Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Benutzeravatar
VBE-Berlin
ehemals MB-Berlin
Beiträge: 14082
Registriert: 15.04.2008, 23:50
Wohnort: Berlin

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von VBE-Berlin »

BastardLawyerFrmHell hat geschrieben: Entweder: Der Kunde genießt ein Sonderkündigungsrecht ab dem Zeitpunkt, sobald feststeht, wohin er umziehen wird und dass am Ort des Umzuges die Leistung nicht vollumfänglich angeboten wird.
Das kann ich mir aus logischen Gesichtspunkten nicht vorstellen.
Ich baue ein Haus und weiß, dass ich in 1,5 Jahren umziehe und dort kein Kabel ist, hätte ich dann ja schon jetzt das Sonderkündigungsrecht in 3 Monaten.
BastardLawyerFrmHell hat geschrieben:Oder: Erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde an dem neuem Wohnort auch tatsächlich wohnt und die Leistung nicht angeboten wird, hat er das Sonderkündigungsrecht.
so wird es derzeit gehandhabt.

Wenn die Rechtsexperten keine andere Möglichkeit sehen, halte ich die zweite Variante für logischer.

Selbst im Todesfall muss man (bzw. die Erben) z.B. auch die Miete noch 3 Monate weiter zahlen.

MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
Benutzeravatar
berlin69er
Insider
Beiträge: 14834
Registriert: 14.08.2012, 19:24
Wohnort: Berlin-Charlottenburg

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von berlin69er »

MB-Berlin hat geschrieben:Selbst im Todesfall muss man (bzw. die Erben) z.B. auch die Miete noch 3 Monate weiter zahlen.
Wobei, wenn ein Nachmieter gefunden wird bzw. feststeht, die Frist auch entfallen oder verkürzt werden kann. Mit Kabel ist das daher nur schlecht zu vergleichen. Denn dort ist es KDG sicher egal, ob der Anschluss dann von einem Nachmieter weiter genutzt wird, oder? :flöt:
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
KDG-Kunde
Newbie
Beiträge: 39
Registriert: 22.01.2013, 14:25

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von KDG-Kunde »

Ganz egal wird es ihnen nicht sein. Natürlich hat KDG das Recht Leute abzulehnen. Schlechte Schufa oder ähnliches. Also das alleinige stellen eines Nachmieters wird nicht ausreichend sein. Dieser muss von der KDG auch noch akzeptiert werden. Die sind ja nicht dazu gezwungen mit jedem einen Vertrag einzugehen.
On Igno: "mason"
Fragen gehören ins Forum und nicht in mein Postfach. Ich beantworte keine Fragen per PM!
[img]http://www.speedtest.net/result/2544774298.png[/img]
gemessen über W-Lan
Benutzeravatar
berlin69er
Insider
Beiträge: 14834
Registriert: 14.08.2012, 19:24
Wohnort: Berlin-Charlottenburg

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von berlin69er »

Es ging mir nur darum, dass ein Nachmieter, der bei KDG einen Vertrag abschliesst keinen Einfluss auf den gekündigten Vertrag des Vormieters hat!
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
Benutzeravatar
Anudeath
Kabelexperte
Beiträge: 833
Registriert: 01.11.2011, 18:14

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Anudeath »

HSVMichi hat geschrieben:
Anudeath hat geschrieben:Kündigt der Kunde den KDG-Vertrag zeitgleich mit seinem Mietvertrag (der ja fast immer auch 3 Monate Kündigungsfrist hat), also 3 Monate vor dem Umzug, kommt der Kunde zum Umzugstermin aus dem Vertrag. Dies gilt aber nur, wenn die Kündigung auch mindestens 3 Monate vor dem Umzug eingeht...kommt man erst 2 Monate vor dem Termin an und kündigt hat man Pech...dann beginnt die Frist erst mit Umzugstermin.

Das nur mal so am Rande :D
Hatte ich hier nicht gelesen, dass man bei KDG erst kündigen kann, wenn man die Ummeldebestätigung vorlegt? :confused:

Das nur mal so am Rande. :D
Nein nicht nur die Ummeldebestätigung wird als Nachweis akzeptiert, sondern auch eine Kopie des neuen Mietvertrages mit Einzugsdatum, Angabe Anschrift und Unterschrift beider Vertragsparteien.

Das nur mal so am Rande :brüll:
Doc. Sis

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Doc. Sis »

Anudeath hat geschrieben:
HSVMichi hat geschrieben:
Anudeath hat geschrieben:Kündigt der Kunde den KDG-Vertrag zeitgleich mit seinem Mietvertrag (der ja fast immer auch 3 Monate Kündigungsfrist hat), also 3 Monate vor dem Umzug, kommt der Kunde zum Umzugstermin aus dem Vertrag. Dies gilt aber nur, wenn die Kündigung auch mindestens 3 Monate vor dem Umzug eingeht...kommt man erst 2 Monate vor dem Termin an und kündigt hat man Pech...dann beginnt die Frist erst mit Umzugstermin.

Das nur mal so am Rande :D
Hatte ich hier nicht gelesen, dass man bei KDG erst kündigen kann, wenn man die Ummeldebestätigung vorlegt? :confused:

Das nur mal so am Rande. :D
Nein nicht nur die Ummeldebestätigung wird als Nachweis akzeptiert, sondern auch eine Kopie des neuen Mietvertrages mit Einzugsdatum, Angabe Anschrift und Unterschrift beider Vertragsparteien.

Das nur mal so am Rande :brüll:
Da wird sich bald ein Markt auftun, für "Vermieter" die in einem nicht von KDG versorgeten Gebiet wohnen! :flöt:
Hessen und Baden-Würschtelsberger aufgepasst! :wink:
Freshi
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: 11.03.2013, 20:06

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Freshi »

Hallo zusammen,


ich habe ein ganz ähnliches Problem, dazu hier mein Factsheet.
- Neuer Mietvertrag ab 01.03.13 wo KD die Versorgung nicht anbietet.
- Tatsächlich umziehen tue ich aber erst Mitte April (was KD nicht weiß).
- Ich habe per Einschreiben am 28.02.13 unter Gebrauch meines Sonderkündigungsrechtes gekündigt und die erste und letzte Seite des neuen Mietvertrages beigelegt. In der Kündigung habe ich darum gebeten mich aus Kulanz zum 30.04. ziehen zu lassen (statt 31.05 / Ende Feb. gekündigt + 3 Monate = Ende Mai).
- Die Antwort von KD: Vertragsende am 31.07.!!!
- Der Schlumpf in der Hotline sagte: Sie ziehen ja scheinbar im April um. Die 3-Monatige Frist gilt erst ab Umzugsdatum.
- Ich: Sprachlos ob dieser Dreistigkeit! :evil:

Ich habe im TKG nichts dazu gefunden, dass die Kündigungsfrist erst ab Umzugsdatum gilt.
Was meint ihr dazu?

Thx for help
Benutzeravatar
Thyrael
Ehrenmitglied
Beiträge: 9750
Registriert: 03.02.2009, 12:46

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Thyrael »

Frist gilt ab Umzugsdatum, meiner Meinung nach.
Benutzeravatar
berlin69er
Insider
Beiträge: 14834
Registriert: 14.08.2012, 19:24
Wohnort: Berlin-Charlottenburg

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von berlin69er »

Tja, entweder haben sie den neuen Vermieter angerufen oder deine Äußerung mit der Kulanz zum 30.4. falsch verstanden...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
Doc. Sis

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Doc. Sis »

Freshi hat geschrieben: Ich habe im TKG nichts dazu gefunden, dass die Kündigungsfrist erst ab Umzugsdatum gilt.
Was meint ihr dazu?

Thx for help
m.W. wurde das hier schon geschrieben.
Die Frist beginn ab dem Zeitpunkt/Datum zu dem KDG nicht mehr liefern kann!