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Maliboy hat geschrieben:Ich kann doch auch nicht sagen: Die DB hat den Auftrag mich zu Transportieren, aber warum soll ich dafür zahlen?
Schlechter Vergleich. Alle Schienenverkehrsunternehmen (Sender) zahlen an die DB Netz (KDG), DB Station (UMKBW) und Service (Astra) eine Nutzungsgebühr. Der Fahrgast für die Nutzung eine Gebühr (Fahrtentgelt) an das Verkehrsunternehmen (Sender), aber nicht an die DB Töchter (Infrastruktur).
Das würde zwar bedeuten das die ÖR eine Infrastrukturnutzungsgebühr an KDG, UMKBW und Astra zahlen müssten, ich als Nutzer aber nix an KDG. (Analog zu Astra) Schliesslich zahle ich ja bei Nutzung eines Zuges auch nicht direkt an die DB Töchter.
Zuletzt geändert von starnberg77 am 15.03.2013, 11:23, insgesamt 3-mal geändert.
Maliboy hat geschrieben:Ich finde das irgendwie Interessant. Das die Kündigung rechtens ist, dagegen sagt ja keiner was. Jeder kann Kündigen und die Vorlaufzeit war lang genug. Nur wie kann etwas Rechtens sein, wenn es Quasi aufgezwungen wird? KDG muss die ÖR einspeisen, aber die ÖR brauchen dafür keinen Vertrag (alle anderen schon). Jetzt könnte man Argumentieren, die Must Carry regelung ist der Vertrag, aber dann muss der geprüft werden. Ich kann doch auch nicht sagen: Die DB hat den Auftrag mich zu Transportieren, aber warum soll ich dafür zahlen?
Die ÖR benötigen keine Einspeiseverträge weil dies bereits im Rundfunkstaatsvertrag und von den LMAs geregelt ist.
Privatsender sind nicht staatlich und folglich auch nicht Bestandteil des Rundfunkstaatsvertrags.
KDG muss sich an den Rundfunkstaatsvertrag halten wenn sie weiter TV anbieten möchten.
KDNewbie hat geschrieben:Privatsender sind nicht staatlich und folglich auch nicht Bestandteil des Rundfunkstaatsvertrags.
Die ÖR sind auch nicht staatlich. Nur das Parlamentsfernsehen und die DW sind staatliches Fernsehen.
Der Rundfunkstaatsvertrag gilt sowohl für die ÖR als auch für das Privatfernsehen (regelt z.B. die genauen Werbezeiten pro Tag/ Stunden/ Jahresdurchschnitt). Erst mit einem Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde 1984 die gesetzliche Grundlage für das Privatfernsehen geschaffen.
Das ganze nennt sich Staatsvertrag, weil die Kultur- und Medienpolitik Ländersache ist und nicht vom Bund entschieden wird. Aus diesem Grund einigen sich die 16 Bundesländer in einem Staatsvertrag zu gemeinschaftlichen Regelungen um die Kleinstaaterei zu verhindern. Das bedeutet aber nicht, dass die ÖR ein staatliches Medienangebot wären.
Maliboy hat geschrieben:I finde das irgendwie Interessant. Das die Kündigung rechtens ist, dagegen sagt ja keiner was. Jeder kann Kündigen und die Vorlaufzeit war lang genug. Nur wie kann etwas Rechtens sein, wenn es Quasi aufgezwungen wird? KDG muss die ÖR einspeisen, aber die ÖR brauchen dafür keinen Vertrag (alle anderen schon). Jetzt könnte man Argumentieren, die Must Carry regelung ist der Vertrag, aber dann muss der geprüft werden. Ich kann doch auch nicht sagen: Die DB hat den Auftrag mich zu Transportieren, aber warum soll ich dafür zahlen?
Die ÖR benötigen keine Einspeiseverträge weil dies bereits im Rundfunkstaatsvertrag und von den LMAs geregelt ist.
Privatsender sind nicht staatlich und folglich auch nicht Bestandteil des Rundfunkstaatsvertrags.
KDG muss sich an den Rundfunkstaatsvertrag halten wenn sie weiter TV anbieten möchten.
Das haben wir doch schon hundertfach durchgekaut.
KDNewbie
Die ÖRR sind keine staatlichen Sender. Das sollte man schon wissen.
Ausserdem ist noch garnichts entschieden.
Das ist kein Gewinn oder Niederlage fùr keine Seite. Das wird sich noch ewig hinziehen, ausser es geschieht ein Wunder und die gibts wenig.
Also wundern darf man sich schon. In jedem Vertrag wird im ersten Punkt festgelegt wer die Vertragspartner sind, das kann ja wohl kein Mysterium sein.
Ich glaube mich erinnern zu können, dass KDG anfangs nur eine Klage einreichen wollte, gegen alle auf einmal.
Damals hat es klar geheißen, dass gegen die einzelnen Anstalten als Vertragspartner getrennt geklagt werden müsse, auf jeden Fall gegen ARD und ZDF getrennt (hab jetzt aber keine Lust die Quelle zu suchen).
Da es die ARD als "Firma" ja gar nicht gibt, werden wohl die einzelnen Anstalten aufgelistet sein.
Wenn das Kölner Landgericht jetzt der Meinung ist, dass die Klage wegen des "falschen" Beklagten gar nicht zulässig ist, was haben die eigentlich in den letzten Monaten gemacht?
Das Dilemma wird an dem Punkt schon wieder sichtbar. Urteile auf Landgerichtsebene kannst du grundsätzlich in die Tonne treten, weil sie widersprüchlich sind oder mit Verfahrensfehlern behaftet oder beides. Das landet schon aus Verfahrensgründen immer beim OLG.
Das heißt jetzt müssen erstmal alle Landgerichtsverfahren durch, dann geht es bei den OLGs weiter und das Ganze zweimal für KDG und UMKBW.
Und am Ende landet das sowieso beim BGH. Wäre schön wenn sich da einer erbarmen würde und das Elend abkürzen würde.
Ansonsten ist KDG schon längst an Vodafone oder Liberty verkauft bevor es zu einem rechtsgültigen Urteil kommt.
Seitens der KDG wurde bereits im Vorfeld mitgeteilt, dass man an der eigenen Rechtsauffassung festhalte und sich notfalls durch alle Instanzen klagen werde, jedoch gleichwohl weiterhin gesprächsbereit sei, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wollten sich zur Sache erst äußern, wenn die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts vorliegt.
No Comment.
Keine Signatur notwendig, da kein Sky und Vodafone-Pay-TV-Kunde mehr!
Diese erste Niederlage vor Gericht ist nur auf den ersten Blick eine gute Nachricht. Denn dass Kabel Deutschland gleich in mehreren Punkten gescheitert ist, gibt ihnen nunmehr die Möglichkeit an die Hand, die Sache auf Jahre hinaus zu verzögern, indem man einen juristischen Kleinkrieg abzieht. Beste Aussichten für die Kabel"kunden" also. Und sicher eine schöne Vorlage für die Quartalsirren aus Unterföhring sich den nächsten Unfug auszudenken wie die Ausspeisung von ZDF Neo oder Einsfestival.
"an der eigenen Rechtsauffassung festhalte und sich notfalls durch alle Instanzen klagen werde"
"gleichwohl weiterhin gesprächsbereit sei"
Nicht aufregen - nur wundern...
Daran dürfen sie gerne denken nur tun dürfen sie es nicht
"Der Plattformanbieter hat innerhalb einer technischen Kapazität im Umfang von höchstens einem Drittel der für die digitale Verbreitung von Rundfunk zur Verfügung stehenden Gesamtkapazität sicherzustellen, dass
die erforderlichen Kapazitäten für die für die bundesweite Verbreitung gesetzlich bestimmten beitragsfinanzierten Programme sowie für die Dritten Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschließlich programmbegleitender Dienste, zur Verfügung stehen; die im Rahmen der Dritten Programme verbreiteten Landesfenster sind nur innerhalb der Länder zu verbreiten, für die sie gesetzlich bestimmt sind,"