Mike79 hat geschrieben:Das wäre mir neu, da wird in aller Regel (sofern man den Umzug ins Ausland nachweisen kann) problemlos sofort gekündigt. Letztes Jahr erst wieder einem Freund der für sechs Jahre nach Peking zog dabei geholfen.
(Durchs Netz schwirrende GAU mal außen vor, die entsprechen aber eben nicht der Regel).
Hast du dir auch mal die Internetseite der Telekom und die dort getroffenen Aussagen der Mitarbeiter angesehen?
(Mein vorheriger Beitrag war etwas missverständlich - habe die Abschlagssumme von 80% mit einer Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit gleichgesetzt. Gekündigt wird natürlich vorzeitig aber die restliche Vertragslaufzeit berechnet)
Es ist definitiv so, dass bei einem Umzug ins Ausland generell kein Sonderkündigungsrecht besteht.
Daher können wir Ihnen anbieten, dass wir den Vertrag kündigen, allerdings mit einer Ablösesumme in Höhe von 80% aller noch ausstehenden Grundpreise bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Allerdings werden wir nicht mehr als 250 Euro berechnen.
Der Hinweis auf das Telekommunikationsgesetz, speziell die Passage mit dem Sonderkündigungsrecht, da wir am neuen Standort keinen Anschluss zur Verfügung stellen können, greift hier nicht. Das Telekommunikationsgesetz ist ein Bundesgesetzt - von daher kann es nicht im Ausland greifen.
Zum Punkt 12.6 unserer AGB: Diese Punkte bezieht sich auf Zahlungen von Schadensersatz, wenn Sie ihren vertraglichen Pflichten nicht
nachgekommen wären.
Ich hoffe, ich habe alles klären können.
oder...
Aber nun zu deinem Thema: Es ist natürlich nicht in unserem Interesse dich zu verärgern. Vor allem nicht, wenn du vor so einem großen Schritt in deinem Leben stehst.
Für deinen Festnetzanschluss haben wir eine einfache Lösung, dass du uns deinen Auslandsumzug entsprechend dokumentierst (Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes hier in Deutschland + Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes in den USA/Arbeitsbescheinigung des Arbeitsgebers oder ein vergleichbares, offizielles Dokument).
Wir werden die Vertragslaufzeit entsprechend anpassen. Bedenke aber, dass wir für die restliche Vertragslaufzeit eine "Ablösesumme" berechnen werden.
Ich würde bald behaupten, dass ihr eine Ausnahme wart