein Revier zu markieren (Werbung im Hausflur). Über die Jahre hinweg habe ich schon so viel Werbung von Kabel Deutschland bekommen, das ich eine Wand damit hätte tapizieren können.
Kaffe trinken und ruhig belieben.
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
Wenn man die Dosen in seinem Eigentumshaus entfernt -> warum nicht!
Wenn man die Dosen und Kabel in einer Miet- oder Eigentumswohnung entfernt -> Sachbeschädigung!
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
Na der gute "sauer" ist ja wohl Mieter. Also darf man das nicht, denke ich mir.MB-Berlin hat geschrieben:Wenn man die Dosen in seinem Eigentumshaus entfernt -> warum nicht!
Wenn man die Dosen und Kabel in einer Miet- oder Eigentumswohnung entfernt -> Sachbeschädigung!
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