Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?
Auch wenn ich wie eine ausgeleiert Schallplatte klinge, der Sonderkündigungsgrund tritt erst mit dem Umzug ein, die 3 Monate "Abzockzahlung" sind gesetzeskonform. Würde jeder andere Anbieter auch mit euch machen.
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?
Hallo koaschten,
vielen Dank für deine klare Antwort.
Hast du zufällig auch noch einen "Beleg", Nachweis dafür, den man nachlesen kann?
Würde mir weiterhelfen.
Gruß
raindog
vielen Dank für deine klare Antwort.
Hast du zufällig auch noch einen "Beleg", Nachweis dafür, den man nachlesen kann?
Würde mir weiterhelfen.
Gruß
raindog
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?
Google...
http://www.teltarif.de/tag/tkg-novelle/
§46
http://www.teltarif.de/tag/tkg-novelle/
Und wenns etwas komplexer sein darf... http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/G ... b=true.pdfWer in ein Gebiet zieht, das der bisherige Anbieter nicht versorgen kann, darf mit einer auf drei Monate verkürzten Frist den Vertrag mit seinem Internet-Anbieter kündigen. Ist indes eine Versorgung möglich, so darf keine neue Vertragslaufzeit beginnen und die Vertragskonditionen dürfen sich nicht ändern - allerdings kann der Provider dem Kunden die einmaligen Kosten für einen Neuanschluss in Rechnung stellen.
§46
(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese Leistung dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlichen zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?
Da in letzter Zeit häufiger Fragen zu diesem Thema auftauchen, mach ich den Thread mal Sticky. Danke koaschten für den Vorschlag.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Hier steht ja lediglich, dass die Künsigungsfrist auf 3 Monate verkürzt wird, aber nicht wann die Kündigungsfrist beginnt. Ich habe die Kündigung um Februar geschickt, also müsste ich ja Ende April raus sein, KD sagt aber, dass die 3 Monate erst dann beginnen wenn ich ausziehe und nicht wann ich kündige.
Diesen Punkt kann ich in den zitierten Texten oder Google nicht finden,
Gruß
Diesen Punkt kann ich in den zitierten Texten oder Google nicht finden,
Gruß
Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?
Hast du hier in diesem Thread schon mal rückwärts gelesen!?raindog hat geschrieben:Hallo,
jetzt muß ich das Thema auch nochmal hochholen.
Ich mußte auch kündigen, da ich 80m Straße z uweit neben kabelversorgtem Gebiet einziehe.
Ich ziehe Ende April um und habe Anfang Februar gekündigt.
Die Kündigungsfrist läuft aber erst ab meinem Umzug und nicht ab Kündigungstermin.
Nicht logisch und für mich Abzocke, aber das ist nicht die Frage.
Die Frage ist, ist das rechtens oder gilt die Kündigungsfrist ab Kündigungstermin?
Es wäre schön, wenn es eine gesetzlich fundierte Antwort gäbe.
Vielen Dank
raindog
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Nach der Logik hättest Du dann Anfang Dezember schon zu Anfang März kündigen können.raindog hat geschrieben:Hier steht ja lediglich, dass die Künsigungsfrist auf 3 Monate verkürzt wird, aber nicht wann die Kündigungsfrist beginnt. Ich habe die Kündigung um Februar geschickt, also müsste ich ja Ende April raus sein, KD sagt aber, dass die 3 Monate erst dann beginnen wenn ich ausziehe und nicht wann ich kündige.
Diesen Punkt kann ich in den zitierten Texten oder Google nicht finden,
Gruß
Die 2 Monate sind vom Gesetzgeber als Schadensersatz für die verminderte Laufzeit gedacht.
Daher auch nachvollziehbar, dass sie beim Auszug beginnen.
MB-Berlin
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Wobei KDG hier auch kulant ist. Kündigt der Kunde den KDG-Vertrag zeitgleich mit seinem Mietvertrag (der ja fast immer auch 3 Monate Kündigungsfrist hat), also 3 Monate vor dem Umzug, kommt der Kunde zum Umzugstermin aus dem Vertrag. Dies gilt aber nur, wenn die Kündigung auch mindestens 3 Monate vor dem Umzug eingeht...kommt man erst 2 Monate vor dem Termin an und kündigt hat man Pech...dann beginnt die Frist erst mit Umzugstermin.MB-Berlin hat geschrieben:Nach der Logik hättest Du dann Anfang Dezember schon zu Anfang März kündigen können.raindog hat geschrieben:Hier steht ja lediglich, dass die Künsigungsfrist auf 3 Monate verkürzt wird, aber nicht wann die Kündigungsfrist beginnt. Ich habe die Kündigung um Februar geschickt, also müsste ich ja Ende April raus sein, KD sagt aber, dass die 3 Monate erst dann beginnen wenn ich ausziehe und nicht wann ich kündige.
Diesen Punkt kann ich in den zitierten Texten oder Google nicht finden,
Gruß
Die 2 Monate sind vom Gesetzgeber als Schadensersatz für die verminderte Laufzeit gedacht.
Daher auch nachvollziehbar, dass sie beim Auszug beginnen.
MB-Berlin
Das nur mal so am Rande
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?
Nein, ich habe ihn von vorne bis zum Ende gelesen.Doc. Sis hat geschrieben: Hast du hier in diesem Thread schon mal rückwärts gelesen!?
Aber die Antwort auf meine Frage konnte ich dort nicht entdecken,
Es sei denn, du kannst mir sagen, wo etwas zu meiner Frage geantwortet wurde.
Ansonsten finde ich dein Smilie unhöflich.
Danke an Anudeath und MB-Berlin für eure Erklärung.
Ist es eure persönliche Erklärung oder gibt es dafür auch eine gesetzliche Grundlage?
Das wäre wichtig für mich.
Gruß
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Hatte ich hier nicht gelesen, dass man bei KDG erst kündigen kann, wenn man die Ummeldebestätigung vorlegt?Anudeath hat geschrieben:Kündigt der Kunde den KDG-Vertrag zeitgleich mit seinem Mietvertrag (der ja fast immer auch 3 Monate Kündigungsfrist hat), also 3 Monate vor dem Umzug, kommt der Kunde zum Umzugstermin aus dem Vertrag. Dies gilt aber nur, wenn die Kündigung auch mindestens 3 Monate vor dem Umzug eingeht...kommt man erst 2 Monate vor dem Termin an und kündigt hat man Pech...dann beginnt die Frist erst mit Umzugstermin.
Das nur mal so am Rande
Das nur mal so am Rande.
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