In Wohngemeinschaft mit den Vormietern?RSGM hat geschrieben:Ich würde einfach einen oder zwei Monate früher umziehen.
Was bedeutet Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende?
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Re: Was bedeutet Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende?
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Re: Was bedeutet Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende?
Da weiss man gleich wie es ist wenn man Besuch hat, welcher über Nacht bleibt
Gruß Gastanmeldung
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Re: Was bedeutet Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende?
jau... und die Ummeldebestätigung der Behörde ist ist auch leicht zu fälschen!Gastanmeldung hat geschrieben:Da weiss man gleich wie es ist wenn man Besuch hat, welcher über Nacht bleibt
Gruß Gastanmeldung
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Re: Was bedeutet Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende?
Wie schön wäre es, Unternehmen würden ihren Gewinn damit machen wollen, was sie leisten! Drei Monate lang, für die feststeht, dass das Unternehmen nichts anbieten kann, Bezahlung zu verlangen, ist doch eigentlich, wenn man es nicht als Jurist betrachtet, eher erbärmlich, oder nicht? Und da Kabeldeutschland zumindest fürs erste einen techologischen Vorsprung durch die Glasfaser hat, die auf wessen Kosten auch immer (ich weiß es nicht) in Deutschland verlegt wurden, hätte es keine miesen Tricks nötig, um an das Geld der Kunden zu kommen, sondern könnte mit kundenorientiertem Handeln und leistungsgerechten Preisen seinen Vorsprung zum einen vergrößern, zum anderen angemessen bezahlen lassen. Aber das ist alles wäre-hätte-könnte, die Wirklichkeit sieht trauriger aus. Schade, und garantiert langfristig problematisch für Kabeldeutschland!koaschten hat geschrieben:Richtig, du zahlst 3 Monate für "nichts". Egal wie du es drehst.
Die Alternative vor der TKG Novelle war, du zahlst für nichts bis zum nächsten regulären Kündigungstermin, also im schlimmsten Fall hast du einen neuen Vertrag abgeschlossen und im nächsten Monat offeriert dir dein Arbeitgeber Umzug an einen anderen Standort oder kein Job mehr. Problem ist nur, die neue Wohnung wird nicht von von deinem aktuellen Telefonversorger versorgt und du müsstest nun 23 Monate für nichts zahlen. Das KDG damals so kulant war - das sie gesagt haben, wir können nicht liefern also lösen wir das Vertragsverhältnis auf - zwingt Sie nun nicht wo es gesetzlich festgelegt ist wie man es machen soll, das sie nicht das machen was alle anderen machen. 3 Monate Kündigungsfrist. Irgendwo ist so ein Unternehmen ja auch Gewinn-orientiert.
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Re: Was bedeutet Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende?
Die monatlichen Preise sind immer eine Mischkalkulation zwischen den erheblichen einmaligen Anschlusskosten (z.B. Schaltung des Anschlusses, Einrichtung des Kundenkontos, ggf. Technikerbesuch, Vermittlungsprovision usw.) und den tatsächlichen laufenden Kosten einschließlich Investitionsanteil. Diese Kalkulation bezieht sich auf die gesamte vereinbarte Vertragslaufzeit. Insofern ist es nicht erbärmlich, sondern einfach betriebswirtschaftlich geboten, die 3-monatige gesetzliche Frist zu nutzen.RSGM hat geschrieben:Wie schön wäre es, Unternehmen würden ihren Gewinn damit machen wollen, was sie leisten! Drei Monate lang, für die feststeht, dass das Unternehmen nichts anbieten kann, Bezahlung zu verlangen, ist doch eigentlich, wenn man es nicht als Jurist betrachtet, eher erbärmlich, oder nicht?koaschten hat geschrieben:Richtig, du zahlst 3 Monate für "nichts". Egal wie du es drehst.
KDG ist nicht die Heilsarmee, und alle anderen Kommunikationsdienstleister sind es auch nicht. Insofern eine müßige Diskussion.
Re: Was bedeutet Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende?
so sieht`s aus!ritchie hat geschrieben:Die monatlichen Preise sind immer eine Mischkalkulation zwischen den erheblichen einmaligen Anschlusskosten (z.B. Schaltung des Anschlusses, Einrichtung des Kundenkontos, ggf. Technikerbesuch, Vermittlungsprovision usw.) und den tatsächlichen laufenden Kosten einschließlich Investitionsanteil. Diese Kalkulation bezieht sich auf die gesamte vereinbarte Vertragslaufzeit. Insofern ist es nicht erbärmlich, sondern einfach betriebswirtschaftlich geboten, die 3-monatige gesetzliche Frist zu nutzen.RSGM hat geschrieben:Wie schön wäre es, Unternehmen würden ihren Gewinn damit machen wollen, was sie leisten! Drei Monate lang, für die feststeht, dass das Unternehmen nichts anbieten kann, Bezahlung zu verlangen, ist doch eigentlich, wenn man es nicht als Jurist betrachtet, eher erbärmlich, oder nicht?koaschten hat geschrieben:Richtig, du zahlst 3 Monate für "nichts". Egal wie du es drehst.
KDG ist nicht die Heilsarmee, und alle anderen Kommunikationsdienstleister sind es auch nicht. Insofern eine müßige Diskussion.
Vor diesem geänderten §46 TKG nußten (fast?) alle DSL-Kunden sogar den vollen 24.Monatsvertrag erfüllen.
KDG hat bis dahin aus Kulanz, also freiwillig und ohne rechtiche Verpflichtung, auf die ver tragsgemäße Fortführung
des bestehenden Vertrages verzichtet.
Inzwischen ist die Rechtslage eindeutig geregelt und KDG bietet keine Kulanzregelung mehr an.
Ich finde es eher sogar gut, daß nun bei allen Internetanbietern bezüglich eines Umzuges des Kunden gleiche
Bedingungen gegeben sind!